Türsteher lässt mich nicht mehr rein - ohne triftigen, ersichtlichen Grund... darf der das?

8 Antworten

Es ist zwar richtig, dass der Türsteher Hausrecht hat und Dich nicht reinlassen muss. Da Du aber schon drin warst (was natürlich jeder sagen kann), würde ich das mal mit dem Geschäftsführer klären.

Willkür der Türsteher ist nämlich auch nicht erwünscht. Es gibt schon klare Regeln, wen sie reinlassen sollen und wen nicht. Eventuell warst Du, als Du wieder rein wolltest mittlerweile zu betrunken (nach Meinung des Türstehers), aber dann müsste man genau genommen irgendwann den "Club" nach und nach räumen, weil die meisten im Laufe der Nacht sicher betrunkener werden, als sie sein dürften beim "Reinkommen".

Schreib doch mal einen freundlichen Brief nd frage höflich nach, wie Du zukünftig solch unangenehme Situationen vermeiden kannst?

Viel Erfolg!

bist du sicher, dass es genauso war? ich finde es etwas komisch, dass man erst aus dem club raus muss, um dann eine neue karte zu bekommen, wenn die alte voll ist. ich kenne einige clubs, und überall ist es so, dass der türsteher DRAUSSEN vor der tür steht und es diese karten (wenns welche gibt) im eingangsbereich gibt. und vorher für die karte bezahlen? das hört sich etwas unlogisch an?

wenn es allerdings so war, dann würde ich mich mal an die höchste stelle (geschäftsleitung des clubs) wenden und genau schildern was wie passiert ist und mich beschweren.

Was soll diese Wall of Text?

Der Club hat das Hausrecht und muss gar niemanden reinlassen. Fertig.

Ja er darf das. Weil er's kann.

1.) Türsteher dürfen sich zwar – wie jeder andere Bürger auch – in Notwehrsituationen unter Einsatz körperlicher Gewalt verteidigen, sie dürfen aber keinesfalls in den Aufgabenbereich der Polizei eindringen. Ihre Zuständigkeit ist örtlich durch die Grundstücksgrenzen (Wenn das an der Tür endet, darf er nur im Türrahmen stehen und nicht davor) und inhaltlich durch die Persönlichkeitsrechte der Gäste begrenzt. Im Konkreten heißt das, dass sie keine Personenkontrolle oder Personendurchsuchung erzwingen können. Solche Kontrollen vor der Tür sind stets freiwillig, jedoch ein Kriterium für den Einlass. Türsteher besitzen wie jeder andere das Festhalterecht nach § 127 StPO.

2.) Türsteher müssen (!) einen Sachkundenachweis haben. Einfach mal hinstellen geht heute nicht mehr. Desweiteren ist er dort als "Besitzdiener" tätig. Siehe dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzdiener