Trunkenheit auf dem Fahrrad und rote Ampel überfahren?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Sinchen12,

wenn Du mit 1,6 und mehr Promille im Blut kontrolliert wurdest kommt auf Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage zu:

§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Die zusätzlich begangen Ordnungswidrigkeiten werden im Urteil mit berücksichtigt und fließen im Strafmaß mit ein.

Als Radfahrer wird Dir eine eventuell vorhandene Fahrerlaubnis nicht entzogen, aber Du musst mit der Auflage einer MPU rechnen. Gleiches gilt wenn Du später eine Fahrerlaubnis erwerben willst.

Wird das Strafverfahren eingestellt, wirst Du bezüglich des Rotlichtverstoßes laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit einen der beiden folgenden Bußgeldbescheide rechnen müssen:

Tatbestandsnummer: 137612
Tatvorwurf: Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132a BKat
Bußgeld: 60,00 € plus 28,50 € an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A-Verstoß

oder

Tatbestandsnummer: 137624
Tatvorwurf: Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132a.3 BKat
Bußgeld: 100,00 € plus 28,50 € an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A-Verstoß

Wird Dir vorgeworfen vorsätzlich bei Rot gefahren zu sein sind die Bußgelder zu verdoppeln.

Schöne Grüße
TheGrow

Betrunken darfst du nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Ab 1,6 ist es eben Straftat, bist du drunter handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit für die du auch belangt wirst mit den anderen vergehen

Über 1,6 Promille gibt es drei Punkte, üblicherweise eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts und eine MPU, die man machen muss, damit der PKW-Führerschein nicht weg ist. Macht man die MPU nicht, kann sogar das Fahrradfahren untersagt werden.

Unter 1,6 Promille mit auffälligen Fahrverhalten sollte es nur zwei Punkte geben, ein paar Hundert Euro Bussgeld und man kommt gimpflich davon.

Sinchen12 
Fragesteller
 30.07.2018, 13:01

Wird das Überfahren der roten Ampel auch noch geahndet?

derLordselbst  30.07.2018, 13:06
@Sinchen12

Ich vermute, dass hier der Grundsatz der Tateinheit greift und nur die schwerste Tat geahndet wird, da komm ich aber an meine Wissensgrenzen.^^

Sinchen12 
Fragesteller
 30.07.2018, 13:10
@derLordselbst

Dankeschön, so hatte ich es eigentlich auch verstanden, aber war mir nicht sicher. Muss ich wahrscheinlich einfach abwarten.

Nein, Du wirst "nur" für die drei Ordnungsverstöße bestraft.

Dabei wird von den dreien die Strafe mit dem höchsten Preis genommen und von den anderen Verstößen jeweils 50 %.

Allerdings könnte die Polizei der Führerscheinstelle mitteilen, dass Du vermutlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen bist.

Sinchen12 
Fragesteller
 30.07.2018, 12:54

Das heißt, fällt der Bluttest mit weniger als 1.6 aus, werde ich für die anderen Verstöße auch bestraft? Weil so wie ich das verstanden habe bzw mir mitgeteilt wurde, ging es nur um die Trunkenheit und die anderen sachen würden vermutlich verfallen

Wenns unter 1,6 Promille sind (und die Polizei keine Ausfallerscheinungen wie z.B. Schlängellinien fahren festgestellt hat), ist es halt keine Straftat nach §316 StGB sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.

Die anderen beiden Ordnungswidrigkeiten haben mit dem Ausgang des Bluttests nichts zu tun, für die wird so oder so ein Bußgeld fällig.

Sinchen12 
Fragesteller
 30.07.2018, 13:08

Okay vielen Dank! Bin nur etwas verunsichert, da die Polizistin zu mir meinte, dass die anderen Sachen verfallen werden