THC am Steuer, Rechtsanwalt sinnvoll?
Hallo,
auf mich wartet ein Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer (THC)
Ich erwarte eigentlich einen simplen Strafbefehl, doch wäre es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten? Ich hatte bereits ein Beratungsgespräch beim RA und wir hatten uns darauf geeinigt, dass er Akteneinsicht beatragt. Nun müsste ich aber eine Vollmacht unterschreiben, die auch gleichzeitig eine Vertretung vor Gericht, aussergerichtlich etc. mit einschliesst. Ist das für den RA vonnöten oder reicht eine simple Bevollmächtigung nur für die Akteneinsicht?
Grüße
7 Antworten
Naja, es kommt halt ein wenig drauf an, was bei dir in der Vergangenheit sonst noch so vorgefallen ist - je nach dem, wäre ein RA schon sinnvoll! Wenns nur eine Geldstrafe gibt, würde ich keinen einschalten, denn der kostet nur und schlussendlich kann er gegen die Tatsache, dass du unter Drogeneinfluss Auto gefahren bist, auch nicht viel machen..
Das musst Duselbst entscheiden. Da die Fakten wohl klar sind wird das Anwaltshonorar das eventuell eingesparte Geld bei den Tagessätzen mehr als auffressen.
Bei Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist es mit einem simplen Strafbefehl sicher nicht abgetan. Du kannst Dich schonmal auf etliche Tagessätze, den Verlust der Fahrerlaubnis und die MPU vorbereiten. Grundsätzlich kann die Beauftragung eines Anwalts im Vorfeld ggfs. zu einer milderen Strafe führen, aber das hängt eben von den Tatumständen etc. ab. Wenn Du den RA vorab ausschließlich für die Akteneinsicht beauftragst, wird er auch nur genau das in Deinem Namen tun.
Wenn die Fsst wirklich Stress macht, schalt auf jeden Fall einen Anwalt ein.
Du hast etwas Verbotenes gemacht, besser als ein Pflichtverteidiger ist der teurere Anwalt auch nicht; trage die Konsequenzen.
Ein Plichtverteidiger in einem Verfahren wegen THC am Steuer ... ja nee is klar.
Einen Anwalt zu beauftragen halte ich für sinnlos, denn schließlich geht es nicht um ein betäubungsmittelrechtliches Verfahren (Ankauf, Besitz oder Handel) sondern eher um ein schlichtes Verkehrsdelikt.
Es ist wahrscheinlich, dass Du ein ärztliches Gutachten ("äG") vorlegen musst, in dessen Verlauf auch mehrere Drogenscreenings verlangt werden. Sollte eine MPU anstehen, rate ich zur Kontaktaufnahme mit http://www.drogenmpu.de/
Natürlich ist es das. Unter THC geht das einher mit Trunkenheit am Steuer. Als Ersttäter erwarten mich im Falle einer Ordnungswidrigkeit ( und das ist, nachdem Ausfallerscheinungen ausgeschlossen wurden) 500 euro und 1 monat fahrverbot. Wahrscheinlich entzieht mir die führerscheinstelle den führerschein und ne mpu steht an, Die Frage ist ob es sinnvoll ist einen RA zu konsultieren.