Wie kann man sich gegen eine Hausdurchsuchung wehren?
Hallo,
gestern um 04:05 Uhr - also mitten in der Morgendämmerung - hat bei mir eine Hausdurchsuchung stattgefunden.
Ich fühlte mich total überrumpelt.
Meine Frage:
Wie kann ich mich zukünftig erfolgreich dagegen zur Wehr setzen,
bzw. so etwas vermeiden?
35 Antworten
Eine Hausdurchsuchung wird aufgrund einer gerichtlichen Anordnung durchgeführt. Sie kann auch bei "Gefahr im Verzug" (Verdunkelung) ohne dieser Anordnung stattfinden. Die frühen Morgenstunden werden absichtlich gewählt, weil da die Personen am ruhigsten sind - überrumpelt eben. Wehren geht auch im Nachhinein, vor allem wenn sich die Unschuld herausstellt. Hierzu sollte man sich eines Anwaltes bedienen.
Hausdurchsuchungen werden natürlich nicht vorher angekündigt, da der Erfolg auf dem Überraschungseffekt basieren soll ("total überrumpelt").
Sind Sie der Auffassung, dass diese Durchsuchung unbegründet und in der Ausführung nicht ordnungsgemäß war, können Sie nachträglich eine gerichtliche Klärung bemühen. Dafür sollten Sie aber vorher in die innere Klausur gehen, was der Hintergrund dieser Untersuchung war und ob ein Zusammenhang zu einer vorherigen Handlungsweise Ihrerseits besteht, welche die Durchsuchung rechtfertigen könnte, um die Angemessenheit der Durchsuchung beurteilen zu können.
Es gibt keinen "Durchsuchungsbefehl" sondern einen richterlichen "Beschluß" der von der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt wird. Dieser Beschluß enthält nicht nur die Genehmigung zur Durchsuchung sondern auch alle weiteren Maßnahmen wie z.B. Beschlagnahme von Beweismitteln, Vermögenswerten ect. oder auch gleich noch die Festnahme des Tatverdächtigen.
Im Grunde kann man davon ausgehen das ein Beschluß wirklich nur bei hinreichenden Tatverdacht von einem Richter unterschrieben wird. Die Praxis zeigt leider aber auch das es bei Ermittlungen oft zu "Rund-Um-Schlägen" kommt und auch Leute mit einem Beschluß konfrontiert werden, die nur am Rand mit dem eigentlichen Tatverdächtigen zu tun haben.
Bei Steuerhinterziehung, oder allgemeiner Wirtschaftskriminalität wird öfter mal das Umfeld des Tatverdächtigen genauer unter die Lupe genommen weil man Vermögenswerte sichern will und vermutet das Gelder bei Bekannten und Verwandten gebunkert wird. Viele dieser Beschlüsse sind für die Ermittlungsbehörden zwar Rechtmäßig, für die Betroffenen aber unangenehm und nicht einsehbar.
Jeder der mit so einem Beschluß konfrontiert wird und bei dem nichts gefunden wird und der sich auch sonst nichts vorzuwerfen hat, sollte gegen den Beschluß Rechtsmittel einlegen. Sei es um beschlagnahmte Gerätschaften wie z.B. Computer ect. so schnell wie möglich wieder zurück zu bekommen, oder um einfach der Ermittlungsbehörde zu zeigen das man mit dieser Geschichte nichts zu tun hat und so etwas nicht noch einmal erleben möchte.
Ein Anwalt sollte man hinzuziehen wenn irgend etwas beschlagnahmt wurde. Rechtsmittel kann man auch ohne Anwalt einlegen, die Rechtsbehlfsbelehrung steht immer auf der Rückseite eines jeden Beschluß
Perfekte Antwort!!!!
