Arbeitsrecht Gastronomie keine Ruhepausen?

4 Antworten

hey also das geht garnicht arbeite auch als servicekraft und klar hat man wenig pausen aber so wie das bei dir läuft geht das garnicht.

kannst deinen chef ja mal fragen ob er bock hat das du unkippst wenn du nix isst,dir stehen soweit ich weiss bei 8 3/4 stunden arbeit ne halbe stunde pause zu,das du die nicht gerade machst wenn der laden voll ist versteht sich von selber aber 3x10min wird doch wohl drin sein.bin auch oft alleine im laden kann ich trotzdem schnell mal eine rauchen gehen oder ich setze mich und ess was das bei uns ganz normal.weil ist der kellner hungrig bzw unzufrieden überträgt er das automatisch auf die gäste und die denken sich, so unfreundliches oder so ein unzufriedenes personal da gehen wir nicht wieder hin.das strahlt man automatisch aus

Hallo!

Also dir stehen defintiv mindestens eine Stunde Pause zu - wie das genau geregelt ist, ist natürlich von Betrieb zu Betrieb verschieden. Ich bin selbst Gastronomin und bei uns teilt sich die Stunde Pause in kleine Raucherpausen auf. Ich bin mir sicher, dass es Zeitpunkte gibt, an denen auch du mal zwei Minuten Zeit hast, wichtig ist nur, mit einem Sytem zu arbeiten.

Warum sprichst du denn deine Situation nicht mal an? Ich bin mir sicher, so etwas entsprechend verpacken zu können, sodass du nicht als "faul" oder "unbelastbar" dargestellt wirst, wenn man dezent nach der Regelung der Pausen fragt.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen und dich ggf. etwas ermutigen nicht gleich aufzugeben, sondern sich erstmal ausreichend zu informieren!?

Viele Grüße!


angelseye27 
Fragesteller
 16.03.2015, 14:02

hallo, danke für deine Antwort ich habe die pausen angesprochen gleich bei vertragsabschluss, da wurde mir gesagt das es keine pausen gibt, man kann die zeiten nutzen wo keine gäste da sind, sobald gäste da sind sollte man wieder 100%ig für diese da sein. Wie gesagt ich benötige den job und auch sonst habe ich mit den arbeiten kein problem.

ich bin nur verwirrt das es keine pausen gibt, rauchen ist grundsätzlich (für mitarbeiter und gäste) erlaubt derzeit zumindest noch. ich kenne das nicht ohne pausen, nur da ich mit geld zu tun habe, mach ich mir sorgen das vielleicht meine konzentration mal nachlässt. Weiters das mit der schulung geht mir auch nicht aus dem kopf, denn ich weiß nicht was diese schulung kostet, d.h. ich könnte nicht mal sagen was es kosten würde wenn wenn ich es auch welchem grund auch immer vorzeitig kündigen würde....

oOJessyOo  16.03.2015, 14:18
@angelseye27

Okay, dann ist zumindest das Thema Pausen geklärt. Pausen sind in der Gastronomie ohnehin ein schwieriges Thema. Wir nutzen auch die "ruhigen Zeitpunkte" um zu essen zu rauchen oder die Toilette zu benutzen und auf den Tag gerechnet, ist es meistens schon nen halbe Stunde - je nachdem.wie viel Betrieb ist.

Was das Thema Schulung betrifft, würde ich es vorsichtig mal ansprechen, wie kostspielig sie denn eigentlich wäre - diese Frage kann ja aus reinem Interesse entstehen und muss nicht gleich damit etwas zutun haben, nach dem Seminar kündigen zu wollen. Warum beschäftigt dich das denn so sehr? Willst du wirklich aufhören, oder ist das Problem die Pause bei dir? Wenn du dein Problem selbst nicht konkret weißt, kann man leider auch nichts konstruktives dagegen unternehmen...

PeterSchu  16.03.2015, 21:57
@oOJessyOo

Das Thema Pausen ist keineswegs geklärt. Was da beschrieben wird sind keine Pausen im Sinne des Arbeitzeitgesetzes.

Auch in der Gastronomie gilt das Landesrecht (auch wenn es einige nicht wahrhaben wollen). Das Arbeitszeitgesetz gewährt Dir Pausen. Pause ist eine Arbeitunterbrechung, in der DU NICHT IM BETRIEB ANWESEND SEIN MUßT.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

angelseye27 
Fragesteller
 16.03.2015, 14:04

das ist allerdings nicht möglich, da ich allein in diesem geschäft stehe und dieses durchgehend von 8.00-0.00 geöffnet hat, also keine mittagspause und zusperren darf man auch nicht. Und wenn ich dem nicht zugestimmt hätte, hätte ich da nicht anfangen können zu arbeiten, was allerdings sehr wichtig für mich war bzw. ist

PeterSchu  16.03.2015, 14:57
@angelseye27

Es ist das Problem des Betriebs, dir die Pause zu ermöglichen. Und in der Pause muss man sich nicht am Arbeitsplatz aufhalten und auch nicht auf Abruf bereit stehen. Deine Bedingungen würden ja nichtmal erlauben, dass du zur Toilette gehen kannst.

Es spielt auch keine Rolle, ob du zugestimmt hast. Mit einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung darf man keine Gesetze außer Kraft setzen.

Novos  16.03.2015, 14:58
@angelseye27

Der Chef hat das möglich zu machen. Dann soll er eine Vertretung einstellen, die die Pausen der anderen Mitarbeiter abdeckt. Das Gestz gilt auch für ihn!

Novos  16.03.2015, 15:10
@Novos

Seit dem 0101.2015 Müssen die Kommzeite, Pausen-beginn und --endzeiten, sowie die Arbeitsendzeit vom Betrieb schriftlich festgehalten werden, diese Dokumenten müssen aufbewahrt und bei einer Aussenkontrolle vorgewiesen werden.

nd kenne mich mit den Gesetzgebungen nicht wirklich aus.

dann google dir den tarifvertrag gaststätten + gewerbe

angelseye27 
Fragesteller
 16.03.2015, 13:51

Danke doch da kommt bei mir hotelgewerbe und so raus...das trifft nicht ganz was ich tue!! aber dennoch danke für hilfe :)