Kann man sich eine Honorartätigkeit an sein zukünftiges Elterngeld anrechnen lassen?

2 Antworten

Der "Arbeitgeber", der mir die Mitarbeit als Honorarkraft angeboten jat, versicherte mir Dass ich mich (solange ich unter einem bestimmten Höchstsatz bliebe) weder als selbstständig Melden, noch Steuern zahlen müsse. Stimmt das so?

Nein. Deine freiberufliche Tätigkeit hast du beim Finanzamt anzuzeigen. Da du noch andere Einkünfte hast, ist es auch recht wahrscheinlich, dass sich durch die Einkünfte aus der freiberufl. Tätigkeit die Steuerlast erhöht.

Wenn ich als Schwangere als Honorar-Kraft arbeite-sprich Rechnungen ausstelle und nicht Sozialversicherungspflichtig eingestellt, bzw. Gar nicht eingestellt bin, Wird mir dieser Verdienst trotzdem an mein Elterngeld angerechnet?

Ja. Du musst dann eine EÜR für den maßgebenden Zeitraum dem Elterngeldantrag beifügen.

Zunächst möchte ich dir herzlich für deine hilfreiche Antwort danken und muss leider noch ein paar Fragen loswerden: Gilt diese Regelung auch, wenn ich die Honorartätigkeit nur an ein paar Tagen (wahrscheinlich 5 oder 6) ausübe und damit nicht mehr als 400 Euro im Monat verdiene? Oder ist es Einkommensunabhängig geregelt, ob und wieviel Steuern ich auf das bei meiner Honorartätigkeit erzielte Gehalt zahlen muss?

Und wann muss ich das beim Finanzamt angeben? Bevor oder nachdem ich die Tätigkeit ausgeführt habe?

Fragen über Fragen. Ich hoffe sehr, du weißt die Antworten :) bei mir ist nämlich noch ein großes Fragezeichen in meinem Kopf.. Danke im Voraus!!!

@Lovelovelove91

Die 400/450 €-Grenze bezieht sich nur auf Arbeitnehmer, nicht auf Selbständige.

Wie sich diese Einkünfte auf deine Steuerlast auswirken, hängt von deinen weiteren Einkünften, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen etc. ab.

Deine Tätigkeit meldest du dem Finanzamt eigentlich schon im Vorab, du brauchst ja auch eine Steuernummer für die Rechnungsstellung. Deine Einkünfte erklärst du dann einmal jährlich in der Einkommensteuererklärung.

Das ist eine freiberufliche, nicht sozialversicherte Tätigkeit. Wenn Du es für nur einen Auftraggeber machst, ist es eine"Scheinselbständigkeit" die für beide Seiten strafbewährt ist.Du must Dich in jedem Falle als Freiberufler beim Finazamt anmelden!

Danke für die Info :)