Unberechtigtes Hausverbot in Discothek

9 Antworten

Toller Chef, das ist sein Club und seine Angestellten.

Wenn die niemanden mehr reinlassen, dann ist ihm das auch egal, übertrieben gesagt?

Ich würde vermuten ein Discobetreiber wächst da über die Dauer auch ein dickeres Fell. Vermutlich sind 99,9% der Hausverbote unberechtigt... zumindest werden das die Beschuldigten sagen. Wenn er sich um jeden kümmert nur um den einen wirklich Unschildigen zu suchen kostet ihn das wohl mehr Zeit als das es schadet

Club wechseln - geht nicht wir haben hier sonst nichts in unmittelbarer Nähe

Chef hat gesagt er will damit nichts zu tun haben..

Dann bleibt ja nicht viel übrig...

Kenne ich noch von mir.

Bei uns, es ist schon einige Jahre her, gab es die erste Großraumdiskothek mit mehreren Dancefloors! Da kamen die Leute von überall her.

Die Bude war immer voll und da wir direkt um die Ecke wohnten, waren wir auch ständig da.

Meine Kumpels und ich gehörten immer zu den ruhigen Vertretern, wir waren "immer" brav und lieb ;-)

An einem Abend in der Disco ist so ein besoffener Typ ein Gerüst neben der Tanzfläche hinauf geklettert, genau da wo wir standen. Tja, von diesem ist er dann hinunter gesprungen, genau auf mich. Das haben auch sehr viele Leute mitbekommen, darunter viele die mich kannten.

Trotzdem haben die Türsteher mich gepackt und aus dem Laden geschmissen, dazu gab es noch ein Hausverbot für 1 Jahr, mit der Begründung, ich sei ein Schläger!

Meine Kumpels kamen gleich drauf hinterher, weil sie sich für mich einsetzten, da gab es ebenso Hausverbot.

Wir sind nie wieder dort hin, habe uns etwas anderes gesucht und hatten dort eben so unseren Spaß!

Warum hast Du das "unberechtigte" Hausverbot dann akzeptiert? Um mal eines klar zu stellen, der Eigentümer und Betreiber des Clubs entscheidet wer in seinen Club rein kommt. Wenn einem der "Türsteher, die etwas daneben sind", die für diese Aufgabe ausgebildet sind, eine Unregelmäßigkeit auffällt und er dir den Zutritt zum Club verwehrt, dann hat das einen Grund.  Um den Job des Türstehers auszuüben mußt Du nicht nur Muckis haben sondern auch wissen das Du in Rechte Dritter eingreifst und wenn Du das tust die Maßnahme auch rechtfertigen mußt, und zwar im Zweifelsfalle gerichtsfest. Dafür brauchst Du eine Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung. Also so "ganz daneben" werden die nicht sein.

Dein Hausverbot ist abgesessen, also gibt es keinen Grund für dich, "Angst" zu haben.