THW-Auslandeinsatz

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Hallo,

Ich bin selbst beim THW und kenne diese Angelegenheiten.

Solltest du zu einen Auslandseinsatz gerufen werden bekommst du ganz normal deinen Lohn weiter gezahlt und dein AG bekommt ihn von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wieder.

Dieses "beurlauben" wie du es nennst, ist eindeutig in der "THW-Helferrichtlinie" und im "THW-Gesetz" geregelt.

Unter anderem steht dort drin das dir durch dein Ehrenamt keine beruflichen Nachteile entstehen dürfen aber es steht auch drin das du zu angeordneten Diensten (Lehrgänge,Ausbildungen,Einsätze) bereit stehen musst. Dafür unterschreibt man auch eine Mitgliedsvereinbarung.

Natürlich wird dein Arbeitgeber durch den zuständigen Ortsbeauftragten (Leiter einer THW-Dienststelle) in desem Ortsverband du tätig bist, über solche Situationen informiert.

Wenn du aber nicht in einer der 3 "Sondereinheiten" des THW´s (SEEBA, SEEWA, SEELIFT) tätig bist ist es eher unwarscheinlich das du in einen längeren Auslandseinsatz gehst. Die Mitglieder dieser Einheiten sind extra für sowas geschult, da es ja auch Gefahren geben kann (Rebellen, Söldner in bestimmten Ländern) und diese wissen wie sie das handeln müssen.

Solltest du als normaler Helfer in einem Technischen Zug tätig sein wird es wohl eher ein "kleiner" Einsatz sein der max. 2-3 Tage gehen dürfte.

Natürlich ist es im Kat.-Fall möglich das viele Einheiten ins Ausland gehen dann wird das aber durch das Kat.-Schutz Gesetz geregelt, und dein AG wird darüber genaustens informiert.

Solltest du im THW tätig sein beantwortet dir dein Ortsbeauftragter, der Ausbildungsbeauftragte oder das entsprechende Referat der Geschäftstelle, des Landesverbandes oder der THW-Leitung deine Fragen dazu gern.

Ich hoffe ich konnte Licht ins dunkel bringen :-)

Da wird es mit Sicherheit eine Regelung geben, welche vorher mit dem Arbeitgeber abgesprochen wird. Dieser wird das im normalfall auch unterstützen. (Die bestimmungen, Richtlinien und wie man Seeba oder -wa Mitglied wird und so ...der Katalog ist ziemlich umfassend ;-) ...) Man kann auch als normaler Helfer zum Auslandeinsatz, falls es ein an Deutschalnd angrenzendes land ist, nach Sturm oder Hochwasser z.B..

Der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter und fordert ihn dann von der Gemeinde wieder ein. Vom Urlaub wird die Einsatzzeit nicht abgezogen. So ist das bei der freiwilligen Feuerwehr. Ich schätze mal, beim THW ist das nicht anders.

Zuko540  06.06.2012, 20:07

Ähm, nein der Arbeitgeber bezahlt weiter, aber er kriegt das vom Bund bezahlt, da ist nix mit Gemeinde, weil das THW ist die HiOrg der BRD.

KarlSchub  07.06.2012, 00:04
@Zuko540

Beim Feuerwehreinsatz zahlt es die Gemeinde, dass das THW vom Bund ausgeht, wusste ich nicht.