Muss ich dem Sozialamt einen 4-wöchigen Klinikaufenthalt melden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Hallo! Ich erhalte zu meiner Erwerbsminderungsrente ergänzende Sozialhilfe in Höhe von ca. 140 EURO. Nun habe ich heute meinen Antrittstermin zu einer 4-wöchigen Reha-MAßnahme bekommen, die die Krankenkasse finanziert. Muss ich das dem Sozialamt melden? Wird mir dann was abgezogen?

Da Du ergänzende Leistungen erhälst, bist Du verpflichtet jegliche Veränderungen mitzuteilen, dazu gehört auch, wenn Du in eine Reha gehst.

Wird mir dann was abgezogen?

Nein es wird nichts abgezogen.

Hier mal eine Info dazu:

http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-14-AS-2207-R_Verpflegung-waehrend-eines-Krankenhausaufenthalts-darf-nicht-als-Einkommen-bei-Alg-II-beruecksichtigt-werden.news6238.htm

Und wenn es laut bangeatos Antwort kein Pflicht sein sollte, weil es unter vier Wochen ist, dann ist es trotzdem besser man sagt bescheid, da es durchaus sein kann, dass die Maßnahme verlängert wird.

@johnnymcmuff

Ja, also melden werde ich es in jedem Fall, besser einmal zuviel als einmal zu wenig. Letztendlich geht es darum, ob was gekürzt wird und auf was ich mich da einzustellen habe.

Das mit der "Verpflegung" ist irgendwie Nonsens, man hat ja dann ganz andere Ausgaben als zuhause. Ausflüge, die gezahlt werden müssen, sind Pflicht. Wasch- und Trocknermarken sind zu kaufen....

Hm, das Urteil ist allerdings von 2006 und bezieht sich auf ALG II.

@brandneu1972
Hm, das Urteil ist allerdings von 2006 und bezieht sich auf ALG II.

Dann darf bei ALG I erst Recht nichts abgezogen werden.

Hallo brandneu1972,

Sie schreiben:

Muss ich dem Sozialamt einen 4-wöchigen Klinikaufenthalt melden?<

Antwort:

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dann rufen Sie ganz einfach Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Sozialamt an und dann sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite!

Sicherlich läßt sich darüber streiten, ob sinnvoll oder nicht!

Aber:

Wenn Sie späterem Ärger ggf. aus dem Wege gehen wollen ist die Rückfrage beim Sachbearbeiter in jedem Fall der richtige Weg!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ja, das werde ich tun. Habe es schon versucht, aber wie so oft ist niemand erreichbar und die Damen vom Empfang sagten auf meine Frage: "Joooo, wäre besser.". Ich versuche es weiter und berichte dann.

Vielen Dank für die guten Wünsche!

@brandneu1972

Gesundheit ist unser höchstes Gut!

Das ist die Nummer 1!

Dann kommt lange Zeit nichts und dann kommt "Gesundheit!"

Alles andere läßt sich in irgendwie managen.

Genießen Sie ihre genehmigte REHA und arbeiten Sie nur noch für Ihre Gesundheit

Beste Grüße,

Konrad

@brandneu1972

So, ich habe das Sozialamt nun erreicht. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist das Ganze zu melden, aber es hat (zum Glück) keine Auswirkungen auf die Höhe der Leistung. Was daran zu liegen scheint, dass ich Erwerbsminderungsrente für die Dauer meines Lebens beziehe.

Nochmals vielen Dank an hubkon! Ich wünsche Ihnen und Ihrer Gesundheit ebenfalls alles erdenklich Gute!

@brandneu1972

Na, sehen Sie, dann ist ja zumindest rein formell alles in trockenen Tüchern, wie man so schön sagt!

Beste Grüße

Konrad

Du musst grundsätzlich JEDE Veränderung mitteilen. Immerhin bist du bei einem stationären Aufenthalt ja auch voll verpflegt.

Wenn du einen ganzen Kalendermonat in einer stationären Behandlung bist, steht dir nur ein Taschengeld von ca,. 100 € zur Verfügung.

Wie oben schon erwähnt, es sind andere Ausgaben, die man hat. Insofern mal wieder nicht ganz nachvollziehbar. Und nur Tee und Wasser kann ich auch nicht trinken.

@brandneu1972

Es wird ja auch nur einbehalten, wenn du einen kompletten Kalendermonat in der Vollverpflegung bist. Und zwar nur der Anteil, zur Erhöhung auf die Grundsicherung.

Du hast also während der Maßnahme MEHR Geld zur Verfügung. Und Pflichtausflüge kosten normalerweise KEIN Geld.

Und über deine Sozialversicherungsnummer wird das Amt sowieso später darüber informiert. Dann würde Geld, das du zu Unrecht erhalten hast, eben später verrechnet.

@DerHans

Ich sage ja nicht, dass ich es icht melden werde, versuche es schon. Aber ich kann es auch nicht leiden, wenn man so tut (also nicht DU, sondern einfach generell), als wäre dieses Geld viel. Ich habe durch die Erkrankung große Nachteile und muss auch Medikamente selbst bezahlen, um die Nebenwirkungen der verschriebenen erträglich zu machen - zahlt mir kein Mensch. Für die Reha muss ich mir noch Sportklamotten kaufen, einen Badeanzug, Badeschlappen und so weiter und ein Haufen Briefmarken habe ich auch schon geholt, alleine für Anmeldung, Ticket-Bestellung usw.

http://www.elo-forum.org/grundsicherung-sgb-xii/63753-grundsicherung-ortsabwesenheit.html

"Sozialhilfe/GSi Sozialhilfebezieherlnnen können wegfahren, wie sie wollen und können. Sie müssen keine OrtsAbwesenheit anmelden. Sie stehe dem Arbeitsmarkt nicht voll, sondern allenfalls nur eingeschränkt zur Verfügung.

Das Bundesverwaltungsgericht geht

„entsprechend der üblichen Sozialhilfepraxis davon aus, dass kurzfristige Abwesenheit während des Bewilligungszeitraums von regelmäßig einem Monat die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers unberührt lassen" (BVerwG, 22.12.1998 - FEVS 51, 147; auch BVerwG - NDV 1995, 170)"

Eine vierwöchige REHA kann aber ohne weiteres auch verlängert werden. Leistungsempfänger müssen grundsätzlich JEDE Veränderung mitteilen. Dafür haben sie unterschrieben.

@DerHans

Im SGB XII?

So, ich habe das Sozialamt nun erreicht. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist das Ganze zu melden, aber es hat (zum Glück) keine Auswirkungen auf die Höhe der Leistung. Was daran zu liegen scheint, dass ich Erwerbsminderungsrente für die Dauer meines Lebens beziehe.

Ich komme übrigens aus Hessen.