Zeugenaussage verspätet?

5 Antworten

Eine Zeugenaussage kannst du jederzeit verschicken.
Auf dem Brief mit der Aufforderung zur Zeugenaussage sollte auch die Telefonnummer der verantwortlichen Polizeidirektion stehen.

Dort kannst du anrufen und nachfragen ob das Vergehen noch verfolgt wird oder ob das Verfahren bereits eingestellt wurde.

Wenn das Verfahren eingestellt wurde kannst du aber normalerweise das Verfahren mit einer Anzeige / einem Strafantrag wieder ins rollen bringen.

Habe mir das jetzt hier alles durchgelesen.

Schicke Deine schriftliche Aussage zusammen mit einer Schilderung über das was bisher passiert ist direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Halte Dich künftig von Kontakten mit der Polizei in dieser Sache zurück.

3 Monate Zeit

Falls es sich bei dem in Rede stehenden Delikt um ein sog. absolutes Antragsdelikt handeln sollte und der Strafantrag durch den Geschädigten nicht binnen 3 Monaten gestellt wurde, ist die Tat nicht mehr verfolgbar, da ein Verfahrenshindernis eingetreten ist.

Bei einem relativen Antragsdelikt kann der fehlende rechtszeitige Strafantrag durch die Geltendmachung des besondern öffentlichen Interesses seitens der StA ersetzt werden.

Bei einem Offizialdelikt gibt es keine 3Monatsfrist.

Ob Deine Aussage jetzt noch Sinn macht oder nicht kann Dir vermutlich am Besten die Polizei sagen. Eine Beratung dort kostet auch nichts.

Ich kann dazu keine äusserung treffen, aber ich empfehle dir die frage nochmal zu stellen mit den Tags:
-Polizei
-Anwalt
-Recht
-Gesetz
-Gesetzesgrunsdlage
-Grundgesetz
-Gericht

So solltest du mehr Antworten bekommen
Gruss, Alex