Trinkgeld oder Finderlohn?

13 Antworten

An sich hatten die 100€ ja nichts mit dem Laden zu tun

Doch, eigentlich schon:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=66&t=273675

Vermutlich gibt es auch in Eurem Betrieb, die Anweisung, Fundsachen der Geschäftsleitung zu übergeben.

Hmm okay vielen Dank

Immer dasselbe Problem mit allen Chefs, immer.

Ich glaube nicht, dass er das darf. Aber sicher bin ich mir nicht.

Und was wollt Ihr machen, wenn er rumzickt?

Schade, dass er das mitbekommen hat, wieso überhaupt?

Ich denke auch, Kollegin und Du sollten es teilen und sonst niemand.

Meine Kollegin und ich halten da zusammen. Sollte er heute irgendwas dazu sagen, dann werde ich auch den Finderlohn hinweisen und dass es kriminell wäre würde er das von unserem Trinkgeld nehmen

Dass der Chef schon in das Trinkgeld eingreift, ist kriminell. Er hat nichts damit zu tun und nichts dazu zu bestimmen, auch wenn die Kollegen sich das gegenseitig aufteilen und dazu eine zentrale Kasse führen. Genausowenig hat er über die 100 Euro irgend etwas zu sagen. Das Handy hätte aber ihm zur Verwahrung überlassen werden sollen, denn es ist sein Laden.

Der Chef war zu dem Zeitpunkt nicht da. Hätte der Herr das Handy bis zum Ladenschluss nicht abgeholt hätte ich das im Tresor eingeschlossen

@SLright

und du warst der Stellvertreter des Chefs?

Also moralisch hast Du imho falsch gehandelt. Das Geld hätte, wie Dein Chef auch gesagt hat, gleich in die Trinkgeldkasse gehört. Das macht man einfach so.

Ansonsten hat natürlich keiner außer Du Anspruch auf den Finderlohn, denn der war ein Geschenk von dem anderen Menschen an Dich.

Mir geht es nur um das Rechtliche. Moral zählt bei uns im Laden gar nichts mehr. Es ist auch klar dass irgendwer klaut.

Finderlohn ist kein Geschenk!

@GanMar

Aber das war ein Geschenk. Finderlohn ist rechtlich definiert und setzt voraus, dass der Fund gemeldet wurde. Auch die Höhe ist gesetzlich festgelegt.

Wenn ein Gast im Restaurant oder Hotel etwas liegen läßt (er verliert es nicht deshalb gibt es rechtlich kein Finderlohn), liegt es in der Obhut des Betriebes / Chefs, denn er hat die Mitarbeiter als Handlungsgehilfen eingestellt, somit ist das Geld dem Betriebsleiter / Chef abzugeben.

Wenn ein Gast im Restaurant oder Hotel etwas liegen läßt (er verliert es nicht deshalb gibt es rechtlich kein Finderlohn), liegt es in der Obhut des Betriebes / Chefs, denn er hat die Mitarbeiter als Handlungsgehilfen eingestellt, somit ist das Geld dem Betriebsleiter / Chef abzugeben. Wenn er anweist es zum Trinkgeld zu geben ist das im Sinne des Direktionsrechts rechtens. Wenn das Trinkgeld vom Chef verwaltet wird, ist es als Einnahme zu behandeln (zu versteuern) auch wenn es dann unter den Mitarbeitern aufgeteilt wird. Daher sollte die Trinkgeldkasse von einem Mitarbeiter verwaltet und aufgeteilt werden (Keine Steuern).

Super vielen Dank, das mit dem Trinkgeld und den Steuern werde ich auf jeden Fall auch weiter geben.