Wer ist Eigentümer der Möbel?

6 Antworten

Wenn ich das vertraglich festhalte, wer Eigentümer ist und beide unterschreiben müsste man ja eigentlich beide sicher sein. Wenn ich da reinschreibe, dass das am Kaufvertrag nicht ersichtlich ist und es jetzt nochmal festgehalten wird.

Das müsste passen oder?

Es sind deine. Es zählt immer wer unterschrieben hat. Da wo der name deiner Freundin steht denke ich mal da steht auch "Lieferanschrift" die ist ja nur für den Lieferanten wichtig, würde es zu einem Streit kommen ist die lieferanschrift egal da zählt dann nur wer den Vertrag unterschrieben hat . gerichte würden auch davona usgehen das derjenige der Unterschreibt auch automatisch zahlt.

Da du nicht beweisen kannst dass du sie bezahlt hast, sind sie eigentlch dem der auf dem Kaufvertrag steht - also deiner Freundin. Du hast dann im Grunde genommen für sie unterschrieben. Komisch dass der Verkäufer dies genehmigt hat. Aber der Kaufvertrag ist ja auf sie ausgestellt.

DrJackson 
Fragesteller
 18.06.2012, 00:05

Da waren meine Freundin und ich beide dabei, keine Ahnung warum sie damals nicht unterschrieben hat, wahrscheinlich weil ich sie ja bezahlt habe.

das ist eine interessante Situation. Mir ist das etwas unklar, was Du hier mit "Kaufvertrag" meinst. Normalerweise gibt es sowas beim Kauf ja gar nicht. Sowas wird doch eigentlich nur zwecks Liefervereinbarungen oder bei Sonderanfertigungen gemacht.

Steht die Freundin nur als "Empfänger" da? Dann legt das keinen Eigentum fest. Ich würde sagen ein Vertrag für einen Eigentumsübergang, der nicht vom Empfänger wie dem Vorgänger unterschrieben wurde ist nichtig. Wenn dem so ist, müßte der durch Bezahlung zustande gekommene "Vertrag" (ohne Schriftform) gelten.

Ich nehme an, das Problem tritt wegen Streitfall auf? Ist Deine Freundin denn so dreist zu behaupten, sie hätte die Möbel gekauft? Da steht dann Aussage gegen Aussage ...

DrJackson 
Fragesteller
 18.06.2012, 09:36

Ne ein Streit ist noch nicht aufgetreten, nur ich möchte das vertraglich festhalten, das wir beide sicher sind. Nur wenn ich mich auf die Rechnung beziehe, dann ist es halt merkwürdig wem die Sachen nun gehören. Sie steht als Rechnungsempfänger drin, vorne und ich habe hinten bei Käufer unterschrieben.

DrJackson 
Fragesteller
 18.06.2012, 09:38

Und der Verkäufer vom Möbelhaus, hat auch hinten uterschrieben. Da ging es darum, das nicht alles auf Lager war.

gandalfbond  18.06.2012, 20:31
@DrJackson

hmmm, eine Rechnung ist eigentlich nur eine Zahlungsaufforderung und braucht entweder gar nicht oder nur einseitig unterschrieben werden. Vielleicht diente Deine Unterschrift nur dem Einverständnis zu den Beschaffungsfristen und/oder den Liefermodalitäten sowie der Kenntnisnahme des Widerrufsrechts. Mit der Unterschrift des Verkäufers wird vielleicht einfach die bereits erfolgte Bezahlung quittiert.

Am besten liest Du Dir das Schriftstück mal genau durch, dann wird es sicher klar. Es muß eigentlich auch drinstehen für was man die Unterschrift leistet.

solange wie kein zahlbeleg gibt, ist der unterschriebene kaufvertrag gültig (hinten) vorne zählt als lieferanschrift, also sind es deine