Getrennt Lebend, jetzt will Sie die Hälfte meiner Mieteinnahmen?

4 Antworten

Ab dem ersten Tag des "dauernd getrennt lebens" sind die Ehepartner sich gegenseitig zum Trennungsunterhalt verpflichtet. Der Unterhaltspflichtige bekommt dabei 4/7, der Unterhaltsempfänger 3/7 des bereinigten Einkommens. Zum Einkommen gehört alles, was auch beim Finanzamt anzugeben ist - also auch Mieteinnahmen. Es ist sinnvoll, sich den Unterhalt von Fachleuten ausrechnen zu lassen.

Eine Scheidung sollte so schnell wie möglich erfolgen, da während der Ehezeit Rentenansprüche entstehen, die sich im Laufe der Zeit immer weiter erhöhen.

Keine Panik - die Scheidung darf nach dem Gesetz ohnehin erst nach Ablauf des ersten Trennungsjahres eingereicht werden, also frühestens im Dezember 2016. Wenn das Haus nur Dir gehört, stehen die Mieteinnahmen auch nur Dir zu. Allerdings gehören die Mieteinnahmen zu Deinem Einkommen. sie erhöhen also die Unterhaltszahlungen, zu denen Du verpflichtet bist.

Hallo, Ich habe schon überlegt ob ich aus meiner Wohnung ausziehe, die wir bisher zu zweit bewohnt hatten und mir ein kleines 1 Zimmer Apartment nehme. Ich habe noch einen großen Kredit abzuzahlen, deshalb der Gedanke, ausziehen und die Wohnung vermieten und gleichzeitig eine günstige Wohnung suchen, oder macht das keinen Sinn, denn dadurch erhöhe ich ja wieder meine Einnahmen und meine Frau hat noch mehr Anspruch auf Unterhalt. Steht ihr der Unterhalt nur im Trennungsjahr zu, oder auch nach der Scheidung. Was kann ich dagegen machen, dass Sie nur noch 3-4 Stunden arbeiten will, oder evtl. garnichts mehr? dd

Du brauchst doch sowieso einen Anwalt. Das solltest Du alles diesen fragen, denn er kann Dir dazu genaue Angaben machen.