Haben Mitarbeiter, die mehrmals befristet verlängert worden sind eine realistische Chance auf Unbefristet?

1 Antwort

Wenn kein Sachgrund für die Befristung vorliegt (z. B. Krankheitsvertretung, Mutterschaftsvertretung, Elternzeitvertretung) dann darf man max. 2 Jahre befristet tätig sein.

Nach Ablauf der 2 jahre mußt Du entweder aufhören oder es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - mit Sachgrund könnte dann aber noch weiter befristet werden.

Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit einer unbefristeten Weiterbeschäftigung - ob das bei Dir auch so ist, kann aus der Ferne überhaupt nicht beurteilt werden.

Es hat sich aber leider teilweise eingebürgert, Stellen im öD oder in entsprechenden Einrichtungen, die dem TVöD o. ä. (angelehnt) vergüten, generell mit jeweils neuen Mitarbeitern 2 Jahre befristet ohne Sachgrund zu besetzten (insbesondere, wenn die Stelle nicht 100% durch Zuschüsse refinanziert ist)

Der Grund liegt darin, daß man die Stufensteigerungen in einer Entgeltgruppe dann nicht hat - man stellt also z. B. immer mit TVöD 9 Erfahrungstufe 3 ein - dadurch erreicht man, daß niemand in die Erfahrungsstufe 4 und weiter aufsteigt, was höhere (dann ggf. nicht gedeckte) Personalkosten nach sich ziehen würde.