Toiletten abschließen in der Schule?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt doch sicher einen Elternbeirat an der Schule. Mit dem sollte sich zusammengesetzt werden.

Dass die Toiletten offensichtlich aussehen wie Huf, sollte dabei aber auch Thema sein. Denn auch, wenn ein Zuschließen nicht der Weisheit letzter Schluss ist, ist auch nachvollziehbar, dass sich die Schule auch nicht alles gefallen lassen muss. Würden sich in Privatwohnungen Leute wie Vandalen benehmen, würde man schließlich auch einschreiten.

Vielleicht wäre eine Versammlung aller Schüler, Eltern und Lehrer ein sinnvolles Mittel, damit das bestehende Problem von allen Seiten beleuchtet und verstanden wird.

Ja würde mich an deiner Stelle auch an Elternbeirat und Schulleitung wenden. Ist es vielleicht möglich, dass ein Schüler Lehrer fragen kann und dann auf Toilette gehen darf? 

Dem Schüler den Gang zur Toilette wenn er muss zu verbieten ist zum einen ein "Verstoß gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention) sowie Art. 1 und 2 Grundgesetz vor und können folgende Straftatbestände verwirklicht werden:

Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten)
Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler)
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler)
Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten)
Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)

Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist z.B. durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können..."

Die ganze Stellungnahme von dem Rechtsanwalt Dr. Thomas Etzel findest du auf:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fuer-schueler-und-studenten_000191.html

Ich halte das auch für keine schlaue Regelung aber ich denke das es der Schule schon erlaubt ist solange sie bei Bedarf auch dazwischen den Schlüssel zur Verfügung stellt

Fragenkind12345 
Fragesteller
 02.02.2017, 14:13

Mein Bruder sagt es wurde gesagt dass im äußersten äußersten Notfall der Schlüssel im Sekretariat abgeholt werden kann. Er kann mir aber nicht sagen ab wann dieser Notfall gegeben ist, die Regelung ist ja neu. Nur ich kann mir da durchaus auch vorstellen dass das ganz von der Laune des Lehrers abhängt

Dave0000  02.02.2017, 14:18

Es wird sich schon keiner nass machen
Die Schule versucht ein Problem anzugehen
Wie ich schon sagte halte ich das auch nicht für den besten Weg aber es ist eine Möglichkeit
Und wenn ein "Notfall" Auftritt dann wird der Schüler das schon durchsetzen können
Es verhindert so aber auch das es immer die selben sind
Gib der Sache eine Chance
Oder bist du einer von denen der da zum Rauchen während des Unterrichts hingeht ?

Man kann einem anderen Menschen den Toilettengang nicht verbieten, da dies ein Grundbedürfnis ist.

Also ist das meiner Meinung nach auf keinen Fall rechtens.

Aber vielleicht gibt es hier ein paar Leute, die die Gesetzeslage genau kennen.

Viel Erfolg! :)

Wegen Verschmutzung werden die Toiletten geschlossen, ist schon krass was sich so manche Schulen rausnehmen. Die glauben wirklich, dass die Toiletten in der Öffnungsphase nicht schmutzig gemacht werden. Naja ich finde das gehört einfach dazu, klar ist ärgerlich, aber was will man machen. Da werden die Schüler drauf aufmerksam gemacht, das bitte zu unterlassen und gut.

Können keine ganze Schule, nur wegen 2 Schülern bestrafen. Das steht in keinem Verhältnis. Ist ein Fall für das Schulministerium.

loggruf  02.02.2017, 21:05

Verschmutzungen und Zerstörungen des Schuleigentums !!!