Hauptwohnsitz Schweiz, Mietvertrag in Deutschland ohne Erstwohnsitz anzumelden möglich?

2 Antworten

Salü Stefan,

Wenn ich nun in einem Mietvertrag in Deutschland namentlich drinstehe, entsteht dann automatisch eine Meldepflicht und werde womöglich sogar in Deutschland steuerpflichtig, wenn ich dort einen Wohnsitz angeben muss?

Wie hier schon zuvor gesagt wurde: Du hast zwei Erstwohnsitze: 1x CH und 1x DE. Das hat sogar einen steuerlichen Vorteil, denn die gerade in DE von immer mehr Kommunen erhobene "Zweitwohnsitzsteuer" entfällt. Und ja, Erstwohnsitz bedeutet auch Meldepflicht.

Wenn du eine Wohnung in der Schweiz und in Deutschland hast, dann gelten diese Wohnungen jeweils als Hauptwohnsitz, da es zwischen Deutschland und Schweiz keine "Haupt- und Nebenwohnsitz-Regelung" gibt. Das kann ich so genau sagen, weil ich selbst 2 Jahre in der Schweiz gelebt, meine Wohnung hier in Deutschland aber behalten habe.

Meine Wohnung in Deutschland lief in Deutschland als Hauptwohnsitz. Die 2. Wohnung in der Schweiz hat das Einwohnermeldeamt nicht interessiert. Sie wurde deshalb auch nicht als Zweit- oder Nebenwohnsitz aufgenommen.

In der Schweiz das gleiche. Meine dortige Wohnung (in Zürich) galt für die Schweiz als Hauptwohnsitz. Mein Wohnsitz in Deutschland hat die Schweizer Behörden ebenfalls nicht interessiert. Gesagt habe ich das natürlich, aber es wurde gesagt, dass das keine Rolle spielt.

Und was Steuern bzgl. CH/D betrifft: Steuern musst du in Deutschland nur zahlen, wenn du in Deutschland Geld verdienst bzw. wenn du in der Schweiz arbeitest, dein Arbeitgeber aber in Deutschland sitzt. Dann gilt das Doppelbesteuerungsabkommen.

Für detaillierte Fragen wendest du dich am besten an einen Steuerberater.