Zeugenaussage verspätet?
Ich wurde als Zeugin bei der Polizei geladen. Ich wurde so stark unter Druck gesetzt, dass ich meine schriftliche Aussage, obwohl ich sie erstellt habe, nicht verschicken konnte bzw. durfte. Ich konnte nicht mal die Personen anzeigen. Jeder hat es mir rausgeredet aber ich wollte das alles machen, damit diese auch bestraft werden. Meine Frage ist jetzt: Kann ich meine schriftliche Aussage jetzt immer noch verschicken? Ich weiß, ich hätte das von Anfang an machen sollen. Es ging aber nicht anders, der Druck war zu hoch. Die Frist für die Anzeigen sind bereits verstrichen. Es sind aber mittlerweile 6 Monate vergangen. Ich denke auch nicht, dass das Verfahren eingestellt worden ist. Ich freue mich auf eine Antwort von Euch!!
Vielen Dank!!
5 Antworten
Eine Zeugenaussage kannst du jederzeit verschicken.
Auf dem Brief mit der Aufforderung zur Zeugenaussage sollte auch die Telefonnummer der verantwortlichen Polizeidirektion stehen.
Dort kannst du anrufen und nachfragen ob das Vergehen noch verfolgt wird oder ob das Verfahren bereits eingestellt wurde.
Wenn das Verfahren eingestellt wurde kannst du aber normalerweise das Verfahren mit einer Anzeige / einem Strafantrag wieder ins rollen bringen.
Habe mir das jetzt hier alles durchgelesen.
Schicke Deine schriftliche Aussage zusammen mit einer Schilderung über das was bisher passiert ist direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Halte Dich künftig von Kontakten mit der Polizei in dieser Sache zurück.
3 Monate Zeit
Falls es sich bei dem in Rede stehenden Delikt um ein sog. absolutes Antragsdelikt handeln sollte und der Strafantrag durch den Geschädigten nicht binnen 3 Monaten gestellt wurde, ist die Tat nicht mehr verfolgbar, da ein Verfahrenshindernis eingetreten ist.
Bei einem relativen Antragsdelikt kann der fehlende rechtszeitige Strafantrag durch die Geltendmachung des besondern öffentlichen Interesses seitens der StA ersetzt werden.
Bei einem Offizialdelikt gibt es keine 3Monatsfrist.
Ob Deine Aussage jetzt noch Sinn macht oder nicht kann Dir vermutlich am Besten die Polizei sagen. Eine Beratung dort kostet auch nichts.
Ich kann dazu keine äusserung treffen, aber ich empfehle dir die frage nochmal zu stellen mit den Tags:
-Polizei
-Anwalt
-Recht
-Gesetz
-Gesetzesgrunsdlage
-Grundgesetz
-Gericht
So solltest du mehr Antworten bekommen
Gruss, Alex