Darf der Chef alle Trinkgelder behalten?

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Solche "Dagoberts" sterben wohl nie aus. Grundsätzlich ist das Trinkgeld ja für die Bedienung. Das Problem ist, dass nur der Chef persönlich kassiert. Aber selbst dann darf er das Trinkgeld nicht einbehalten - http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/wem-gehort-das-trinkgeld/ - Ich würde mir eine andere Aushilfsstelle suchen und ihn auch mal darauf ansprechen. Wenn dieser Kerl nur einen winzigen Funken Anstand hätte, würde er das Tringeld nicht so rotzfrech einbehalten.

Vielen Dank, Der Link ist sehr hilfreich!!! :-)

MIt der Rechtslage kenne ich mich nicht aus, aber es ist unüblich dem Besitzer Tringeld zu geben, deswegen ist es natürlich fies von ihm, dass er es einbehält! Ich kenne es wenigstens so, dass das Trinkgeld gesammelt wird und es unter allen zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Wenn allerdings nur der Chef abkassiert, fließt alles bei ihm ein und deswegen muss man ihn wohl darauf ansprechen, wenn man darüber klarheit haben will. Ich finde, dass die Person, die bedient und die ganze Zeit nach dem rechten schaut das Geld auch bekommen sollte und nciht die Person, die ganz zum Schluss dann nur schnell das Geld abkassiert... Wenn sich die Mitarbeiter vielleicht untereinander kurzschließen? Vielleicht hat jemand schonmal danach gefargt, bzw. hätte auch gerne seinen Anteil am Trinkgeld!

normaler weise ist das Trinkgeld für den Kassierer wie du es erwähnst. Das Geld was er als Geschenk bekommt darf er alles einbehalten Steuerfrei!

Wenn der Chef es einbehält, sind es einnahmen wo er keine Steuern zahlt und macht Steuerhinterziehung....

Sag deinem Sohn er solle dem Chef sagen ich will mein Trinkgeld bekommen, wenn der chef ihn sagt nein soll er Ihn dieses sagen mit der Steuerhinterziehung.... Ein job für 6,5€ bekommt er auch woanders..

Leider darf er das weil nur er kassieren darf.

Ein Arbeitsgeber darf nicht einseitig festlegen, dass die Trinkgelder in eine Gemeinschaftskasse eingezahlt werden, aus der dann alle Angestellten einen Teil erhalten. Trinkgeld geht als "Geschenk" des Gastes in der Regel unmittelbar in das Eigentum des Arbeitnehmers über.