TRUNKENHEIT AM STEUER MIT 1,07 dennoch Haftbefehl bekommen?

13 Antworten

Wie du an der Reaktion hier merkst ist davon auszugehen, dass du dich strafbar gemacht hast.

Ab 1,1 liegt nämlich nur die sogenannte absolute Fahruntüchtig kein vor. Relative Fahruntüchtigkeit kann schon ab 0,3 gegeben sein, soweit Ausfallerscheinungen auftreten.

Bei einem Ersttäter liegt die Strafe in der Regel bei 30 Tagessätzen. Wenn du ein geringes Einkommen hast kommt das mit den 410€ also in etwa hin.

Es macht also keinen Sinn gegen den Strafbefehl vorzugehen. Erstens kommen zusätzliche Kosten hinzu und zweitens wird die Strafe im Zweifel höher ausfallen.

alino21 
Fragesteller
 29.12.2016, 15:36

um des Geld wegen möchte ich keinen Einspruch legen sondern viel mehr wegen die 11 Monate Führerschein Entzug. Denn wie gesagt bin ich nun mal nicht an den absoluten Grenze von 1.1 Promille gekommen.somit sollte es Maximal 6monate geben.da ich auch keine Rotlicht oder sonstige missachtete

Parhalia2  29.12.2016, 15:42

Die eigentliche Strafe darf nach deutscher Strafprozessordnung in einem Widerspruch und erneutem Unterliegen nicht höher ausfallen als im ersten Urteil.

Beim Rest hast Du natürlich recht und bin ich absolut Deiner Meinung.

uni1234  29.12.2016, 16:45
@Parhalia2

Da hast du leider nicht ganz Recht. § 411 Abs. 4 StPO regelt sogar ausdrücklich, dass die im Strafbefehl festgesetzte Strafe keinen Einfluss auf das Urteil hat. Daher kann ein Richter ohne Probleme eine höhere Strafe festsetzen.

Abgesehen davon kann die "Strafe" auch noch unter einem anderen Aspekt erhöht werden. In Strafbefehlen wird das EInkommen des Beschuldigten häufig geschätzt. Kommt es zu einer Hauptverhandlung und stellt sich hier heraus, dass das Einkommen tatsächlich höher ist, dann erhöht sich natürlich auch eine Geldstrafe, ohne dass die Anzahl der Tagessätze berührt wird.

alino21 
Fragesteller
 29.12.2016, 15:45

könntest du mir sagen wie ich das am besten formulieren kann um meine Erfolg Chancen zu steigern. Da ich nicht sehr gut die deutsche Rechtschreibung beherrsche :/

uni1234  29.12.2016, 16:47
@alino21

Du hast keine Erfolgschancen. Wenn Du es dennoch versuchen und Geld zum Fenster raus werfen möchtest kannst Du den Einspruch gem. § 410 Abs. 2 StPO auch auf die Rechtsfolgen, hier also das Fahrverbot beschränken. Dafür ist keine ausführliche Begründung oder ähnliches erforderlich. Wenn Du dies dennoch für erforderlich hältst, dann beauftrage einen Rechtsanwalt damit.

Hattest du denn keinen Rechtsanwalt zur Unterstützung? Wenn erst einmal ein Strafbefehl raus ist, wird es kompliziert, da dann ein Verfahren notwendig wird.

Falls du keine Rechtsschutzversicherung hast, wird das auch noch teuer.

alino21 
Fragesteller
 29.12.2016, 14:44

müßte ich für den Verfahren zahlen oder weshalb teurer?

alino21 
Fragesteller
 29.12.2016, 14:45

Es ist mein erstes vergehen und deshalb habe ich eine mildere Strafe erwartet

Wenn zwischen Kontrolle und Blutentnahme ein längerer Zeitraum lag, dann wird der Promillewert auf den Tatzeitpunkt zurück gerechnet (pro Stunde 0,1 Promille)

Somit kann es sein, daß du mehr als1,1 Promille hattest.

Die andere Alternativen wären Fahrauffälligkeiten bzw. ein Unfall. Dann kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.

Im Strafbefehls sollte die genaue Begründung zu finden sein.

Wie kommst du auf eine Grenze von 1.1 Promille?

In Deutschland haben wir eine 0,5 Promille-Grenze. Strafrechtlich bereits 0,3.

Generell finde ich die Strafe noch zu niedrig, denn wer noch Auto fährt nachdem er getrunken hat, nimmt alldas was passieren kann, billigend in Kauf.

Vorgehen: Führerschein abgeben, Strafe bezahlen und aufhören zu saufen.


PatrickLassan  29.12.2016, 14:33

Ab 1,1 Promille wird von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen.

verreisterNutzer  29.12.2016, 14:34
@PatrickLassan

Achso.... wenn man das als Grenzwert nimmt, sollte man den Führerschein komplett entziehen. Sowas gehört nicht auf die Straße

Parhalia2  29.12.2016, 14:45
@verreisterNutzer

" Entziehung der Fahrerlaubnis " heisst doch, dass der Lappen komplett futsch ist und nach Ablauf der Sperrfrist auch nicht wieder ausgehändigt werden wird. 

Ein Neuantrag ist nach einer Entziehung dann mit nahezu 100 % Sicherheit mit einem MPU - Gutachten verbunden. Und ohne positives Gutachten gibt es dann auch keine neue Fahrerlaubnis.

Gegen einen Strafbefehl kann man innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Möglicherweise erreichst du mit einem guten Anwalt eine geringere Strafe. Darauf wetten würde ich aber nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehlsverfahren_%28Deutschland%29#Einspruch