Was passiert mit Resturlaub aus dem Vorjahr, wenn ich im laufenden Kalenderjahr verbeamtet werde?

5 Antworten

Ich verstehe die Frage nicht ganz.

Haben Beamte keinen Urlaub? (Vielleicht, weil sie am Ende gar nicht arbeiten ... ? ; - )

Grundsätzlich gilt doch auch für Beamte die selbe Verfallsregelung wie für TVöD-Beschäftigte für aus dem Vorjahr übertragenen Urlaubsanspruch. Da ändert sich grundsätzlich erst einmal nichts.

Für das laufende Jahr gilt dann Folgendes: In der Regel haben Beamten praktisch den gleichen Urlaubsanspruch wie Beschäftigte nach TVöD. Somit kann Deine Frage nur auf eine u.U. entstehende Differenz zwischen Anspruch nach TVöD/TV-L und Anspruch Beamtenrecht in Abhängigkeit zur Besoldungsstufe zielen. Hier würden nur bei A1-A14, C1, R1 bei der Altersgruppe 31-40 Jahre ein Tag Unterschied bestehen. Dann sollte gem. höchstrichterlicher Auslegung der Urlaubsanspruch quotiert berechnet und zu einem Gesamtjahresanspruch vereint werden.

Urlaub wird nicht ausgezahlt. Übertragen in der Regel bis 31.03. des nächsten Jahres. Rede mit deinem Dienstherren/stelle über den Urlaub. Was hat eine Verbeamtung damit zu tun, dass der Urlaub nicht genommen werden kann?

Selbst wenn man dein Dienstherren (oder in der Wirtschaft den Arbeitgeber) wechselt dann muss man sich evetuellen Resturlaub - falls er nicht genommen werden konnte - bescheinigen lassen um ihn "mitzunehmen".

Wer einen AN mit einem dicken Resturlaubskonto einstellt hat da einfach Pech, sofern er das nicht im Arbeitsvertrag regelt.

zur Urlaubsübertragung gemäß § 26 TVÖD muss der Urlaub bis zum 31.03. angetreten werden.

stehen betriebliche/Dienstliche Gründe entgegen muss der Urlaub bis zum 31.05 angetreten werden.

Der Urlaub eines Angestellten müsste identisch mit dem Urlaub eines Beamten sein, also kann der Jahresurlaub für 2015 entsprechend genommen werden.

Gruß A

Warum fragst Du nicht bei Deiner Dienststelle?