Alkoholisiert Unfall mit Todesfolge verursacht wie hoch ist die Strafe?

6 Antworten

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Da kommt eine mehrjährige (bis zu 5 Jahre) Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs oder Geldstrafe in Betracht! (§ 222 StGB). Lappen ist sowieso weg.

Wird diese Haftstrafe meist zur Bewährung ausgesetzt? Nicht Jeder, dem so was passiert, ist schon oft mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Oft sind es Menschen, die fest im Leben stehen, einen guten Beruf erlernt haben und ausüben und bisher unbeschriebene Blätter gewesen sind. Mit einer mehrjährigen Haftstrafe wäre dann der Gesellschaft auch nicht geholfen, weil man damit einen selbständigen Menschen zum Sozialfall machen würde.´ Mit einer Bewährungsstrafe könnte dieser Mensch bei guter Führung wenigstens noch sein Leben selber in die Hand nehmen. Es handelt sich ja hier nicht um Kindervergewaltigung o.ä.

@PercyP1967

Dein Kommentar ist nur eine Meinungsäußerung.

Meine Antwort beruht auf Fakten. Außerdem, wenn Du richtig liest, wirst Du sehen, dass dort steht: Gefängnis bis zu 5 Jahren ODER Geldstrafe.

Je nach Bundesland, Gerichtsbarkeit und Richter/in kann die Strafe auf Geldzahlung UND Haftstrafe beruhen, nämlich dann wenn sich die/der Beklagte nicht einsichtig und reuig zeigt.

Auf Bewährung ist möglich aber eben nicht immer.

Aber nur aufgrund der Tatsache dass der Täter sonst nie eine Straftat begangen hat, bedeutet dies nicht, dass es keine Haftstrafe gibt. Denn eine solche zieht den Effekt der nachhaltigen Erziehung nach sich. Denn entgegen Deiner Meinung ist eine reine Geldstrafe kein probates Mittel gegen eine mögliche Wiederholung. Das sieht man ja am ständig steigenden Bußgeldkatalog und den dazu jährlich veröffentlichen Verkehrverstößen, die in keinem Verhältnis mehr zueinander stehen. Bedeutet: Geldstrafen reichen meist nicht aus, um den Autofahrer zum Umdenken zu bewegen. Geld ist schnell bezahlt und die Tat bald darauf vergessen. Als Erwachsener alkoholisiert zu fahren, hat etwas mit Verantwortungslosigkeit und Egoismus zu tun und muss nachhaltig mit Freiheitsentzug bestraft werden. Dabei ist das polizeiliche Führungszeugnis beinahe zu vernachlässigen und dieses bestimmt letztlich nur die Dauer des Freiheitsentzugs. Im Gefängnis hat der Täter dann genügend Zeit über seine Tat nachzudenken, auch wenn das Opfer davon nicht wieder lebendig wird!

Es gibt auch ein Leben nach dem Freiheitsentzug. Stell Dir vor, ein besoffener Mann fährt ein 5-jähriges Mädchen tot. Und stell Dir weiter vor, es wäre Deine Tochter!

Die Gewissheit, im Suff Menschen getötet zu haben und damit leben zu müssen, ist die schlimmste Strafe, die man sich vorstellen kann.

Wie es gesetzlich ist, kann ich nicht sagen.

Da gebe ich dir schon mal vollkommen recht. Mir fehlt da auch jegliches Mitleid mit dem Verursacher, da derjenige Alkoholiker ist.

@Pauli1965

Dann bekommt er ja jetzt eine Langzeittherapie.

Es gibt leider auch Menschen denen geht das am A... vorbei.

Ich kann nicht verstehen, das man das so verallgemeinert. Bei einer Vergewaltigungstat, besonders an kleinen Kindern, könnte ich diese Einstellung verstehen. Das Kind sagt bestimmt nicht: " So, vergewaltige mich!" Aber wie oft sind junge Leute zu Diskotheken unterwegs, es wird getrunken, alle sind besoffen und wollen dann nach Hause. Sicherlich müsste der Fahrer nüchtern bleiben, aber oft unterschätzt man gerade in diesem Alter ja "die zwei Bierchen", da wird nicht viel Blutalkohol sein oder beeinträchtigen in der Fahrtüchtigkeit..! Mehrere Leute, die diese Gefahr eingehen und nur nach Hause wollen nach durchzechter Nacht. Der Fahrer läßt sich drauf ein, es passiert was und dann ist der Fahrer plötzlich der Dumme.. Strafrechtlich ist es nun mal so, aber moralisch sollte man nicht dem Fahrer die ganze Schuld einräumen....

Da ist alles möglich von Bewährungsstrafe bis Haftstrafe, das wird in einer Verhandlung vom Richter entschieden. Ich persönlich kann nur sagen die Strafe kann nicht hart genug sein. Wer besoffen einen anderen Menschen tötet verdient keine Rücksichtnahme.

So denke ich auch.

Fahrlässige Tötung in Zusammenhang mit grober Verke hrsgefährdung Freitsstrafe bis zu 5 Jahren.