Darf man mit dem Pinken-Zettel fahren `?

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Dazu aus der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

§ 48a Voraussetzungen

(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erreicht hat.

(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient.

Also:

1) Ab dem 18. Geburtstag entfällt die Begleitungsauflage, man darf dann also alleine fahren.

2) Die Prüfungsbescheinigung (der "pinke Zettel") gilt bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag als Nachweis der Fahrberechtigung. Hat man ihn nicht dabei, dann fährt man zwar mit Fahrerlaubnis, jedoch ohne Führerschein / Prüfbwscheinigung und das kann 10 Euro Verwarnungsgeld kosten.

Nach Ablauf der 3 Monate gilt die Prüfungsbescheinigung nicht mehr als Nachweis der Fahrberechtigung. Das bedeutet, dass man nach diesen 3 Monaten selbst dann 10 Euro Verwarnungsgeld aufgebrummt bekommen kann, wenn man die Prüfungsbescheinigung dabei hat.

Die Fahrerlaubnis hat Dir die Behörde erteilt, als dir der pinkfarbene Zettel gegeben wurde. Du HAST also eine Fahrerlaubnis und DARFST fahren. Allerdings musst Du einen Führerschein oder bis Du diesen bekommst den rosa Zettel mitführen. Führst Du ihn nicht mit, kostet das 10€ wenn sie Dich anhalten. Aber es ist KEIN Fahren ohne Fahrerlaubnis. Also keine Straftat sondern wirklich nur die Ordnungswidrigkeit, die 10€ kostet. Allerdings kann Dir die Polizei die Weiterfahrt untersagen, wenn sie Dich anhält und nicht klären kann, ob Du wirklich eine Fahrerlaubnis hast, denn der pinke Zettel ist die Bestätigung, dass Du sie hast. Kurz nach Erhalt der Fahrerlaubnis kann es sein, dass das für die Polizei noch nicht per Computer nachvollziehbar ist. Und auf halbem Wege nicht weiterfahren dürfen, ist ziemlich blöd, also besser warten, bis der Vater aus dem Laden kommt und ihn mitbringt.

Du darfst nach deinem Geburtstag noch weitere 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung fahren (auch ohne Begleitung), aber innerhalb dieses zeitraums musst du dir den Führerschein besorgen.

Fahren mit Fahrerlaubnis aber ohne Führerschein führt zwar nicht zu Einträgen ins Verkehrszentralregister, aber es kann zu Ordnungsstrafen führen.

Was is wenn ich den zettel bei meinem vater im laden vergessen hab und 30km fahren muss um ihn abzuholen ? Darf ich ohne fahren ?

@1Million

dürfen ist das eine....

das Gesetz schreibt vor, dass die Führerschein-Urkunde im Original mitgeführt werden muss.

§4 FeV Absatz 2:
Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Absatz 2 Satz 2 verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

wenn du dich nicht daran hältst, gibt's halt eine Verwarnung, die mit 10 € zu Buche schlägt.

TBNR 204100 des KBA (Bundeseinheitlichen Tatbestandkataloges)
Hier nachzulesen:

http://www.kba.de/cln_033/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/bkat__owi__01022009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01022009_pdf.pdf

aber dazu musst du natürlich auch angehalten werden.

Nur Übvergangsweise, der verfällt bald.

Und fahren ohne einen Führerschein dabei zu haben kostet Strafe, ein Autofahrer ist verpflichtet die Papiere immer dabei zu haben. Wenn der Polizist keine Möglichkeit hat die Angaben zu überprüfen, dann mußt Du mit auf die Wache bis das geklärt ist ob Du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist oder nicht. Wenn Du den Personalausweis dabei hast normalerweise nicht, denn der Polizist kann per Handy die Zulassungsstelle fragen. Aber das kostet trotzdem!

Du musst zumindest einen vorläufigen von der Zulassungsstelle haben. Das Ding vom Fahrprüfer geht nicht.

er meint den führerschein mit 17 (begleitetes fahren), nicht die bescheinigung der bestandenen prüfung