Was für eine Strafe habe ich zu erwarten

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Hallo heike

Auf Dich kommt in etwa folgendes zu:

1.) Strafe ca. 40 -60 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen §§ 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€

8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.

9.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

die Punkte 7 und 8 nur wenn noch Probezeit besteht

Wie lange Fahrverbot?

kein Fahrverbot sondern Entzug der Fahrerlaubnis

Die Polizei hatte den Führerschein gleich sichergestellt,zählt das schon mit?

die Zeit wird der Richter dann anrechnen

Muss ich zur MPU?

Nein, wenn es dein erstes Vergehen wegen Alkohol war

Wie läuft das nachher mit der Führerschein beantragung?

steht in meiner Antwort weiter oben

danke für den Stern

Auf jeden Fall müsstest du zur MPU, wenn du mehr als 1,6 ‰ gehabt hättest. Jetzt MUSS es nicht dazu kommen, KANN aber passieren. Ein Jahr wirst du jetzt bestimmt nicht mehr fahren dürfen.

merke dir ans trunkenheit am Steuer ist UNVERANTWORTLICH und LEBENSGEFÄHREDENT, ich wünschte manchmal das die bekloppten die mit Alkohol im Blut Auto fahren eine Freiheitstrafe von ein paar monaten bekommen würden!!!! Wie der ganze behördenkram aussieht ist unterschiedlich, aber eine hohe Strafe würde dir bestimmt nicht schaden!!!

Ich gebe dir im wesentlichen Recht, aber das war hier trotzdem nicht die Fragestellung!

@Rainman007

wiso hab doch geantwortet, dass das alles unterschiedlich ist von der gefährdung und so!

@ss396

@ss396

Es ist nicht böse gemeint, aber erkundige dich doch bitte vorher mal genauer, bevor du kpl. falsche Antworten gibst (siehe in den FAQ) - danke.

Nach Angabe: 1,18 promille

Strafbefehl: 50 Tagessätze zu je 50 € (+/-)

Sperre zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis: 8-10 Monate

Frist läuft ab Rechtskaft des Strafbefehls oder des Urteils!

Keine MPU (in der Regel erst ab 1,6 proMille)

Ca. 4-5 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist neue Fahrerlaubnis beantragen (Führerscheinbehörde).

Ich bin jetz aber meinen Führerschein schon seid 2 Monaten los,weil die Polizei ihm mir gleich entzogen hat.Zählt das nicht mit?

@heike222

.Zählt das nicht mit?

selbstverständlich

50 Tagessätze zu je 50 €

woher holst du denn die 50€????

Ca. 4-5 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist neue Fahrerlaubnis beantragen

bei Wiedererteilung sind es 3 Monate

@ginatilan

bei Neubeantragung des Führerscheins was muss ich da alle haben;sprich Sehtest und all son kram?Bekomme ich dann einen komplett neuen Führerschein?

@heike222

• Aktuelles Lichtbild, 35 x 45 mm, im Halbprofil oder in einer Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung,

• Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebestätigung)

• Nachweis über die Teilnahme einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (nicht erforderlich, wenn die entzogene Fahrerlaubnis nach dem 31.07.1969 erteilt worden war)

• Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)

du bekommst einen neuen Führerschein mit neuen Erteilungsdatum und NULL Punkten

@ginatilan

also meine Fahrerlaubnis habe ich seit 2002, also brauche ich die lebensrettenden sofortmaßnahmen nicht jetz nochmal machen? Das Passbild biometrische für nen Personalausweis kann man das auch nehmen? Und der Antrag kostet 150 Euro?

@heike222

also brauche ich die lebensrettenden sofortmaßnahmen nicht jetz nochmal machen?

Nein

Das Passbild biometrische für nen Personalausweis kann man das auch nehmen?

es muss sogar ein biometrisches Passbild sein!

Und der Antrag kostet 150 Euro?

ca, ja. ist unterschiedlich. In Berlin ist es mit 220€ am teuersten

http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1108846%2C%2C%2C

1,2 - 1,59 Promille: Ab 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut kostet das Vergehen zwischen 1.200 und 4.400 Euro und der Führerschein ist für mindestens 4 Monate weg. Außerdem wird man zur Nachschulung geschickt, was zusätzliche Kosten bedeutet.

Außerdem wird man zur Nachschulung geschickt,

aber nur wenn noch Probezeit besteht, außerdem heißt es Aufbauseminar