Führerschein verloren durch Verkehrskontrolle, thc positiv , welche Rechte hat man?

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Die 0,64 ng/ml sind das aktive THC im Blut. Da spielt die Grenze von 1 ng/ml eine Rolle. Es gibt aber noch mindestens einen weiteren Wert, der bei der Untersuchung festgestellt wird, nämlich der COOH-Wert. Dieser gibt einem Hinweis auf die Konsumgewohnheiten (gelegentlich/regelmäßig).

Es ist auch möglich, dass die Polizei in ihrem Bericht noch andere Auffälligkeiten beschrieben hat, so dass die Führerscheinstelle insgesamt zum Entschluss gekommen ist, die MPU zu verlangen.

Ich empfehle in solchen Fällen ja eher dieses Forum

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php

Auch der THC COOH Wert betrug nur 13,5 ng/ml.

Möglicherweise betrachten die Gutachter Aussagen zwischen mir und der Polizei als nicht eindeutig erkennbares Verhalten..

Ich zitiere aus der Entscheidung des BGH 4 StR 422/15 vom 14. Februar 2017:

aa) Mit Blick auf die vielfältigen Gefahren, die aus dem Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr für Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer erwachsen können, ergeben sich für einen Kraftfahrzeugführer strenge Sorgfaltspflichten, die auch das Verhalten vor Antritt der Fahrt betreffen (vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1994 - 4 StR 441/94, BGHSt 40, 341, 343; vom 20. Oktober 1987 - VI ZR 280/86, VRS 74, 83, 84 ff. mwN; BayObLGSt 1996, 5). Nach den Regelungen in § 2 Abs. 1 FeV und § 31 Abs. 1 StVZO hat der Führer eines Kraftfahrzeugs vor Antritt der Fahrt für seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit umfassend Sorge zu tragen. Er muss sich, bevor er ein Kraftfahrzeug führt, stets durch sorgfältige kritische Selbstbeobachtung vergewissern, ob er nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten überhaupt in der Lage ist, den Erfordernissen des Straßenverkehrs zu genügen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - VI ZR 280/86, aaO mwN). Bei der Einnahme von Medikamenten ist er nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen verpflichtet, sich über mögliche Auswirkungen des Medikaments auf seine Fahrtüchtigkeit zu informieren (vgl. OLG Köln, VRS 32, 349, 350 f.; OLG Braunschweig, DAR 1964, 170 f.; König in LK-StGB, 12. Aufl., § 316 Rn. 208, 219, 223 mwN).

bb) Vergleichbare Sorgfaltsanforderungen gelten im Rahmen der Vorschrift des § 24a Abs. 2 und 3 StVG, die vom Gesetzgeber als abstrakter Gefährdungstatbestand ausgestaltet worden ist (vgl. Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, BTDrucks. 13/3764, S. 6) und den Schutz wichtiger Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum der Verkehrsteilnehmer bezweckt (vgl. BVerfG, DAR 2005, 70, 72). Ein Kraftfahrer, der weiß, dass er Cannabis konsumiert hat und dem die näheren Umstände seines Konsums bekannt sind, hat Anlass, sich vor Fahrtantritt mit der Möglichkeit einer fortdauernden Cannabiswirkung auseinanderzusetzen. Er ist daher verpflichtet, durch gehörige Selbstprüfung und gegebenenfalls durch Einholung fachkundigen Rats sicherzustellen, dass er nicht unter der Wirkung einer den analytischen Grenzwert mindestens erreichenden THC-Konzentration im Blut ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt. Kann er etwa wegen der von den individuellen Konsumgewohnheiten abhängenden Unwägbarkeiten beim Abbau von THC (vgl. KG, VRS 127, 244, 251 mwN) diesbezüglich keine Gewissheit erlangen, ist er gehalten, von der Fahrt Abstand zu nehmen (vgl. König, NStZ 2009, 425, 427).

Bei der MPU soll dann wohl festgestellt werden, ob Du überhaupt zu der verlangten "gehörigen Selbstprüfung" fähig bist.

Der Eintrag ins BtmG wurde daraufhin wieder gelöscht,da die Anzeige eingestellt wurde.

Nein, wurde nicht gelöscht. Eingestellt wird nicht gelöscht, ein Freispruch wird gelöscht. Das bedeutet, jeder Pozelant sieht bei einer Kontrolle und Datenüberprüfung jederzeit Deinen Btm Eintrag und schaut dann automatisch genauer hin.