Du kannst dich gar nicht zur Wehr setzen gegen eine Hausdurchsuchung, wenn sie von einem Richter angeordnet wurde. Nur wenn die Polizei kommt ohne Durchsuchungsbefehl dann kannst du dich weigern sie in die Wohnung zu lassen. Aber dann kann die Polizei immer noch hingehen und sagen da ist Gefahr in Verzug und schon duerfen sie es auch ohne schriftlichen Durchsuchungsbefehl,
Eine Hausdurchsuchung wird nur bei sehr starkem Tatverdacht genehmigt. Wenn du das zukünftig vermeiden willst, bleib dem Gesetz treu.
Es gibt genug unrechtmäßige oder irrtümliche Hausdurchsuchungen, Gesetzestreue schützt davor nicht...
Er scheint ein Abo zu haben
http://www.gutefrage.net/frage/wieso-finden-hausdurchsuchungen-immre-so-frueh-statt
Das besagt gar nichts. Dass Ermittlungen der Polizei einfach aufgrund Vorfestlegung in eine völlig falsche Richtung laufen können, hat doch der NSU-Skandal eindrucksvoll bewiesen, oder?
Damals hatte ich die Sachen zum Glück rechtzeitig zur Seite geschafft.
ah ja....also deswegen...
im Hinblick auf seine anderen Fragen (kräftige Lampe im Schrank, grünes Licht für Pflanzen, Stromerzeugung für Gewächshaus) tippe ich auf Cannabisplantage in der eigenen Wohnung.
Bei mir war noch niemand zur Hausdurchsuchung und kenne aus meinem gesamten Umfeld keinen einzigen Menschen, der bisher damit ein Problem hatte...
Die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten, wenn man zu Unrecht bezichtigt wird ein Verbrechen begangen zu haben, hat jeder Bundesbürger in unserem Land. Da es ja nun anscheinend in kurzer Zeit die zweite Hausdurchsuchung statt fand, sollte man doch wissen, wie man damit umzugehen hat.
Damals hatte ich die Sachen zum Glück rechtzeitig zur Seite geschafft.
Naja, dann wundert mich gar nichts mehr...Dann bist du ja kein Unschuldslamm und hast somit die nächtlichen Besuche verdient.
Bei mir schon...
Und Grund war nur eine missverständliche Anzeige wegen einer Drohung mit einem Amoklauf. Ich habe das nur gemeldet, die Beamten dachten aber, ich wollte damit drohen. So schnell kann das gehen...
ja aber, Du weisst doch gar nicht, worum es im Detail geht?
Da hast du aber dann das Missverständnis auch ausgelöst, also so völlig unschuldig hineingeraten warst du dann auch nicht.
Doch, aus rechtlicher Sicht war ich völlig unschuldig, ich habe nichts getan, im Gegenteil. Und wenn man ehrlich ist, hätte man das bei ausreichend genauer Betrachtung auch vorher erkennen können, als mich dafür mit 6 Beamten am Sonntagabend im Bademantel aus der Badewanne zu holen, immerhin stand in meiner Anzeige, dass ich das gelesen habe, das Zitat in Anführungsstrichen und der Link als Quelle...
Es erzähle mir niemand, dass sowas immer ausreichend sorgfältig geprüft wird...
Haha
Nein, denn ich habe eigendlich eine saubere Weste,
und alles vorher weggeschafft,
so dass diese Durchsuchung bestimmt illegal war.
Ähm, komisches Rechtsverständnis. Dass Du die Teile beiseite schaffst, bewirkt nicht die Illegalität der Durchsuchung, sondern genau das Gegenteil. Eben deswegen heißt es ja DurchSUCHung, weil sie suchen, um etwas zu finden. Daher wird jedes Versteckspiel Deinerseits weitere Durchsuchungen legitimieren...
ja aber, sollte man dann am besten auch im Internet schweigen, oder könnte beim nächsten Mal auch mein Computer beschlagnahmt werden?
Und dürfen die beim E-Werk anrufen, und meine Stromkosten benennen lassen?
Mit entsprechender richterlicher Anordnung dürfen die ALLES. Und die bekommen sie, bis sie gefunden haben, was sie suchen, solange hinreichender Tatverdacht besteht...
Eine gute Antwort, danke.