Fahrlässige Körperverletzung beim Autounfall?

5 Antworten

Na da ist der Polizist aus meiner Sicht aber recht flott was das mit der Strafe betrifft. Wenn sich diese Frau in keiner Weise Verletzt halte ich die Aussage für etwas gewagt. Zumal es ja auch ein Antragsdelikt ist was er eigentlich Wissen sollte. Das heißt das es nur verfolgt werden würde wenn die Frau in diese Richtung was unternimmt. Es wird da also nicht von Amts wegen etwas passieren.

Was Fahrlässigkeit betrifft bedeutet das ja einfach Ausgedrückt das etwas vermeidbar gewesen wäre. Wie eben in deinem Fall dieser Auffahrunfall. Der wird - nehme ich jetzt mal an - entstanden sein weil du entweder zu Schnell warst, den Abstand nicht eingehalten hast, oder gleich beides zusammen. Wenn dann noch was mit abgefahrene Reifen oder ähnlich hinzu kommt wird's blöd.

Dafür wirst du wohl also etwas zu erwarten haben. Aber erst einmal solltest du versuchen Locker zu bleiben. Wenn der Sachschaden klein und die Unfallbeteiligte nicht Verletzt ist (und auch dabei bleibt), bin ich mir ziemlich sicher das es erst überhaupt kein Strafverfahren geben wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das bedeutet,du hast einen Unfall mit Personenschaden verursacht und ja,es kann unter Umständen teuer werden.Hängt davon ab ob die Geschädigte bei ihrer Aussage bleibt oder sich weitere Probleme ergeben haben.Die Angelegenheit landet beim Staatsanwalt.

Was bedeutet das also was kommt auf mich zu? Wird es teuer?

Das ist normal ! Das Verfahren wird in der Regel von der Staatsanwaltschaft eingestellt .

Gibt zuerstmal keine Strafe, sondern eine Anzeige, die vermutlich nicht weiterverfolgt wird.

Wenn sie keinen Antrag stellen will wird es nur verfolgt wenn öffentliches Interesse besteht