Tritt die Strom-Grundversorgung für einen Tag in Kraft?

5 Antworten

normalerweise nicht. bei ein paar tagen kann man sich auch rückwirkend beim neuen versorger anmelden. du gibst einfach den zählerstand an, den der vormieter beim auszug hinterlassen hat. wenn der neue nur ein paar kwh höher ist, dann schenkst du eben dem vermieter ein paar euros... anderenfalls müsste der zähler erst über den vermieter auf die grundversorgung angemeldet und dann wieder auf dich angemeldet werden... die paar kröten ist der stress nicht wert.

lg, Anna

Ich würde mal denken, dass der Vormieter bei der Wohnungsübergabe den Zählerstand notiert und an den Versorger zwecks Abrechnung weitergegeben hat. Verbrauchst Du jetzt Strom, läuft der Zähler weiter....und im Grunde sollte es egal sein, ob soundsoviel Kilowattstunden an diesem einem Sonntag oder erst ab dem darauf folgendem Tag verbraucht werden.....denn zahlen tust Du ja vermutlich alles, was über des Vormieters Endstand ist, bzw. was über dem Stand bei Schlüsselübergabe an Dich ist.....

missmusicloving 
Fragesteller
 22.09.2016, 17:08

Die Wohnungsübergabe war noch nicht. Ich weiß nicht, ob der Vermieter das an den Versorger weitergibt, da steht, der Netzbetreiber übermittelt denen einen Anfangszählerstand ... 

tuedelbuex  22.09.2016, 17:13
@missmusicloving

Schreib Dir in jedem Fall den Stand auf und mach ein Foto vom Zähler......am besten unter Zeugen und mit Datums/Uhrzeitstempel....

Hi,

Ein Stromverrag beginnt selten mit identischen Datum wie der Mietvertrag.

Der beginnt und endet jeweils mit Datum der Schlüsselübergabe! - Denn nur in dieser Zeit bist Du der einzige der den Strom verbrauchen kann, und letztlich auch bezahlen muss.

Da man eine neue Whg oft ein paar Tage früher nutzen kann, oder diese auch wieder verläßt, weichen die Daten voneinander ab. Das ist Bekannt und das alles kein Problem. :-)

Was Du jetzt zu tun hast, wurde schon gesagt: Zähler ablesen und im Übergabeprotkoll vom Verwalter/Vermieter bestätigen lassen. Jede Partei erhält ein Exemplar. Diesen Zählerstand mit Datum der Schlüsselübergabe meldest Du Deinem Energieversorger.
Dein EVU kümmert sich um alles weitere; taggenaue Anmeldung beim Netzbetreiber (bis 4 Wochen rückwirkend), und Abstimmung des Einzugszählerstandes. Danach erhältst Du die Lieferbestätigung mit allen relevaten Daten und den Abschlagsplan.

Was du auf keinen Fall tun solltest: Diesen einen Tag bei GV (Grundversorger) melden!

Denn dann wird aus Deiner Einzugsmeldung bei Deinem EVU plötzlich ein normaler Anbieterwechel mit den üblichen Fristen von bis zu 6 Wochen Umstellungsdauer; Kündigung des Altvertrages, An-Abmeldung beim Netzbetreiber, etc. pp - Du wärst also dann einiges länger in der Grundversorgung als nur den einen Tag, und hättest jede Menge Schreiberei, weil bei den EVU's ganz andere Prozesse ablaufen müssen.

Theoretisch ja, praktisch wird der Grundversorger nicht für einen Tag einspringen.

Bist Du schnell, ist der Vornutzer vielleicht noch nicht abgemeldet und die Abmeldung beginnt mit Deiner Anmeldung. Dann liegt kein Tag dazwischen.

Wenn Du nun kurzfristig die Wohnung einen Tag eher übernommen hast, sollte dies also der Fall sein.

Wichtig in jedem Fall Zählerstand zur Übernahme der Wohnung notierenund am Besten vom Vermieter oder Verwalter mit Datum bestätigen lassen. So kannst Du im nachhinein immer den Zählerstand und das Datum beweisen. Nur Foto ist leider nicht aussagekräftig, da das Datum an der Kamera geändert werden kann.

Du liest den Zählerstandeinfach am Tag des Einzug ab und den gibst du dann an beim neuen Anbieter.  Der Tag ist egal. Da muss der Grundversorger nicht einspringen. 

missmusicloving 
Fragesteller
 22.09.2016, 17:07

Ich glaub ich muss das denen gar nicht angeben, da steht der Anfangszählerstand wird vom Netzbetreiber übermittelt ...

AntwortMarkus  22.09.2016, 17:09
@missmusicloving

Für dich persönlich würde ich es trotzdem aufschreiben zur Sicherheit.  

EnergieAndi  27.09.2016, 15:04
@missmusicloving

..  schon richtig, doch woher weiß der Netzbtreiber den Zählerstand, wenn Du ihn nicht voher abgelesen und denen mitgeteilt hast?

AntwortMarkus  28.09.2016, 14:55
@EnergieAndi

Den weiß er vom letzten Mieter, den er ja als Endzählerstand angegeben hatte bei Auszug. ;-)