Trotz Studium Abschluss kein Zugang zu einer Stelle im öffentlichen Dienst da eine Friseurausbildung fehlt?

2 Antworten

Abgesehen davon, dass Die Frage bzw. Überschrift anscheinend extra reißerisch und unzutreffend von Dir formuliert wurde, was in meinen Augen keinen guten Eindruck macht.

Denn es fehlt scheinbar eben nicht genau eine Friseurausbildung.
Und wieso wurde dann gleich der Beruf des Friseurs genannt?

Es wurde nun einmal in der Ausschreibung eine absolvierte Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gefordert. Diesen Anspruch hast Du nicht erfüllt. Punkt.

Du lässt leider offen, ob die Berufsausbildung zusätzlich zum Studium gefordert wurde, oder ob Du Dich auf eine Stelle beworben hast, die lediglich eine Berufsausbildung erfordert.

Da Du auch nicht schreibst, was für eine Stelle es war, kann auch niemand beurteilen, ob eine Berufsausbildung nicht doch, entgegen Deiner Einschätzung, für die Stelle sinnvoll oder erforderlich ist.

Und über den Satz hier:

Die fachliche Eignung und Qualifikation ist mit BBiG nicht gegeben.

kann ich nur den Kopf schütteln. Jemand mit einer Berufsausbildung ist in Deinen Augen also grundsätzlich nicht für die ausgeschriebene Stelle qualifiziert?

Du bist aber ein gutes Beispiel dafür, dass man bei der Absage an Bewerber um eine Stelle niemals irgendwelche Gründe nennen sollte, außer „Leider müssen wir Ihnen absagen, da wie uns für einem anderer geeigneten Bewerber entschieden haben.“

Heißt, dass ich eine Friseurausbildung, Malermeister etc. Machen muss. Das hat aber mit der ausgeschriebene Stelle nichts zu tun.
Zur Berufsausbildung nach BBiG.

etc: Ja (berufsbezogen)

Friseurausbildung, Maler (ohne Meister): sicher nicht.