Unterhalt für Kinder des Partners?Wird mein Einkommen mit angerechnet?

5 Antworten

zusammenziehen: Sein Geld ist ausschlaggebend für die Unterhaltsverpflichtung. (Es sei denn, du bezahlst den Hausstand, die Miete u. a., dann kann das als "fiktives Einkommen" des Mannes anteilig angerechnet werden. Dann zahlst du also mit. Euer Mietverhältnis genau klären!))

heiraten: Ihr zahlt beide!

Als neuer Partner eines Unterhaltspflichtigen muss man wissen, dass zuerst immer die Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern zählt. Erst dann kommt der neue Partner!

fussel11833 
Fragesteller
 25.09.2012, 12:49

Okay danke dir....und wie sieht das ganze aus....wenn mein Krankengeld ausläuft und ich hartz4 beantragen muß?? Dann wären wir eine Bedarfsgemeinschaft....wird der Unterhalt bei der Hartz4 berechnung berücksichtigt??

Menuett  25.09.2012, 12:57
@fussel11833

Ja, der Unterhalt wird zuerst abgezogen, dann erst wird der Harzt 4 Bedarf ausgerechnet.

fussel11833 
Fragesteller
 25.09.2012, 12:51

Das heisst also, schriftlich niederlegen,daß wir Miete etc. teilen?? Mietvertrag auf beide abschliessen??

Menuett  25.09.2012, 13:07
@fussel11833

Wann war denn die letzte Berechnung? Es wird nur sein Gehalt zur Berechnung genommen. Ihm wird, egal wie das Mietverhältnis aussieht, eine Mietersparnis angerechnet. D.h. sein Selbstbehalt könnte sich etwas senken.

Wie wird das ganze berechnet?

Ist vergleichsweise simpel:

Titulierter (!) Unterhalt senkt unmittelbar sein auf den H4-Bedarf anrechenbares Einkommen.

Nehmen wir an, dein Freund verdient 1200 netto: da gehen zunächst 330 EUR an Absetzbeträgen runter (100 EUR + 20% von 100,01 - 1000 + 10% von 1000,01 - 1500); zusätzlich müssen die 260 EUR Unterhalt abgezogen werden, sodass ein anrechnungsfähiges Einkommen gerade mal 610 EUR bleibt.

Diese 610 EUR dürfen dann in eurer BG verteilt werden.

Du bist seinen Kindern ggü. nicht unterhaltspflichtig.

fussel11833 
Fragesteller
 25.09.2012, 12:56

Danke Also für blonde, egal was aus unserer Beruflichen Situation passiert, wenn einer oder beide..Gott bewahre arbeitslos werden würde, würde uns trotzdem immer genauso viel zustehen wie einer normalen Bedarfsgemeinschaft??Seine Unterhaltszahlungen werden also mit runter gerechnet???

VirtualSelf  25.09.2012, 13:17
@fussel11833

Jup. Unterhaltszahlungen mindern nach § 11 b Abs. 1 Nr. 7 SGB II das anrechnungsfähige Einkommen unmittelbar.

Das Jobcenter darf auch nicht mehr eine Abänderung des Titels verlangen, wobei er selbst allerdings den Titel ändern lassen sollte, wenn er nicht mehr in der Lage ist, zu zahlen.

Und du bist generell außen vor.

Nein nur seins, ganz sicher. Wie kämst Du dazu??? Du kannst verdienen soviel Du willst.

Also wie folgt: Ich würde gerne mit meinem Partner zusammen ziehen.Mir ist klar,daß die 170€ hartz dann natürlich wegfallen.

Dass man als Liebespaar zusammenwohnt und sich das Bett teilt, bedeutet nicht automatisch, dass man deshalb auch finanziell/ wirtschaftlich füreinander aufkommen und füreinander sorgen will. Unverheiratet ohne gemeinsames Kind ist man einander nicht zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet - da ist es eine rein freiwillige Entscheidung, ob man finanziell füreinander einstehen und sorgen will...oder nicht. Und nur das Finanzielle ist ggf. ALG2-leistungsrelevant.

Falls Ihr Euch ab dem Zusammenzug "nur" die Kosten für die Wohnung , für Grundlebensmittel und Sanitärartikel teilt (wie auch in jeder Nicht-Paar-WG üblich) und ansonsten aber getrennte Kasse macht, keine gemeinsamen Konten habt, nicht über das Einkommen/ Vermögen des Anderen verfügen könnt und einander auch in Notzeiten nicht finanziell / wirtschaftlich unterstützt, dann lebt Ihr nicht in Bedarfsgemeinschaft zusammen. Ihr seid zwar "emotional" und räumlich als Liebespaar zusammen - lebt wirtschaftlich aber im Sinne einer Wohngemeinschaft zusammen. Und nur das Wirtschaftliche ist relevant.

Lebt Ihr wirtschaftlich nicht als BG zusammen, muss dein Freund keine Auskünfte zu seinem Einkommen/ Vermögen erteilen - er hat mit deinem +deiner Kinder ALG2-Bezug nichts zu tun, muss lediglich seine anteiligen Unterkunftskosten übernehmen und für sich selbst aufkommen (und seinen UH-Verpflichtungen gegenüber den eigenen Kindern nachkommen). Du bleibst innerhalb der gemeinsamen Wohnung eine 2-Personen-BG mit deinem Kind und hast weiterhin Anspruch auf deinen vollen Regelsatz (+ Alleinerziehungsmehrbedarf) . Wenn du mit ihm keine BG bildest, bleiben deine Einkommensverhältnisse auch bei seiner Unterhaltsgeschichte außen vor - und gehen niemanden etwas an, weder ihn noch Jugendamt/ Kindesmutter. Du bist finanziell nicht anders zu "betrachten", als würde er mit einem Kumpel eine WG bilden. -

Solltet Ihr aber nicht nur zusammen wohnen, sondern über die geteilten Kosten für Wohnung und Grundlebensmittel etc. hinausgehend gemeinsam wirtschaften und finanziell füreinander einstehen, dann bildet Ihr mit deinem Kind zusammen eine 3-Personen-BG. Für dich+ Freund wird dann der reduzierte ALG2-Partnerregelsatz angesetzt, dein Alleinerziehungsmehrbedarf fällt weg , und für Eure Wohnung gelten die Angemessemnheitskriterien für eine 3er-BG. Er muss mit seinem anrechenbaren (!) Einkommen ggf. auch für die Bedarfe deiner Kinder und Dir aufkommen. Bei der Berechnung seines anrechenbaren Einkommens werden aber u.a. die Unterhalte, die er (aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nach einem Unterhaltstitel oder einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung) tatsächlich an seine Kinder zahlt, von seinem Einkommen abgesetzt. (-> http://hartz.info/index.php?topic=17.0 )

So viel ich weiß, nur sein Einkommen.

fussel11833 
Fragesteller
 25.09.2012, 12:45

Das ist das Problem. jeder sagt was anderes....trotzdem danke