Wird Betreuungsunterhalt auf Sozialhilfe / Grundbedarf angerechnet?
Wenn ein Mann einer Frau Betreuungsunterhalt für das gemeinsame Baby bezahlen muss bis es 3 Jahre alt ist und in den Kindergarten geht (glaube ca. 150€) und die Frau vom Sozialamt lebt, wird das der Frau auf ihre Beiträge vom Sozialamt angerechnet, heißt sie bekommt dort weniger oder bekommt sie den Betreuungsunterhalt oben drauf?
5 Antworten
Natürlich wird es angerechnet.
Jepp
Deswegen wird das Amt bei dir wegen Unterhalt für Mutter und Kind anfragen, weil es dadurch Geld sparen kann
Und das Sozialamt würde den Betreuungsunterhalt auf jeden Fall vom Vater des Kindes verlangen oder liegt das bei der Mutter ob sie den auch will oder nur den Kindesunterhalt
Nein, das wird das Amt verlangen.
Wenn der Vater für einen Teil ihres Unterhalts aufkommen kann und muss, warum soll es dann die Allgemeinheit tun?
Okay. Gehen die Unterhaltszahlungen dann an die Mutter des Kindes oder an das Sozialamt (Konto-mäßig gesehen)
Nicht unbedingt, siehe meine Antwort.
In der Regel an die Mutter, wenn sie ihre und die Ansprüche fürs Kind auch bei dir geltend macht und der Unterhaltsanspruch somit nicht aufs Jobcenter übergehen würde wenn sie dies nicht machen würde.
Wenn die Mutter das Geld einfordert, dann geht es direkt an sie. Wenn erst das Amt aktiv werden muss, dann zahlt das Amt voll an die Mutter und holt sich so viel wie möglich beim Vater zurück
Selbstverständlich werden alle Einkünfte im Hinblick auf Leistungen von SGB II unter Berücksichtigung eventueller Freibeträge angerechnet.
Naturgemäß Betreuungsunterhalt ebenso wie der Kindesunterhalt.
Das wäre sonstiges anrechenbares Einkommen und wird auf den Bedarf angerechnet, wenn sie sonst kein weiteres Einkommen hätte auf das sie schon Freibeträge geltend machen würde, dann könnte sie min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, dann würden ihr also min.30 € weniger als Einkommen angerechnet als sie tatsächlich bekommt, dementsprechend hätte sie dann min.diese 30 € mehr.
Kannst du mir eventuell noch etwas dazu sagen:
Was ist wenn die Mutter des Kindes noch nie wirklich arbeiten war weil sie direkt nach oder sogar während der Schule noch von einem Psychologen als arbeitsunfähig eingestuft wurde und deshalb Sozialhilfe bezieht.
Weißt du eventuell ob dann auch Betreuungsunterhalt nötig ist und wie hoch das ca. sein wird?
Dazu die Frage bekommt die Mutter eines Kindes nur Betreuungsunterhalt wenn sie das Kind wirklich alleine betreuut also der Vater sich garnicht drum kümmert oder auch generell wenn es bei der Mutter hauptsächlich wohnt/gemeldet ist der Vater sich aber alle 3 Tage oder so auch drum kümmert.
Betreuungsunterhalt steht dem betreuenden Elternteil min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres zu, egal ob dieser Elternteil arbeitsfähig ist oder nicht, es muss das Kind halt nur im Haushalt betreuen, evtl.Einkommen würde dann mit evtl.zustehenden Betreuungsunterhalt verrechnet.
Dieser Unterhalt würde auch erst dann fällig, wenn nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als bereinigte 1200 € Nettoeinkommen übrig wären und wie das ganze dann berechnet würde kannst du dir aus dem Internet suchen.
Gibst du mal ein ,, Berechnung Trennung / Betreuungsunterhalt " , bei beiden liegt der Selbstbehalt bei bereinigten 1200 € Netto, da wirst du auch min.1 Beispiel zur Berechnung finden.
das ist anrechenbares einkommen wie kindesunterhalt oder kindergeld und wird auf den bedarf der frau vollständig angerechnet.
Kannst du mir eventuell noch etwas dazu sagen:
Was ist wenn die Mutter des Kindes noch nie wirklich arbeiten war weil sie direkt nach oder sogar während der Schule noch von einem Psychologen als arbeitsunfähig eingestuft wurde und deshalb Sozialhilfe bezieht.
Weißt du eventuell ob dann auch Betreuungsunterhalt nötig ist und wie hoch das ca. sein wird?
Dazu die Frage bekommt die Mutter eines Kindes nur Betreuungsunterhalt wenn sie das Kind wirklich alleine betreuut also der Vater sich garnicht drum kümmert oder auch generell wenn es bei der Mutter hauptsächlich wohnt/gemeldet ist der Vater sich aber alle 3 Tage oder so auch drum kümmert.
Wenn sie Hartz 4 erhält wird es verrechnet. Es ist in dem Sinne Einkommen.
Okay danke für die Info. Heißt wenn ich ihr 150€ Beteuungsunterhalt zahlen muss, bekommt sie 150€ weniger vom Amt für ihren Grundbedarf usw.