Du kannst Dich schonmal drauf einstellen, je nachdem, wo und wann man Dich einer Kontrolle unterzieht kann das eine körperliche Durchsuchung und die aller mitgeführten Sachen incl. Fahrzeug bedeuten, alleine dieser Eintrag.

Ist es letztendlich rechtens mir den Führerschein zu entziehen samt MPU, obwohl ich unter dem Wert war und welche Schritte sollte ich einleiten?!

Ja.

Alleine die Tatsache des Konsums von nicht legal erhältlichen Btm rechtfertigt bereits komplett, dass man Deine, wie heißt es so schön, "sittliche und moralische Reife zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum" anzweifelt.

Das wird dann geprüft, also Screening, Suchtverhalten etc. Kommt man dabei zu dem Ergebnis, Du bist regelmäßig am konsumieren, zieht man Dir den Lappen.

Ich weiß, was jetzt kommt, Kosum wäre nicht zu bestrafen. Das ist auch keine Strafe sondern eine Sicherheitsmaßnahme, denn Suchtels ist aus sicherheitlichen Aspekten nicht zu trauen bzw. alles zu zu trauen.

Die erreichten Richtwerte sind hierbei völlig unerheblich. Die führen nur dazu, dass man Dir bei Erreichen so oder so chancenlos den Lappen zieht, so hast Du immerhin die Möglichkeit zu beweisen, das war ein Ausrutscher und kommt ansonsten nicht vor.

Welche Rechte habe ich und im Zweifelsfalls gegen mich, was sollte ich schnellstmöglichst tun?

Einerseits sollte man hingehen und das klären, die Tests durchmachen, sagen, dass man im Ausland war.... (und clean sein, also komplett clean).

Andererseits, wenn die sich nur einmal melden und wenn man nicht erscheint nichts weiter, was solls denn auch, man könnte auch einfach fahren.

Jedoch, weißt Du bestimmt, dass zwischenzeitlich nicht noch härtere Schreiben gekommen sind? Vielleicht hast Du rechtlich gar keine Fahrerlaubnis mehr, weil Du nicht erschienen bist und Du weißt es nur nicht, kann auch sein.

In dem Fall wärs dann ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, dann bist Du so oder so der A.....

Also mein Rat ist, klär das VOR einer Teilnahme am Straßenverkehr.

Also sollte ich mich erstmal direkt an das Landratsamt Bzw. Führerscheinstelle wenden?

unabhängig davon kann ich mich dann letztendlich trotzdem auf das volle Programm vorbereiten nehm ich an?!

@BVB10

Mein Rat hierzu, ja, ruf die einfach erst mal an und frage, was los ist.

Erklär denen, Du warst jetzt lange Zeit ium Ausland und dann hör Dir an, was die wollen.

Wenn die den Lappen wollen, kannst Du Dir überlegen, ob es sinnvoll wäre, erst einmal schnell einen Anwalt zu kunsultieren, bevor man weiteres unternimmt.

Ich nehme jedoch an, das wird das volle Programm. Also, Zustand eines längeren Nichtkonsums herstellen, sonst isser weg, der Lappen.


Wenn du pech hast, und weiterhin Auto fährst, wird bei der nächsten Routinekontrolle durch einen Datenabgleich deiner Person auffallen, dass du keine Fahrerlaubnis hast, und dein Führerschein längst ungültig ist und einkassiert werden muss, und du ohne Fahrerlaubnis mit einem KFZ unterwegs bist (eine weitere Straftat, die deine MPU um einiges erschweren wird)

Wenn du Glück hast, haben sie dich vergessen.

Du spielst wirklich russisches Roulette mit deiner Zukunft 😀

Ich bin seit diesem Vorfall kein einziges Mal mehr gefahren. Allerdings hat es sich mir bisher auch nicht wirklich erschlossen, ob man mich wirklich „vergessen“ hat oder ich einfach richtig dumm bin weil ich bis heute nichts unternommen hab.

@BVB10

Geh zur Führerscheinstelle, sag dass du deinen Führerschein nicht finden kannst und es verloren hast, und möchtest bitte einen neuen beantragen, dann kriegst du gewissh

Ob du den Führerschein noch in den Händen hast ist egal. Fahren darfst du jedenfalls nicht.

Eine Frist für einen Einspruch ist wohl ebenfalls abgelaufen. Also kannst du im Prinzip nur die MPU machen und dann hoffen das du deine Fahrerlaubnis zurück bekommst.