Autounfall gesehn und notruf gewählt aber nicht angehalten. Muss ich mit einer strafe rechnen?

4 Antworten

Die Unterlassene Hilfeleistung ist in § 323c Strafgesetzbuch (StGB) normiert. Danach wird derjenige, der bei einem Unglücksfall keine Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und möglich war, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Im Grunde genommen hast Du Dich vom Unfallort entfernt. Also solltest Du abwarten, ob da noch was kommt.

Quatsch. Der Fragesteller hat durch den Anruf bereits Hilfe geleistet.

@stinkertum

Nur Telefonieren reicht nicht aus nach dem Paragraphen 323c

@Mandek

Ist das gestzt gleich in der schweiz wie in deutschland?

@Grimmov

In der Schweiz nicht anders.

Art. 128 Schweizer StGB

,,Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft". Demnach hat jedermann entsprechend seinen Fähigkeiten und Kenntnissen unverzüglich alles Erforderliche zu tun, um einem in Lebensgefahr schwebenden Menschen zu helfen. Ausserdem haben diese Menschen das Anrecht auf unsere Verschwiegenheit.

@Mandek
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Das entnimmst du woher, dass telefonieren nicht ausreicht?

@stinkertum

Es ist jedem Fahrer zuzumuten auf dem Pannenstreifen hinter der Unfallstelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht anzuhalten, hinter die Leitplanke zu treten, sich der Unfallstelle zu nähern und sich zu vergewissern und gegeben falls erste Hilfe zu leisten.

@medmonk

Es ist jedem Fahrer zuzumuten

Nein. Eben nicht. Hat man ein ungutes Gefühl bzw. könnte es auch eine Falle (Überfall) sein, muss man das nicht machen. Selbstschutz geht vor.

Gerade auf einer Autobahn ist das anhalten sehr gefährlich. Gerade Laien haben da einen unwahrscheinlichen Scheuklappenblick. Das steht aber auch in dem 323c, "ohne erhebliche Gefahr". Und Autobahn ist Lebensgefahr.

@medmonk

Ergänzung

Gerade bei deinem Kommentar merkt man die Lebensgefährlichkeit. Erst wird abgesichert, d.h. das Warndreieck knapp 100-150m hinter dem eigenen Fahrzeug aufgestellt und vor dem Ausstieg wird auch die Warnweste angezogen.

Bei deinem Beispiel läuft eine fast nicht sichtbare Person durch eine ggf. unbeleuchtete Straße.

@stinkertum

Autobahn mit Warneeste, neben Leitplanke (lernt man auch in Fahrschule) ist so weit sicher, dass Erste Hilfe geleistet werden muss.

Ok danke erstmals für diese rasche antwort.

Klar hätte ich anhalten müssen, aber habe ja nicht gar nichts gemacht in diesem sinne, ich habe trotzdem den notruf gewählt und dies sofort gemeldet, wenn ich jetzt gar nicht gemacht hätte, würde ich verstehen wenn ich wegen unterlassener hilfeleistung probleme kriegen würde, aber habe ja sofort den notruf gewählt...

Ich warte jetzt mal ab, aber hoffe trotzdem das der anruf geholfen hat.

Ich bedanke mich schon einmal für di raschen antworten...

Klar hätte ich anhalten müssen, aber habe ja nicht gar nichts gemacht in diesem sinne, ich habe trotzdem den notruf gewählt und dies sofort gemeldet,

Genau das ist unterlassene Hilfeleistung! In der Fahrschule nicht aufgepasst? Nicht ohne Grund gibt es den erste Hilfe Kurs. Jetzt kannst du nur abwarten ob jetzt nachträglich etwas kommt oder nicht. Im schlimmsten Fall wirst du dafür belangt.

In der Fahrschule nicht aufgepasst?

Offensichtlich hast du nicht aufgepasst, weil auch in der Fahrschule explizit gesagt wird, dass der Notruf wählen in solch einer geschilderten Situation (Unfall, nachts) völlig ausreicht.

Selbstschutz geht immer vor. Auch das lernt man in der Fahrschule.

@stinkertum

Klar geht Selbstschutz vor. Ich verstehe aber nicht wo das Problem sein soll. Wie bei einer Panne oder "what ever" das Warnblinklicht einschalten und hinter der Unfallstelle anhalten und hinter die Leitplanke zu treten.

