Finderlohn verweigert? Was tun?

5 Antworten

Du bist nicht Finder des Handys, hast also zumindest keinen gesetzlichen Anspruch auf Finderlohn.

Sei lieber froh, dass gegen dich nicht wegen des Verdachts der Hehlerei ermittelt wird.

Das möchte ich aber bezweifeln. Der Fragesteller hat zwar das Handy käuflich erworben dann aber herausgefunden das der Kauf nicht rechtens war und sich an die Polizei gewandt. Er steht damit dem Finder, der ein Handy von der Straße aufhebt gleich. Dann kommt dazu, dass der Besitzer eine Belohnung auf Rückgabe ausgesetzt hat. Dieses Versprechen ist einklagbar.

Übrigens, wo steht im § 971 BGB das man etwas irgendwo gefunden haben muß?

Anwalt oder Rechtsschutzversicherung fragen, welche Möglichkeiten sich dir bieten.

Dem Du das Handy abgekauft hast und dem Du sein Eigentum zurückgegeben hast, die kannst Du Beide in einen Sack stecken.

Leider hast du nur Ansprüche gegen den Täter. Letzlich kann der Eigentümer des Handys gar nicht wissen, ob du nicht der Täter warst. Darum wird er dir den "Finderlohn" nicht geben. Dass du das Handy zurückgegeben hast, ehrt dich, macht dich aber nicht "finderlohnberechtigit".

Nun, dass ich nicht der Täter bin ist eigentlich bewiesen. Auf dem Handy gab es Fotos von dem Täter, welcher Polizeibekannt war. Denn der Idiot hatte diese Fotos nicht gelöscht. Zudem gibt es eine Handynummer des Täters und die ebay-Auktion war noch sichbar.

Ich bezweifel, dass der Inhaber diese Bedenken hat. Wobei ob das als eindeutiger Beweis zählt kann ich nicht sagen.

@Skazirater123

Dann kannst du vom Täter das Geld, das du für das Handy ausgegeben hast, ja zurückfordern.

@Schuhu

Nun - es wäre ja schön. Er wollte einen Teil zurück zahlen. Aber nun stellt er sich quer und ignoriert mich. Daher ja die Frage welche Rechte ich da nun habe - ob es sich lohnt, mit dem Fall zur Polizei zu gehen oder ob ich einfach auf den Kaufpreis sitzen bleibe ...

Finderlohn bekommt man, wenn man eine Sache findet. Du hast das Handy nicht gefunden sondern ein geklautes Handy gekauft, an dem du kein Eigentum erwerben konntest. Moralisch bist du im Recht, aber rechtlich hast du leider keinen Anspruch gegen den Besitzer des Handys sondern nur gegen den, der dir das Handy verkauft hat. Traurig, aber so sind die Menschen. Undankbar und vergesslich....ich hoffe nur, dass du beim nächsten Mal trotzdem wieder ehrlich bist

Danke für deine Antwort. Sowas demotiviert. Ich bin ein ehrlicher Mensch, doch noch einmal werde ich keine knapp 400€ bewusst aus dem Fenster werfen, wenn ich damit rechnen muss, dass dem Inhaber des Gerätes nichts daran liegt mir ein wenig entgegen zu kommen. Da unterstütze ich dann lieber bewusst die Hehlerei.

@Skazirater123

traurig, aber ich kann dich verstehen!

@Skazirater123

Rechtlich bist Du der Finder und besitzt damit einen Anspruch gegenüber dem Besitzer. Es spielt nämlich keine Rolle ob die Sache auf der Straße aufgehoben wurde, auf dem Flohmarkt oder bei eBay gekauft. Du hast sofort erkannt, hier gibt es es einen Fremdbesitzer und hast dies zur Anzeige bebracht. Es besteht also ein Schuldverhältnis zwischen dem Besitzer der Sache und dir. Da der Besitzer noch eine besondere Belohnung ausgelobt hat, hat er sich daran zu halten.