Muss man die Grundversorgung Strom bei Einzug kündigen?
Hallo,
ich ziehe am Donnerstag in meine erste eigene Wohnung. Davor habe ich schon immer bei meinen Eltern gewohnt.
Strom habe ich in der neuen Wohnung noch nicht angemeldet.
Strom ist allerdings in dieser Wohnung enthalten (Als ich heute die Übergabe hatte, gings auch, also man konnte das Licht einschalten etc.).
Der Strom, der in dieser Wohnung vorhanden ist, läuft ja über die Grundversorgung, richtig?
Der ist ja (meistens) teurer als Strom von anderen Anbietern.
Wenn ich z.B. morgen Strom bei einem anderen, günstigeren Anbieter anmelde, muss ich dann den Strom, der gerade in der Wohnung von der Grundversorgung bezogen wird kündigen? Oder übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung bei der Grundversorgung?
Vielen Dank!!
4 Antworten
Ab dem Tag der Wohnungsübergabe solltest du dich bei einem Versorger deiner Wahl anmelden.
Die meisten Hausverwaltungen melden ihre Mieter beim Grundversorger an. Gibt aber auch einige, die das nicht tun.
Du kannst dich bis zu sechs Wochen rückwirkend beim Lieferanten deiner Wahl anmelden. Musst aber den Tag und Zählerstand der Wohnungsübergabe angeben.
Du kannst/musst selbst kündigen. Du kannst aber mit dem neuen Anbieter vereinbaren, dass er kündigt.
Das übernimmt der Neue
Auch der Grundversirger hat günstigere Tarife, die dem Grundtarif ähnlich sind.
Ja, kann schon sein, dass viele Grundversorger im Laufe etlicher Jahre gemerkt haben, dass ihr prozentualer Marktanteil merklich geschrumpft ist und sie sich nun "langsam" dem Markt stellen MÜSSEN. Meine STÄDTISCHEN WERKE KASSEL liegen immer noch ERHEBLICH über den derzeitigen freien Versorgern.
Ich war selber jahrzehntelang sogenannter SCHLÄFER (Branchenjargon dafür) bis ich endlich vor 2 Jahren mit 62 anlässlich eines Umzugs wechselte und ü25% einsparte und das auf 24 Monate fest, also eher 35% !!! Strom ist Strom und ich nahm den damals billigsten seriösen (Achtung, wechselt oft !). > Vergleiche über Verivox UND zusätzlich beim Anbieter selber ! Ich kam so auch noch Mal günstiger weg.
Strom ist immer da: schreib den Zählerstand auf, falls der nicht im Übergabeprotokoll steht und melde Dich bei einem Stromanbieter Deiner Wahl an.
...und der bisherige Grundversorger (könnte auch schon ein günstiger Anbieten sein) muss zum Übergabetermin (kann auch 1 Tag früher sein) zur ZÄHLERABLESUNG an den Zähler kommen (evtl. durch Hausmeister falls Zähler verschlossen sind.
Oft kann darf man aber auch den Zählerstand auf der Internetseite des Grundversorgers SELBER ÜBERMITTELN.