Termin zum Heizung ablesen nicht wahrnehmbar. Wie viel Vorlauf um abzusagen?
Hallo Zusammen,
seit Donnerstag, den 07.01. (also 7 Tage, bzw 5 WT vor Termin, gegebenenfalls sogar Freitag) hat uns unser Vermieter einen Aushang an die Tür gehangen, dass zum Heutigen Tag (14.01.) die Heizungs-Firma kommt, um die Heizungsstände abzulesen.
Mein Problem ist hier, dass der Kontakt, der darauf angegeben wurde nur von 20-21 Uhr erreichbar ist (was für mich schon eine unmögliche Zeit ist) und es mir nicht gelungen ist, diesen an einem Werktag zur angegebenen Zeit zu erreichen.
Gründe dafür liegen in meiner Anstellung, die es mir über den Zeitraum meiner Arbeit nicht erlaubt an meinem Handy privatgespräche zu führen, geschweigedenn es am Arbeitsplatz zu nutzen (Sensible Daten, daher wird hier auf Datenschutz Wert gelegt und Private Endgeräte sind schlichtweg verboten)
Ich habe schon mehrfach versucht, den angegebenen Kontakt außerhalb dieser Zeiten zu erreichen, hatte aber keinen erfolg. Meine Frage ist nun konkret: Gibt es für mich überhaupt eine Pflicht hinter so etwas her zu laufen, wenn ich mich schon mehrfach bemüht habe den Termin abzusagen, und es mir einfach nicht möglich ist in dieser lächerlichen, angegebenen Stunde in der ich diese Woche nun mal Schicht hatte (13:30-22 Uhr) nicht mit den Herren in Verbindung setzen konnte?
Weiterhin: Ist es überhaupt rechtens, dass ein Aushang erst 4-5 Werktage, oder auch 6-7 Tage vorher ausgehangen wird? Sollte dieser nicht normalerweise mit 10-14 Tagen Vorlauf ausgehangen werden?
Vielleicht könnt ihr mir hier zur Seite stehen, bzw. mir sagen, an wen ich mich hier zunächst wenden sollte. Geht es nach meinem Vermieter (so zeigt zumindest die Erfahrung der letzten Termine) scheint Ihn das nur etwas anzugehen, wenn es darum geht eine sowieso nicht rechtens geltende Klausel bezüglich extra Kosten für einen Zweittermin geltend zu machen und mir extra Kohle bei der Abrechnung abzuziehen.
Danke und lieben Gruß, Stefan
5 Antworten
heizung ablesen und da machst du dir stress??
Da passiert überhaupt nichts außer das sie wahrscheinlich zettel an tür hängen wann sie wieder kommen oder wann du dich melden musst.
ist doch garkein problem man kann da nicht immer daheim sein.
oder du schreibst einen schönen zettel dazu an die tür was du versuchst hast das würd ich machen
bei mir kostet das nie extra egal bei was abgelesen wurde.... Die hängen schild an die tür das sie da waren gegebenfalls neuen termin oder nummer zum melden. für einen
Wenn sie ein weiteres Mal kommen müssen, kostet das extra!
Gib den Schlüssel deinem Nachbarn, der Ableser kann seine Arbeit tun und alles ist gut! Warum denn alles so kompliziert machen?
Würde ich gerne vermeiden. Die Mieter hier gehen ein und aus (Relativ starke Fluktuation auf Grund der Lage). Ich kenne keinen von denen persönlich und ich möchte auch keinem, mit dem ich bisher nicht mal ein Gespräch außer das höfliche Hallo im Treppenhaus hatte meinen Schlüssel in die Hand drücken.
daß der Ablesebetrieb nur von 20-21 Uhr erreichbar ist, ist schon sehr seltsam. Im Zweifelsfall hättest Du einen anderen Kommunikationsweg wählen sollen. SMS, E-Mail, Fax oder zur Not einen Brief.
> Ist es überhaupt rechtens, dass ein Aushang erst 4-5 Werktage, oder auch 6-7 Tage vorher ausgehangen wird?
ist meiner Ansicht in Ordnung.
Entspann Dich. Wenn Du den ersten Termin nicht wahrnehmen kannst und Du den Kontakt nicht erreichen kannst, dann kannst Du wenn der Kontakt eine Handynummer ist, eine SMS senden. Wenn es ein Festnetzanschluß ist, dann wende Dich an den Auftraggeber, das ist hier Dein Vermieter. Wenn Du dann den Termin nicht ändern kannst, dann mußt Du Dir immer noch keinen Streß machen, weil wenn er Dich nicht antrifft, hinterlässt er eine Nachricht mit dem Termin für den 2. Ableseversuch. Die relativ kurze Vorlaufzeit für den ersten Termin hängt bestimmt mit dem Postweg zusammen, da der Termin erst an Deinen Vermieter ging und er ihn dann erst ausgehängen mußte. Der zweite Versuch wird für Dich keine weiteren Kosten verursachen, erst der dritte Versuch wird extra berechnet. Aber jetzt noch was Anderes. Hast Du denn keine Verwandten, Bekannten oder Freunde, die Du mal bitten könntest die Wohnung an dem Tag zu hüten?
Im Zweifel werden die Werte ausreichend hoch, zu Ihrem einstweiligen nachteil bis zur nöächsten Ablesung geschätzt, Kosten für einen weiteren Termin in Rechnung gestellt etc. Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet! wie sonst sdollte eine ordnungsgemäße Abrechung für alle Mieter möglich sein!?! Für ein sich dann evtl. später erfordeliches Erscheinen zu einem Gerichtstermin, bei dem sich die Dinge dann klären lassen, wird Ihr ach ebenso geheimniskrämerischer wie gleichermaßen offenkundig unverständiger Arbeitgeber dann ein Einsehen haben müssen und Sie evtl. doch mal telefonieren lassen oder Ihnen Urlaub geben!
Sollte es aber nicht zumindest so sein, dass man den Leuten bescheid gibt? Beim "einfach versäumen" kommen keine Kosten auf einen zu für evtl. Anfahrt o.Ä.?