Darf Arbeitgeber auch Trinkgeld bekommen wenn er mitarbeitet?

5 Antworten

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Theoretisch gehört das Trinkgeld allen zu gleichen Teilen, wenn die Kunden es in den Topf geben! Praktisch gehört es demjenigen, dem es für seine persönliche Leistung direkt zugesteckt wird. Es sei denn, dass der Kunde den Zweck ("für alle") ausdrücklich bestimmt.

Moralisch finde ich es verwerflich, wenn der Chef seinen Anteil beansprucht. Denn letztendlich ist er es doch, der unter'm Strich an den Kunden und der Arbeit seiner Mitarbeiter am meisten verdient. In der Motivation seiner Mitarbeiter liegt ja auch sein persönlicher und finanzieller Nutzen.

Familiengerd  02.11.2018, 12:14
Theoretisch gehört das Trinkgeld allen zu gleichen Teilen, wenn die Kunden es in den Topf geben! Praktisch gehört es demjenigen, dem es für seine persönliche Leistung direkt zugesteckt wird. Es sei denn, dass der Kunde den Zweck ("für alle") ausdrücklich bestimmt.

Das kann auch vertraglich mit den Arbeitnehmern so geregelt werden und hängt dann nicht davon ab, wie der Kunde es bestimmt.

Er darf schon, nur ist das für ihn kein Trinkgeld, sondern ganz normaler Umsatz.

Da kommen einige Fragen und Probleme zusammen. Bekommt der Chef, wie die Mitarbeiter, direkt Trinkgeld von den Gästen?

Wenn der Chef die Trinkgelder "verwaltet" und aufteilt ist das in sofern schlecht, weil ER das Trinkgeld versteuern muss und daher weniger zur Verteilung überbleibt. (Bei einer Steuerkontrolle wird es als "schwarze Kasse" angesehen, wenn es nicht versteuert wurde). Verwaltet es ein Mitarbeiter, muss nur der Chef seinen Teil versteuern.

Ob der Chef ein Anrecht auf Trinkgeldanteile hat, ist nirgends festgeschrieben. Also, er darf bekommen.

Familiengerd  02.11.2018, 12:17
Wenn der Chef die Trinkgelder "verwaltet" und aufteilt ist das in sofern schlecht, weil ER das Trinkgeld versteuern muss und daher weniger zur Verteilung überbleibt.

Dass der Arbeitgeber die Trinkgeldkasse "verwaltet" - also dafür sorgt, dass jeder Arbeitnehmer sein anteiliges Trinkgeld bekommt, wenn es so geregelt ist, dass alle Trinkgelder in "einen Topf" fließen -, bedeutet doch nicht, dass es zu seinem Umsatz zählt und entsprechend versteuert werden muss!

Novos  02.11.2018, 12:41
@Familiengerd

Fazit: Der Betrieb, speziell vertreten durch den Chef, darf das vom Mitarbeiter erhaltene Trinkgeld in keinem Fall einbehalten, als wäre es eine übliche Betriebseinnahme.

Ein Einbehalten des Trinkgelds durch den Chef ist prinzipiell nur statthaft, wenn der Mitarbeiter dem zuvor ausdrücklich im Rahmen seines Arbeitsvertrags zugestimmt hat, und Arbeitsverträge müssen mittlerweile schriftlich abgeschlossen sein. Selbst dann muss sichergestellt sein, dass zumindest ein angemessener Teil daraus dem Arbeitnehmer wieder zugute kommt, andernfalls könnte die Vereinbarung sittenwidrig sein.

http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/wem-gehort-das-trinkgeld/

Novos  02.11.2018, 12:45
@Novos

Ich hatte den Fall, dass der Chef, der das Trinkgeld verwaltet und verteilt hat, bei einer Prüfung Steuern nachzahlen musste und dann die Trinkgeldkasse an einen Mitarbeiter übergeben hat, damit es von den Betriebseinnahmen getrennt war.

Familiengerd  02.11.2018, 12:49
@Novos
Der Betrieb, speziell vertreten durch den Chef, darf das vom Mitarbeiter erhaltene Trinkgeld in keinem Fall einbehalten, als wäre es eine übliche Betriebseinnahme.

Es war von "verwalten" die Rede, nicht von "einbehalten"!!

Einbehalten darf der Arbeitgeber das Trinkgeld selbstverständlich nicht, und das hat auch keine behauptet!

Und meine Formulierung war ja wohl klar genug, um sie nicht misszuverstehen!

und Arbeitsverträge müssen mittlerweile schriftlich abgeschlossen sein

Das ist Unsinn!

Wie kommst du denn darauf, wo soll das denn bloß stehen, und seit wann denn "mittlerweile"?!?!.

Was der Arbeitgeber lediglich muss: entsprechend dem Nachweisgesetz NachwG § 2 "Nachweispflicht" Abs. 1 die wesentlichen Vertragsbedingungen (sie werden im Gesetz genannt) dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn schriftlich und unterschrieben auszuhändigen.

Der Arbeitsvertrag selbst kann selbstverständlich weiterhin auch mündlich oder durch übereinstimmendes Handeln geschlossen werden.

Novos  02.11.2018, 12:58
@Familiengerd

Dass der Arbeitsvertrag schriftlich sein muss, verstehe ich in dem Fall dass der Vertrag die oben angesprochene Trinkgeldregelung enthält. (der Fettdruck ist dem Link entnommen).

Familiengerd  02.11.2018, 13:38
@Novos
Arbeitsverträge müssen mittlerweile schriftlich abgeschlossen sein

Das ist eine allgemeine Aussage - und die ist schlicht und einfach falsch!

Dass es ohne schriftlichen Vertrag schwer sein könnte, spezielle Regelungen zum Umgang mit Trinkgeldern zu beweisen, ist ein anderes Problem.

Rechtlich gesehen darfst du auch trinkgeld so wie dein arbeitgeber bekommen das kommt aber auf die steuern und auf den arbeitsvertrag an

Wenn alle ihr Trinkgeld reinschmeißen wird es unter allen verteilt