Dem Gerichtsvollzieher einen Tag zu spät Geld überwiesen

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wegen der Vermögensauskunft musst du dir keine Sorgen mehr machen. Du hast dem Gerichtsvollzieher das Geld überwiesen, da kann und wird er jetzt nicht mehr kommen und dich zur Vermögensauskunft zwingen. Mein Rat: In Zukunft keinen Beitrags-/Festsetzungsbescheid mehr unanfechtbar werden lassen, indem du dagegen Widerspruch einlegst. Danach wird bis zur Entscheidung über den Widerspruch jede weitere Beitreibung ausgesetzt. Bei deinem Befreiungsantrag darst du noch hoffen: Beim Beitragsservice gibt es einen enormen Bearbeitungsrückstau; wirst du noch befreit, erhältst du dein Geld zurück.

vielen dank für deine antwort und den guten rat. wie gesagt, ich habe meinen kram da nun schon zweimal hingeschickt (einmal auch per einschreiben) und da tat sich gar nichts, aber ich glaubte mich natürlich recht "sicher", weil mein ALG II bezug komplett nachweisbar ist. dass die dann gleich mit `nem zackigen gerichtsvollzieher kommen, hätte ich nicht gedacht. wie gesagt, hatte ich dann mächtig bammel, wegen eintrag bei der schufa und dem studienkredit, den ich brauche... einen widerspruch hielt ich in meinem fall für unnötig, weit gefehlt.

meinst du wirklich, dass ich das geld zurückbekommen könnte? auf der website "sozialberatung-kiel" las ich, dass man unrechtmäßig gezahlte beiträge nur bis zum 31.12.2014 zurückfordern kann. gut, ich dank dir!

Wahrscheinlich ist der eine Tag nicht so schlimm. Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft war ja noch nicht bestimmt richtig? Wenn der GVZ jetzt sieht, dass du gezahlt hast, ist sein Auftrag erledigt.

Dennoch solltest du dich nochmal mit der GEZ in Verbindung setzen und versuchen, eine Befreiung zu erwirken und auch versuchen, dass du dein Geld zurück bekommst!

Da passiert nichts, als nächstes läuft die Frist zur Eintragungsanordnung, diese wird durch die Vollzahlung gestoppt. Sache damit erledigt.

dank dir für deine aufklärung - dass es danach erstmal eine frist zur eintragsanordnung gibt, wusste ich nicht. ich dachte, wenn das geld nicht am "zahltag" eingegangen ist, mmacht der gerichtsvollzieher einen termin und schickt den gleich raus ... also danke!

Es gibt nur ein einziges Schreiben des AZDB auf das du reagieren musst und dies ist der

Beitrags-/Gebührenbescheid.

Dieser ist ein Verwaltungsakt und wird nach 30 Tagen ohne belegbaren Widerspruch bestandskräftig und damit vollstreckbar.

Die Forderung ist bezahlt also würde ich die Abgabe der Vermögensauskunft verweigern.

"Die Forderung ist bezahlt also würde ich die Abgabe der Vermögensauskunft verweigern." wenn wikipedia zuferlässig ist, steht dort zum thema "abgabe der vermögensauskunft", dass bei verweigerung oder nicht erscheinen zum termin erstmal ein haftbefehl erlassen wird. klingt irre, ist aber so. dies dient dann zur erzwingung der mitwirkung. deutschland macht mir manchmal angst.

danke aber für deine antwort, hätte ich doch mal eher einen widerspruch eingelegt. allerdings werden diese "gebührenbescheide" doch auch nicht persönlich zugestellt, oder? also könnte so ein bescheid ja rein theoretisch auch den empfänger verfehlt haben...

@dergruenefuchs
klingt irre, ist aber so. dies dient dann zur erzwingung der mitwirkung. deutschland macht mir manchmal angst.

Die Schuld ist aber beglichen und ich bin mir der Folgen bewusst.

danke aber für deine antwort, hätte ich doch mal eher einen widerspruch eingelegt. allerdings werden diese "gebührenbescheide" doch auch nicht persönlich zugestellt, oder?

I.d.R. erfolgt keine förmliche Zustellung.

dem gerichtsvollzieher bescheid geben und mit ihm reden

das habe ich schon per mail getan. also ich hatte ihn sofort nach erhalt seines ersten schreibens kontaktiert und ihm auch gleich nachdem ich die überweisung machte, eine mail geschrieben, allerdings hat er darauf nicht geantwortet. (zuvor hatten wir aber über e-mail kontakt) darum frage ich mich ja nun, ob da noch was kommt. vermögensauskunft, etc.