Toilettenschüssel erneuern durch Vermieter - oder bleibt der Mieter auf den kosten sitzen?

4 Antworten

Wenn die Abflussrohre erneuert werden müssen, wäre auch Zeit, die Toilette selbst auszutauschen. Ihr könnt ansonsten den Vermieter mal fragen, was er zur Toilette meint.

Bei den Toilettensitzen kommt es sehr auf die Modelle an. Es gibt diese Billigteile im Baumarkt für ca. 10 €. Die bekommt man sowieso nicht fest. Das muss gar nicht an der Toilette liegen.

Wenn die Toilettenschüssel sauber ist, keinen Sprung hat und auch sonst keinen Anlass zur Beanstandung gibt, muss sie nicht erneuert werden. Das hat dann auch gar nichts mit den Abflussrohren zu tun.

Wenn diese erneuert werden sollen, wird es sowieso eine größere Baustelle geben, sofern auch die alten schon unter Putz liegen. Wenn sie auf Putz installiert sind, also nicht in der Wand eingemauert, ist das bestimmt kein so großes Problem.

Ich bin jetzt nicht der grosse Sanitär-Fachmann, aber wenn die Spülung der Toilette an sich noch ausreichend funktioniert mit genügend Wasser, so dürfte das Hauptproblem eher an den maroden Abwasserrohren liegen.

Und wenn die Abwasserrohre derart marode und zugesetzt sind mit harten / mineralischen Ablagerungen, so ist dieses ( die Mängelbehebung oder zumindest Reinigung bei Bedarf ) eine Sache des Vermieters.

Die Kloschüssel an sich würde ich nicht zu laut reklamieren, wenn sie in sich noch nicht defekt und unreinigbar unansehlich ist. Denn mit etwas "Pech" handelst Du Dir ansonsten hier eine Modernisierung des gesamten Badezimmers ein, was dann durchaus auf die monatliche Kaltmiete umgelegt werden KÖNNTE.

Was die Sanierung der Abwasserleitungen angeht, kann man als außen stehender sicher nicht beurteilen. Selten sind in Wohnungen Tonrohre verbaut. Eher Rohre aus Eternit, also asbesthaltigem Faserzement. Die können nach gewisser Zeit schon mal zu setzen. Auch oft verbaut wurden Rohre aus Guss. Bei Kunststoffrohren (HT = grau oder KG = orange) passiert das eher selten. Ausgehend davon, daß sie richtig verlegt wurden.

Sanierung des Abwassersystems ist eindeutig Sache des Vermieters! Erneuern des WC-Sitz kann ggf auch vom Mieter getragen werden. Z.B bei Beschädigung während der Mietzeit oder nicht mehr zu reinigen wegen mangelhafter Pflege während der Mietzeit. Zusätzlich enthalten die Mietverträge Klauseln bezüglich Schönheitsreparaturen oder sonstiger Instandhaltungskosten.

Eine Sanierung des Abwassersystems kann theoretisch nicht auf die Miete umgelegt werden, da sie ohnehin notwendig ist damit eine Wohnung bewohnbar ist und stellt auch keine Verbesserung der Wohnräume im klassischen Sinn dar wie z.B Tausch alter Holzfenster gegen neue Kunststofffenster.

Firmen wollen nebenbei Geld verdienen und raten auch zu Arbeiten, die ggf (noch) nicht notwendig sind. Es ist immer angebracht, hier eine 2. Meinung einzuholen! 

Alt sein ist kein Grund zum austauschen..aber vielleicht hilft es , den Inhalt deiner Frage den Vermieter als erstes zu stellen.