Trotz Anzeige zur Feuerwehr?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange kein rechtskräftiges Urteil im Führungszeugnis eingetragen ist, bist du nicht vorbestraft und hast damit die gleichen Chancen wie alle anderen Bewerber im Auswahlverfahren.

Allerdings wird bei einer Bewerbung gefragt, ob derzeit Ermittlungsverfahren gegen den Bewerber laufen, was das bedeutet, kannst du dir ausrechnen.

Sollte während der Brandmeisterausbildung eine Verurteilung stattfinden, kannst du dich allerdings von der Karriere bei der Feuerwehr verabschieden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Anzeige kann nicht "fallengelassen" werden. Bestenfalls wird das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Wenn du dich um eine Stelle als Beamter bewirbst und danach gefragt wirst, ob ein Verfahren gegen dich läuft, dann musst du das angeben. Bei einer Überprüfung würde es wohl eh herauskommen.

Sollte eigentlich kein Problem sein man

Es kommt aber drauf an wegen was die Anzeige war

Im besten Falle kriegst du eigentlich nur Post von der Staatsanwaltschaft wo drinne steht das dass verfahren eingestellt wird

Und nach einer Anzeige ist man noch nicht vorbestraft

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solang du nicht rechtskräftig verurteilt bist, interessiert diese Anzeige niemanden.