Bfd Gehaltskürzung?
Hallo ich habe heute von der Bundesverwaltung ein Brief bekommen.
Die wollen wissen auf einmal was ich verdiene bin im öffentlichen Dienst tätig und mein zweitgehalt bekomme ich noch von der Bundeswehr ist natürlich auf 6 versteuert.Jetzt meine Frage lürzen die mir jetzt den bfd Gehalt?
Da steht was wenn ich im öffentlichen Dienst arbeite wird mir was gekürzt???
Dabei bekomme ich nur noch 5 Monate meine Übergangsgebührnisse...
Und jetzt das???ich war Saz 8
3 Antworten
Natürlich kürzen die dir deine Bezüge und die zu viel gezahlten wirst du zurück zahlen müssen. Du bist verpflichtet, alle Einkünfte zu melden und Einkommen aus einer Beschäftigung im ÖD mindert deine Übergangsgebührnisse.
Ist dir auch alles spätestens bei Entlassung eröffnet worden und du hast unterschrieben, dass du das auch kapiert hast.
-_-
Woher ich das weiß: Bin selbst letztes Jahr ausgeschieden und bekomme noch Übergangsgebührnisse. Und hab natürlich jede Beschäftigung immer gemeldet.
Lass mich raten: Mannschaftslaufbahn?
Wird dann erst errechnet. Du hast auf jeden Fall ein Problem, weil du deinen Meldepflichten nicht nachgekommen bist. Wenn du sehr viel Glück hast, machen die die Kürzung nicht rückwirkend.
Allerdings würde es mich wundern, wenn sie das nicht täten.
Aber das gilt doch nur wenn ich über die Obergrenze komme oder?und die liegt wo?
Ein zweites Gehalt kann sich schädlich auswirken auf deine Übergangsgebührnisse. Du kannst keine 2 vollen Gehälter "vom Staat" bekommen. Aber der bessere Ansprechpartner für diese Frage wäre der, der dir diesen Brief geschickt hat. Seine Telefonnummer steht im Briefkopf, und er wird sich freuen, dir zu erklären, warum du möglicherweise weniger Übergangsgebührnisse bekommst.
Du hast denen doch sicher mitgeteilt, dass du im öffentlichen Dienst bist?!
Die zukünftige Kürzung sollte sonst das kleinste Problem werden...
Nein ich dachte so etwas wird an bfd automatisch weitergegeben...hier gehts wohl um eine höchstgrenze was geprüft werden soll und diese liegt wo?
https://www.dienstzeitende.de/dze-abc/hinzuverdienstgrenze-150/
Speziell der Passus: Ruhensregelung!
Und was ist die Höchstgrenze?ich verdiene paar mark weniger wie beim Bund?Und die ÜG sind auf 6 versteuert...
Wenn du den Link aufmerksam gelesen hättest, dann hättest du es fest gestellt:
Zitat: "Durch die Ruhensregelung soll ein doppelter Bezug von Geldern aus der öffentlichen Hand vermieden werden. Daher kann es beim Überschreiten bestimmter - für den konkreten Fall zu ermittelnder - Höchstgrenzen zu Kürzungen der Übergangsgebührnisse kommen."
Ja ich bekomme ja aber nicht meinen vollen Gehalt sondern 75 prozent auf 6 versteuert?
DU bekommst zur Zeit zwei Mal ein Staatsgehalt...das DU nicht gemeldet hast...du kannst dich freuen, wenn es nur auf Kürzung und Rückzahlung rausläuft...
Glaubst du ich bekomme eine Strafe?ich hatte das nicht auf dem Schirm...
Ich bekomme gerade ca 1200 euro nach allen Abzügen Gebührnisse , wieviel bleibt mir dann nach kkürzung noch die hälfte oder wie?
Was verstehst du an der Formulierung: "für den konkreten Fall zu ermittelnder - Höchstgrenzen" nicht?
Ob du das auf dem Schirm hattest oder nicht, ist nicht ausschlaggebend und eine Ausrede. Als SaZ weißt du wie es läuft! Da wird auch drauf hingewiesen...Der Bund hat dich nicht von heute auf morgen vor die Tür gesetzt...Man muss schon sehr "resistent" sein, um das nicht mitzubekommen...
Du wirst jetzt abwarten und alles was kommt akzeptieren müssen. Ich habe gerade einen ähnlichen Fall im Freundeskreis...der bangt um seinen Job...aber auch der ist jetzt erst einmal "ausgeliefert" und muss warten, was der Bund bestimmt. So ist das nun einmal, wenn man meint, man wäre ganz besonders gerissen.
Um wieviel frage ich mich