TV-L Stufe / Verhandlungssache?

4 Antworten

Hallo,

die Stufenzuordnung richtet sich nach § 16 Abs. 2 TV-L:

Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern
keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
...
Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem
Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise - bei Einstellung nach
dem 31.Januar 2010 und Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung
von mindestens drei Jahren - in Stufe 3.
Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung
des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder
teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Protokollerklärungen zu § 16 Absatz 2
1. Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit.

Die Stufenzuordnung bis zur Stufe 3 steht also prinzipiell fest, falls Du "einschlägige Berufserfahrung" hast; ob das der Fall ist, kann im Einzelfall schwer zu beurteilen sein. Wenn es zur "Deckung des Personalbedarfs" (siehe oben letzter Satz) erforderlich ist, können förderliche Tätigkeiten - dieser Begriff ist wesentlich weiter und bietet mehr Spielraum - berücksichtigt werden. Hier besteht tatsächlich Verhandlungsspielraum.

Guten Start !

Die Einstufung hängt von deiner "einschlägigen Berufserfahrung" ab und liegt im Ermessen des Dienstherren. Rechtliche Grundlage dafür ist natürlich der Tarifvertrag.

Wenn du also noch nie gearbeitet hast, kommst du in Stufe 1. Bei 1 Jahre Erfahrung ist die Zuordnung in Stufe 2 empfohlen, bei 3 Jahren in Stufe 3.

Wenn die Stelle mit TV-L 12 ausgeschrieben ist, wirst du auch genau so eingruppiert. Da gibt es keinen Verhandlungsspielraum

Ich meinte die Stufen innerhalb des TV-L 12 die ja noch von 1-5 gehen?