Therapietier anmelden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke, dass man dies ärtzlich bestätigen lassen muss, dass man ein sogenanntes "Therapietier" braucht. Außerdem braucht das Tier eine gewisse Ausbildung um als Therapietier anerkannt zu werden.

Wenn dann müssen hier Therapietiere durch einen Arzt bescheinigt werden! Sonnst könnte eben genau das, was du lieber Fragesteller vor hast, jeder machen! Dann würde keiner mehr den Vermieter fragen oder Steuern bezahlen... Ein gut ausgebildeter Therapiehund liegt nicht selten in der Preisklasse eines Kleinwagens!

Warum um alles in der Welt kann man die Regeln nicht einfach nehmen wie sie sind?? Du willst einen Hund? Der Vermieter sagt nein? Dann such dir um Himmels willen eine andere Wohnung, aber bringe deinen Hund nicht in Gefahr! Jemand der solche Fragen stellt, wird mit Sicherheit nicht die Wohnung wechseln wenn er erwischt wird, da darf dann eher der Hund gehen...

Wieneuerdings geben Aezte die Hundeausbildung frei gruebel ... die Pruefung legt Halter und Hund nicht vor einem arzt, sondern vor einer pruefunghskommisson ab und die besteht nicht aus medizinern, sondern aus leuten, die sich mit hunden auskennen und vertretern des Behindertenverbandes

@James131

Ach ne, echt jetzt!? Sorry, aber wer lesen kann...

Klar kannst du dir für nen A*** voll Geld nen Therapiehund ausbilden, das heißt aber noch lange nicht das du nachweisen kannst das du auf ihn angewiesen bist!!

Aber für gewisse Dinge, z.B. Ausnahmegenehmigungen braucht man einen Ärztliches Attest! So steht z.B. der Blindenhund bei Blinden im Behindertenausweis, so wie bei manchen Behinderten eine Begleitperson vermerkt ist, wenn diese Person denn Begleitung braucht!

Ich muss meinem Vermieter, wie in diesem Fall, doch im Zweifel nachweisen das ich tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen auf den Hund angewiesen bin! Und das kann nun mal nur ein Arzt...

@niemand22

Ein Therapiehund, genauer ein Therapiebegleithund hat mit einem Behindertenbegleithund oder servicedocg zunaechst nichts zu tun, wer schreit sollte wissen.

Die ausbildungeines hundes kostet wissen, und ob Du

nen A*** voll Geld

benoetigst um hund auszubilden, kann ich nicht beurteilen, ist auch nicht die frage. Fakt ist, dass eine ausbildung eines hundes zumindest wissen verlangt und die entsprechenden pruefungsgebuehren. Wer beides nicht will, nun denn ....

So steht z.B. der Blindenhund bei Blinden im Behindertenausweis,

Richtig und es kommt dabei nicht darauf an, wer wo wohnt, sondern, dass es sich schlicht um einen anerkannt geprueften Diensthund handelt. Den muss der Vermieter akzeptieren ohne jedes aerztliche attest.

Du musst dem vermieter nachweisen, dass der hund aufgrund der bestehenden gesetzlichen ausnahmeregelungen zu dulden ist und das ist nach geltendem recht in .de ausschliesslich ein spezialisierter Behindertenbegleithund, der Blindenhund. Allein, dass es sich um einen blindenhund handelt genuegt dabei. Da muss nicht noch ein aerztliches attest.

Klar und unmissverstaendlich, um eine ausnahme fuer die haltung zu erreichen muessen die rechtlichen gegebenheiten vorliegen, aber kein aerztliches attest.

Ähm, Entschuldigung??? Ist dir schon mal in den Sinn gekommen, dass man sowas einfach nur aus Interesse fragen könnte?! Zu deiner Info: ich habe eine Wohnung und der Vermieter hat mir schriftlich gegeben, dass er mit der Haltung eines Hundes einverstanden wäre. In Zukunft einfach mal solche unnötigen Angriffe bleiben lassen, wenn man die Randbedingungen nicht kennt, "um Himmels willen".

Letztens in Hund/Katze/Maus war ne Frau, die eine ihrer -zig Katzen als Therapietier angemeldet hatte und deshalb behalten durfte....(in Deutshcland).

Könnte je nach Gemeinde variieren.

Könnte je nach Gemeinde variieren.

Seit wann entscheidet die Gemeinde was der Vermieter in seinem Haus dulden muß und was nicht?

@anitari

Weil es dann nicht mehr als "Haustier" zählt. Muss aber die Gemeinde als Therapietier anerkennen (Ordnungsamt oder so), da man das nicht einfach so beschließen kann.

@Blindi56

Unfug, das Therapietier ist eine fiktion und bei Hunden ist eine anerkunnung erfoderlich, die einer Pruefung entspruicht und gilt dann bundesweit, das hat mit der Kommune nichts zu tun

Um, nein.

Letztens in Hund/Katze/Maus war eine Frau, die angefangen hatte ausgesetzte oder ungewollte Katzen aufzunehmen und diese aus Geldmangel nicht kastrieren lassen konnte. Dadurch ist ihre Katzenhaltung aus dem Ruder gelaufen.

Darauf hin hat sie bei einem Tierschutzverein um Hilfe gebeten. Der Tierschutzverein hat die meisten jungen Katzen mitgenommen, wobei ca. 5 ältere Katzen bei ihr bleiben konnten.

Der junge Kater, den sie behalten wollte, wollte sie als Therapietier ausbilden und mit ins Altersheim nehmen.

Sie durfte ihn behalten, weil er ihr gehörte. Vom Vermieter dieser Frau war im ganzen Beitrag nie die Rede. Das ganze hatte mit der Gemeinde, in der diese Frau lebt, absolut nichts zu tun!

Der Tierschutzverein hätte ihr rein rechtlich gesehen auch keine Katze wegnehmen können (das kann nur das Veterinäramt). Sie hat alle Katzen, die sie abgeben wollte, freiwillig dem Tierschutzverein übereignet.

October

es könnte einfacher sein umzuziehen..

keine ahnung ob das geht, ihc schätze das wird ein richter entscheiden. so oder so solltest du deinem vermieter dann besser niemals einen kündigungsgrund bieten denn der wird dir von da an nicht grade wohlgesonnen gegenüberstehen.

therapietier bedeutet übrogens dass du als halter ein therapeut bist, dass ein tier auch therapeutisch arbeitet ist da irgendwie in der definition drinne. das tier selbst therapiert schließlich niemanden sondern hilft bei der therapie die ein (menschlicher) therapeut durchführt

es könnte einfacher sein umzuziehen..

Mit einem Hund zieht man in Deutschland nicht einfach so mal um. Sehr viele Vermieter verbieten von vorne herein die Hundehaltung.

Da kann die Suche nach einer passenden Wohnung, wo auch noch die Hundehaltung erlaubt ist, schon mal ein Jahr oder länger dauern ....

October

Das geht selbst in den Staaten, von denen Du glaubst was gehoert zu haben nur, wenn Du mit dem Hund einer** anerkannte pruefung** abgelegt hast. Das scheinst jedoch ebensowenig, getan zu haben, wie Dich einmal uebergrundlegendes zu informieren. In uebrigen bleibt es selbst dann sache des Eigentuemers der Wohnung ob er einen hund duldet, ausnahme in .de ist der gesetzlich anerkannte Blindenhund als Diensthund im zivilgebrauch.