Im öffentlichen Dienst ein Mitarbeiter ohne entsprechende Ausbildung, illegal?

7 Antworten

ist dies zulässig?

Ja.

Kann man sich beschweren?

Nirgendwo.

Wer überprüft sowas?

Warum? Ist doch alles ok.

Auch die Vergabe der Stelle verlief nicht korrekt.

Ach ja?

Da Kontakte und Freunde

Das ist egal.

Es handelt sich um ein Politikum, eine politische Stelle.

Der Leiter achtet darauf, dass die jeweilige Politik durch die Abteilung verfolgt wird.

Der Gesundheitsminister z.B. hat auch nichts mit Gesundheit zu tun gehabt vorher. Er hat auch sein Amt durch Bekannte und Freunde aus der Partei.

Polizeipräsidenten waren nie Polizist und Verteidigungsminister nie Soldat. Ausschließlich der Chef des Ganzen, sei eis ein Innenminister im Fall eines Polizeiprädsideten, sei es ein Kanzler im Fal eines Bundesministers oder in Deinem Fall der Bürgermeister, muss davon überzeugt sein, dass dieser den Job in seinem Sinne ausführen kann. Mehr ist nicht notwendig.

Das ist völlig normal so.

Familiengerd  17.04.2020, 14:06

Das ist Unsinn! Du kannst politische Ämter damit nicht vergleichen!

Für die Verwaltungen im öffentlichen Dienst gibt es laufbahnrechtliche Vorschriften, die auch die notwendigen Qualifikationen für bestimmte Verwaltungsfunktionen festlegen, außerdem Bestimmungen für die Ausschreibung von vakanten, neu zu besetzenden Stellen in der Verwaltung.

Und die müssen nun einmal eingehalten werden.

feinerle  17.04.2020, 14:09
@Familiengerd

Wen ein Bürgermeister wo hin setzt, ist immernoch sein Tee.

Familiengerd  17.04.2020, 14:20
@feinerle

Ja, wenn es sich um ein politisches Amt handelt oder um einen Wahlbeamten - nicht aber bei der Besetzung von "normalen" Planstellen in der Verwaltung.

Ansonsten ist Deine Erwiderung einfach nur Unsinn!

feinerle  17.04.2020, 14:37
@Familiengerd

Wesste was? Du hast Recht und ich meine Ruhe -wenn dich das so glücklich macht..... alter..... Leute gibts.......

Warum sollte das illegal sein?

Du kannst Dich auch bei niemanden beschweren, denn es gibt auch keinen Grund dafür.

Ob Du für die Stelle geeignet bist oder nicht entscheidet ganz allein der Bürgermeister oder die Personalabteilung. Die Hauptsache ist, daß er einen guten Job macht und anscheinend traut man es demjenigen zu, unabhängig von seiner Bildung.

Selbst war ich auch in der Bank und habe einen Kollegen kennen gelernt, der der nicht einmal eine Bankaufmanausbildung hatte. Er hatte eine Ausbildung bei der Post gemacht und da man Personal in der Bank dringend brauchte nahm man auch Quereinsteiger. Der hat sich dann in den Folgejahren so gut bewährt, daß er sogar Prokurist wurde.

Ich hatte nur die Mittlere Reife, also kein Abi und auch kein Studium und war im Investment Banking einer Bank zum Prokuristen aufgestiegen, obwohl ich nur die Bankkaufmann Ausbildung hatte. Fast alle Kollgegen die mit mir zusammen gearbeitet haben hatten ein Unistudium oder sogar noch ein MBA-Abschluß.

Da meine Fähigkeiten und Kenntnisse aber gebraucht und nachgefragt wurden, hatte auch in dort einen Arbeitsplatz. Solange ich meine Ziele immer erfüllt habe und meine Aufgabe mit voller Zufriedenheit erledigt habe, hatte ja auch keiner was dagegen.

Daher verstehe ich Deine Aufregung nicht!

