Getrennt Lebend, jetzt will Sie die Hälfte meiner Mieteinnahmen?
Hallo, wir leben seit Dezember 2015 getrennt. Seit zirka 2 Jahren ist meine Frau Gesundheitlich angeschlagen und ich habe sie immer unterstützt. Leider hat es nichts geholfen, wir werden uns jetzt doch trennen. Anfangs sollte es nur eine Trennung auf Zeit sein. Allmählich wird mir klar, es wird nicht auf Zeit sein, sondern für immer. Zur Zeit ist Sie beruflich in der wiedereingliederung und arbeitet zur Zeit 3 Stunden. Sie hat schon vor längerem einmal verlauten lassen, dass sie nur noch 3-4 Stunden arbeiten möchte. Als Sie noch voll arbeitete, waren unsere Verdienste annähernd gleich. Wie sieht es es jetzt mit der Unterhaltspflicht aus, da sie jetzt nur noch die hälfte verdienen wird? Weiter will Sie von mir die hälfte meiner Mieteinnahmen, die ich durch eine Einliegerwohnung in meinem Haus habe. Von den Mieteinnahmen haben wir bisher gemeinsam unser Urlaube finanziert und Hausinstandhltungskosten beglichen. Hat Sie einen Anspruch auf die Mieteinnahmen? Kann ich als Trennungsjahr bereits den Dezember 2015 angeben? Ist es für mich von Vorteil oder Nachteil wenn ich die Scheidung möglichst schnell hintermir habe. Gedanke ist, wenn sie jetzt nur 3 Stunden arbeitet könnte es sein, dass ich Unterhalt zahlen muß. Wenn ich warte bis die Wiedereingliederung rum ist und sie doch wieder voll arbeiten sollte, kann es sein, dass ich evtl. keinen Unterhalt zahlen muß. So viele Fragen, ich weiß nichtmehr wo mir der Kopf steht und was ich machen soll. Wie ist es wenn sie einen neuen Partner hat und er ein sehr guten Einkommen hat, bin ich dann vom Unterhalt befreit?
dd
4 Antworten
Ab dem ersten Tag des "dauernd getrennt lebens" sind die Ehepartner sich gegenseitig zum Trennungsunterhalt verpflichtet. Der Unterhaltspflichtige bekommt dabei 4/7, der Unterhaltsempfänger 3/7 des bereinigten Einkommens. Zum Einkommen gehört alles, was auch beim Finanzamt anzugeben ist - also auch Mieteinnahmen. Es ist sinnvoll, sich den Unterhalt von Fachleuten ausrechnen zu lassen.
Eine Scheidung sollte so schnell wie möglich erfolgen, da während der Ehezeit Rentenansprüche entstehen, die sich im Laufe der Zeit immer weiter erhöhen.
Keine Panik - die Scheidung darf nach dem Gesetz ohnehin erst nach Ablauf des ersten Trennungsjahres eingereicht werden, also frühestens im Dezember 2016. Wenn das Haus nur Dir gehört, stehen die Mieteinnahmen auch nur Dir zu. Allerdings gehören die Mieteinnahmen zu Deinem Einkommen. sie erhöhen also die Unterhaltszahlungen, zu denen Du verpflichtet bist.
Hallo, Ich habe schon überlegt ob ich aus meiner Wohnung ausziehe, die wir bisher zu zweit bewohnt hatten und mir ein kleines 1 Zimmer Apartment nehme. Ich habe noch einen großen Kredit abzuzahlen, deshalb der Gedanke, ausziehen und die Wohnung vermieten und gleichzeitig eine günstige Wohnung suchen, oder macht das keinen Sinn, denn dadurch erhöhe ich ja wieder meine Einnahmen und meine Frau hat noch mehr Anspruch auf Unterhalt. Steht ihr der Unterhalt nur im Trennungsjahr zu, oder auch nach der Scheidung. Was kann ich dagegen machen, dass Sie nur noch 3-4 Stunden arbeiten will, oder evtl. garnichts mehr? dd
Du brauchst doch sowieso einen Anwalt. Das solltest Du alles diesen fragen, denn er kann Dir dazu genaue Angaben machen.