@stinkertum

Nein, es reicht nicht. Pauschal bei Nacht nur Notruf, ist völliger Humbug.

Eine Autobahn ist keine einsame Gegend und da must du schon mal nachsehen und Situationsbedingt handeln.

@medmonk

Warndreieck usw. fehlt

Selbstschutz bedeutet aber auch, dass die Situation auch ggf. gar kein Unfall sein könnte. Hat man ein ungutes Gefühl, reicht der Notruf völlig aus.

@Mandek
Eine Autobahn ist keine einsame Gegend

Bitte? Schon mal nachts Autobahnen gesehen, die keine einstellige Autobahnnummer haben?

@stinkertum
Warndreieck usw. fehlt

Jetzt verrate du mir, wie ein möglich verletzte Person ein Warndreieck aufstellen soll? Der Frage nach war ersichtlich, das es sich um einen Unfall handelt. De facto zum eigenen Schutz mit ausreichendem Sicherheitsabstand anhalten, sich vergewissern und erste Hilfe leisten. Zum eigenen Schutz, sowie des Verunglückten und der anderen Verkehrsteilnehmer mit eigenem Warndreieck absichern.

Ist unterlassene Hilfeleistung. Anruf allein reicht nicht. Könntest evtl. Glück haben mit den "zu spät gesehen"

Doch, reicht aus.

@Mandek

Doch, es reicht. Selbstschutz geht immer vor, es kann niemand erwarten, dass ggf. eine Frau nachts an einem Auto anhält.

Woher beziehst du deine Weisheit?

@stinkertum

Aus meinem Beruf.

Aus Selbstschutz kann man sich selten berufen. Nachts auf einer befahrenen Autobahn schon mal nicht.

Wäre es in einer einsamen Gegend gewesen, dann bedingt, ist man doch noch immer verpflichtet, vor Ort zu bleiben um evtl Veränderungen schnell weiter zu leiten.

@Mandek
Aus meinem Beruf.

Der wäre?

Ich muss hinzufügen, es hat in strömen geregnet und teilweise aquaplaning gehabt, die unfallstelle war aus der ferne gar nicht zu erkenne da es eine sehr stark gebogene kurve ist und die autobahn die auf dem heimweg ist, ist sehr dunkel, nicht beleuchtet, in keiner hinsicht, rechts ist ein etwa 10-15 meter tiefer felsabhang und links ein steiler fels nach oben, die entgegengesetzte autobahn ist etwa in 5-7 meter höhe auf dem fels, also kommt von den entgegen gefahrenen autos schon mal kein licht damit man sehr viel sehen kann, d.h. Nur da sauto das ich fahre macht licht und diese die in der selben richtung fahren wie ich und dazu kommt noch das genau bei diesem abschnitt 120 ist und die meisten fahrer dort mit 140/150 km/h durchbrettern weil dort sehr sehr selten blitzer stehen oder derartiges. Wegen der leitblanke, kann man nicht hintendurch gehen da unmitelbar nach der leitblanke der abhang ist

Aber egal macht nichts zur sache, ich bin 19 jahre alt, und wie schon gesagt ich bin eigentlich kein mensch der nichts unternimmt, wäre och nicht selbst mit etwa 130km/h gefahren und hätte ich es besser gesehen oder schon viel früher wäre ich sicherlich angehalten obschon ich mir nicht zumute plötzlicj eine blutüberströhmte person oder erwas dergleichen anzutreffen, aber dieser abschnitt dort ist sehr gefährlich und es sind schon sehr viele unfälle an der stelle passiert.

Wie schon gesagt ich will in keinerlei hinsicht irgendwelche ausreden schreiben oder das jemand so denkt überhaupt nicht, wollte einfach fragen und mit dem Kommentar hier, die stelle besser noch beschreiben und die situation in der ich wahr.

@Grimmov

brauchst dich nicht rechtfertigen. Du hast den Notruf abgesetzt, dass ist mehr als die Meisten machen.

Wir waren nicht vor Ort, wenn du die Unfallstelle zu spät gesehen hast, es dort wirklich gefährlich für dich war, hast du damit ja auch alles getan, was du tun mustest.

Und wegen einer möglichen Bestrafung: nach 323c wird selten verurteilt ( in deinem Fall sicherlich nicht, da immerhin etwas gemacht). Denk nur an die ganzen Gaffer, die gar nix tun, außer dumme Kommentare und evtl Bilder....