Tödlicher Autounfall welche Strafe gibt es und wie lange dauert das ganze?

4 Antworten

Ich glaube nicht dass man in so einer Situation mit einer Geldstrafe davon kommt

PatrickLassan  25.08.2017, 11:42

Möglich ist es. § 222 StGB:

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__222.html

Direkt nach dem Unfall nimmt die Polizei ein Protokoll mit den Aussagen der Beteiligten und Zeugen auf. Dieses Protokoll geht an die Staatsanwaltschaft.

Nach einigen Tagen bekommt der Unfallverursacher einen Brief von der Staatsanwaltschaft mit der Mitteilung, dass gegen ihn ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet ist. In dem Brief wird der Verursacher aufgefordert, zu dem Vorwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Diese Antwort verfasst der Verursacher entweder allein oder mit anwaltlicher Hilfe.

Die nächste Reaktion kommt vom Gericht. Das kann einige Wochen oder sogar Monate dauern und hängt davon ab, wie ausgelastet das Gericht im Moment ist. Zwei bis vier Monate sind ein realistischer Wert.
Entweder bekommt der Verursacher direkt einen Strafbefehl zugestellt, oder es wird eine Sitzung vor Gericht anberaumt. Das hängt davon ab, wie klar die Sachlage ist. Eine öffentliche Verhandlung wird nur dann anberaumt, wenn für den Richter noch Fragen offen sind, oder wenn der Verursacher dem Strafbefehl widerspricht.

Eine Geldstrafe ist realistisch. Wenn z. B. ein Autofahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten hat und nur infolge einer rutschigen Straße jemanden überfahren hat weil er nicht mehr bremsen konnte, dann besteht seine Fahrlässigkeit nur darin, dass er den Zustand des Straßenbelags falsch eingeschätzt hat. Ein Richter hat hier durchaus Ermessensspielraum.

Laetiziano 
Fragesteller
 25.08.2017, 11:50

Okay, vielen Dank! Und wie ist es mit dem Strafmaß, wenn man zu schnell gefahren ist? Immer noch eine Geldstrafe? Oder Hat auf Bewährung?

GrafTypo  25.08.2017, 11:54
@Laetiziano

Kann ich nicht sagen. Der oben beschriebene Fall hat sich in meinem Freundeskreis ereignet; darum konnte ich ihn beschreiben. Aber das galt als Fahrlässigkeit in einem minder schweren (!) Fall. Der Autofahrer hat dafür nicht mal einen Punkt in Flensburg kassiert (weil er sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hatte). Nur den Eintrag in seinem polizeilichen Führungszeugnis wird er lebenslang behalten. Tötungsdelikte werden nicht gelöscht.

Welche Strafe

Laut Gesetz sind bis zu 5 Jahren Haftstrafe oder Geldstrafe vorgesehen (§ 222 StGB).

Die Geldstrafe bemisst sich nach Tagessätzen. Wie hoch eine Geldstrafe ist, hängt vom Einkommen des Täters ab (§ 40 StGB).

Wie viele Tagessätze es in "deinem" Fall geben könnte weiß ich leider nicht. Ins Blaue hinein würde ich mal so 90-180 Tagessätze raten.

Bei einem angenommenen Nettoverdienst von 1800€ wären das also:
1 Tagessatz = 1800€ / 30 = 60€
Strafe = 60€ x 90 = 5400€ bzw. 60€ x 180 = 10800€

Grundsätzlich wird die Strafe in einer mündlichen Gerichtsverhandlung festgelegt. Sie kann zwar unter bestimmten Umständen auch anhand der Aktenlage schriftlich ohne Gerichtsverhandlung festgelegt werden (Strafbefehl, § 407 StPO). Aber da hier ein Mensch gestorben ist, glaube ich nicht, dass das gemacht werden würde.

Zusatzinfo: Wenn der Täter die Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, dann muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Länge ist gleich der Anzahl der Tagessätze (in obigem Beispiel also 90-180 Tage) (§ 43 StGB).

Wie lange dauert das

Das hängt natürlich von mehreren Faktoren ab. Auch hier kann ich eher nur raten. Aber 2 Monate halte ich für zu wenig. Ich würde eher auf 6-12 Monate tippen.

ne, das gibt wirklich haft auf bewährung

6 monate dauert es auch bestimmt

PatrickLassan  25.08.2017, 11:42

das gibt wirklich haft auf bewährung

Oder auch nicht.

Der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung geht von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrefe von maximal 5 Jahren.

Strafaussetzung zur Bewährung gibt es bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_222.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_56.html

DickusLongus  25.08.2017, 11:43
@PatrickLassan

ja, dann musst du aber wirklich sehr wenig dafür können