Hartz 4 bei Trennung - Ehemann unterhaltspflichtig?

6 Antworten

Du solltest Hartz IV zuerst mal beantragen, die zahlen zumindest mal im Voraus, werden aber moeglicherweise auf die Klaerung des Unterhaltsanspruches bestehen. Da Du nicht geschieden bist, waere es vielleicht das beste, dieses dann gleich anzugehen und einen Anwalt zu konsultieren. Die Anwaltskosten traegt dann die Staatskasse (Prozesskostenhilfe beantragt der Anwalt) und die Unterhaltsfrage wird dann auch vom Anwalt gleich mitgeklaert. Die Frage ist hier aber nicht, was er sich das leisten kann, sondern wie sein Einkommen ist.

Im Klartext, zahlt er durch die Ehe gemeinsam eingetretene Schulden alleine zurueck, dann duerfen die in Abzug gebracht werden, ansonsten zaehlen Schulden nicht. Dann wird natuerlich der Unterhalt fuer beide Kinder abgezogen. 1000 Euro hat er dann Selbstbehalt fuer sich und was drueber hinaus geht, da muss er ggf. Unterhalt zahlen. Aber wenn Du dir einen Anwalt nimmst, dann kannst Du mit ihm ja auch alles in aller Ruhe noch mal genau besprechen. Der weiss auch, wie sich das mit dem Unterhalt und Hartz IV genau verhaelt.

Ihr seid verheiratet, also hast Du Anspruch auf Deinen Anteil am "Familienunterhalt".

Sollte die Scheidung eingereicht werden, besteht möglicherweise Anspruch auf Trennungsunterhalt (während des Trennungsjahres).

Unterhaltszahlungen haben Vorrang vor ALGII, es müsste also erst nachgewiesen werden, dass er "nicht leistungsfähig" ist, um ALGII zu beziehen. Sollte das Jobcenter in "Vorleistung" gehen, wärst Du verpflichtet, den Unterhalt von ihm einzufordern.

Er wird auf jeden Fall seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse offen legen müssen.

Bis dahin erhältst du Unterstützung nur vorläufig.

Ob er sich den Unterhalt leisten kann, interessiert den Staat nur nachrangig.

Alle anderen Verpflichtungen kann er erst befriedigen, wenn seine Unterhaltspflicht erledigt ist.

Stell erst einmal deinen Antrag. Wenn das JobCenter seine Einkommensverhältnisse wissen möchte, wird es sich schon melden bzw. wird dich auffordern, Unterhalt zu beantragen. Als ich von meinem Ex getrennt lebte, habe ich nur angekreuzt, dass ich nichts bekomme, und damit waren sie zufrieden. Keiner hat von mir verlangt, Unterhalt einzufordern (er hätte auch keinen zahlen können). Nun weiß ich allerdings nicht, ob das heute noch so läuft (es ist schon ein paar Jahre her), aber das wirst du dann schon merken.

Ja, mach das mit dem Unterhalt! Für das Trennungsjahr steht dir Unterhalt sogar zu. Solltest du alg2 beantragen müssen, wollen die eh alles mögliche wissen. Die prüfen alles ziemlich genau und wenn ihr noch nicht geschieden seit kann es sein (muss nicht) das er sein Einkomm eh offen legen muss... Liebe Grüße