Beschuldigung einer Straftat fahrlässige Körperverletzung

11 Antworten

Dazu aus dem StGB

§ 230 Strafantrag
(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. ...

Wenn also dein Unfallgegner keinen Strafantrag gestellt hat, es aber dennoch zu einem Verfahren gekommen ist, dann muss die Strafverfolgungsbehörde ein besonderes öffentliches Interesse in diesem Fall sehen.

Die fahrlässige Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In einem Fall wie dem geschilderten ist allerdings nicht mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen.

Und wenn es gar keine Körperverletzung gab, dann wird das Verfahren auch bald wieder eingestellt.

Erst mal in Wichtig, dass du nicht verpflichtet zur Polizei zu gehen um deine Aussage zu machen. Als Beschuldigter brauchst du dort weder zu erscheinen noch deine Aussage zu machen. Die Staatsanwaltschaft wird sich evtl. dann bei dir melden. Je nach Vorfall kann aber auch die Führerscheinstelle sich bei dir melden.

Möglich, das ist von Amtswegen eingeleitet worden. Es kann aber auch im Sand verlaufen.

es läuft aktuell ein Ermittlungsverfahren gegen Dich, wenn keine fahrlässige Körperverletzung vorliegt ... wird dann sicherlich? auf Gefährdung von anderen Verkehsteilnehmern/ Gefährdung der Sicherheit vom ges. Straßenverkehr .. ein Verfahren gegen Dich eingeleitet..hängt aber von den Umständen Deines Einzelfalles ab

Ja, musst Du.

Crack  16.01.2015, 15:12

Nein, stimmt nicht.

Wenn niemand verletzt wurde kann es logischerweise auch keine Körperverletzung gegeben haben.