Abgewiesen von Türsteher trotz Ticket?

4 Antworten

Aber bekomme ich dann das Geld für meine Tickets irgendwie zurückerstattet?

Yep, da die Gegenseite die vereinbarte Leistung nicht erbracht hat.

Das Geld steht dem Veranstalter nur als Gegenleistung zu, für den gewährten Zutritt zum Event. Wenn er sich das Recht vorbehält Leuten den Einlass dennoch zu verweigern, ist das in Ordnung, das Geld einbehalten darf er dann jedoch nicht.

Eine derartige Klausel in irgendeinen AGB wäre unwirksam, da überraschend und eine unangemessene Benachteiligung (§§ 305c, 307 BGB).

Es kann eben nur recht aufwendig sein, das Geld wieder zu bekommen. Und da es Menschen gibt die sich den "Luxus" einer Rechtsschutzversicherung nicht geben wollen, hat man dann eben den Stress an der Backe.

Im folgenden gehe ich von der deutschen Rechtslage aus:

Das kommt darauf an, ob dir die konkrete Bedingung, an der Du beim Türsteher "scheiterst", bei Ticketkauf bekannt war oder hätte bekannt sein müssen. Ist das nicht der Fall, muss dir der Ticketpreis ersetzt werden.

Praktisch wird das aber manchmal nicht von Betreiber eingesehen und bei den typischen Ticketpreisen geht man dann meistens auch nicht den Rechtsweg. Aber jedes Unternehmen hat eine zuständige Aufsichtsbehörde. Gut ist es immer, wenn der Vorfall zumindest durch Zeugen nachgewiesen werden kann.

Erfüllst du denn die Voraussetzungen für den Clubbesuch?

Guck dir die AGBs des Veranstalters an, aus welchen Gründen man nicht reingelassen wird (besoffen, Drogen usw.).