Trennung..Möbel sind bei ihr. Bekomme ich mein Geld?

9 Antworten

Wenn du die Möbel gekauft hast, gehören sie dir (außer wenn du sie ihr geschenkt hast). In sofern muss sie dir die Möbel aushändigen. Wenn du die Möbel nicht gebrauchen kannst und sie sie eigentlich gerne hätte, könnt ihr euch auf einen Preis, zu dem sie sie dir abkauft, einigen.

Möbel die du auf deinen Namen gekauft hast, gehören dir und die stehen dir zu.

reden hilft sehr oft. Ultimatum stellen und die Möbel abholen. Notfalls mit Anwalt.

für s Wohnen hast Du nichts bezahlt. Möbel, werden diese gebraucht verkauft, haben noch etwa 10 % Wert der Neuware.

Wird sich wohl kaum lohnen, zumal davon keine Kredite zurückgezahlt werden können.

Da wird man sich zu einigen haben, mit RA bleibt wohl kaum was übrig.

Hört sich insgesamt nicht so an, als hättest Du in der Beziehung die Spendierhosen angehabt.

Ein Schrank habe ich für 400 Euro bezahlt 

Und dies sind für dich teure Möbel?

Die Wohnung gehört ihr. also sie zahlt die Miete. Ich habe noch nichts bezahlt da ich nicht lange bei ihr gewohnt habe. 

Die Wohnung gehört ihr nicht, denn sonst müsste sie keine Miete zahlen. Und deinen bisherigen Anteil an der Miete - wann zahlst du den an sie?

Wegen 400 euro würde ich nicht zum Rechtsanwalt gehen. Das könnte teuer werden. Hast du die Lebensmitteleinkäufe mit Karte bezahlt oder mit Bargeld? Wie viel Monate hast du bei ihr gelebt? Wie hoch ist die Miete? Das sind alles Dinge die da einfließen.