In der Karriere zählt nicht nur die Bildung, sondern auch ab und zu, daß man Beziehungen hat um einen attraktiven Job zu bekommen. Dagegen ist auch nichts zu sagen, das ist völlig legal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ich habe herausbekommen, das ein Abteilungsleiter im öffentlichen Dienst der Kommune keine entsprechende Ausbildung besitzt. Also kein Studium, Fachwirt oder ähnliches.

Na und? Nirgends steht geschrieben, dass man für jede Aufgabe zwingend eine bestimmte Ausbildung benötigt. Nur wenn es Art und Umfang der Tätigkeiten entweder gesetzlich oder berufsständisch erfordern, kann eine Stelle nur mit passender Ausbildung übertragen werden. Das kann aber auch im Rahmen von Fortbildungen erfüllt werden.

Bei den meisten Positionen im ÖD (und auch in Wirtschaft und Industrie) ist dies - in Abhängigkeit von der Stellenbeschreibung - keineswegs zwingend notwendig. Entscheidend ist vielmehr, dass der Personalverantwortliche bzw. die MAV einer Besetzung entsprechend zugestimmt haben, und es keine besser qualifizierten Bewerber gab, die hier den Kürzeren gezogen hatten.

Nun hat er die höchste Gehaltsstufe.

Aha. Neiddebatte mal wieder.

ist dies zulässig?

Ja, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (was im ÖD sehr wahrscheinlich sein wird).

Kann man sich beschweren?

Klar - beim Personalverantwortlichen, also genau dem, der die Besetzung vorgenommen hat.

Wer überprüft sowas?

Die nächsthöhere Instanz im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde, ansonsten kann man nur den Klageweg beschreiten (aber nur als Betroffener, wenn man sich also z.B. selbst beworben hat und nicht zum Zug kam). Viel Spaß damit.

Es ist denkbar, dass der Vorgang nicht legal war.

Vetternwirtschaft ist nicht zulässig und manche Stellen müssen öffentlich ausgeschrieben werden.

Theoretisch könntest du dich an die Polizei wenden, allerdings ist die Sache ohne Beweise ein sinnloses Unterfangen.

Es ist allgemein schwer nachweisbar, ob eine Ausschreibung fair verlief bzw. eine Entscheidung objektiv war.

FordPrefect  17.04.2020, 13:49
Theoretisch könntest du dich an die Polizei wenden

Unsinn. Wenn überhaupt wäre hier eine Klage vor dem VerwG erforderlich, bzw. eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Ersteres geht aber nur als Betroffener, Letzteres immer. Ob es irgendetwas bringt...

Astrobiophys  17.04.2020, 20:34
@FordPrefect

Vielleicht ist die Vorstellung von mir, als Nicht-Jurist, naiv aber meine Anlaufstelle bei Vergehen, insbesondere wenn es um Schaden an der Allgemeinheit geht (mein eigener Anwalt also nicht die richtige Anlaufstelle wäre), die Polizei als Vertretung der Staatsanwaltschaft wäre.

Sollte das in diesem Fall nicht zutreffen, danke ich für die Korrektur.

Der Geist meiner Antwort bleibt der gleiche, man ersetze "Polizei" durch "zuständige Behörde" :)

Abteilungsleiter ist eine Funktion und keine Aufgabe. Die Funktion ist zunächst weder an einen Ausbildungsstand, noch an Kenntnisse gebunden, sondern an ein Anforderungsprofil gemäß Stellenausschreibung.

Veto einlegen könnte hier ein Personalrat.

Veto einlegen könnte hier eine Kommunalaufsichtsbehörde, hinsichtlich der Bezahlung.

Veto einlegen könnten hier evtl verbeamtete Mitbewerbers im Rahmen der Konkurrentenklage

Nicht genommene Angestellte schauen hier in die Röhre.

Nicht immer entscheidet der Ausbildungsschein, der TVöD hat fast überall die Öffnung „oder vergleichbare Angestellte mit entsprechender Berufserfahrung“

und nein dies ist im öffentlichen Dienst keine Seltenheit und schon überhaupt nicht illegal..