Gesprächstermin mit Vermieter?

6 Antworten

Soweit ich weiß muss er das ganze 2 Wochen vorher ankündigen und über Post (Schriftlich).

Woher weißt Du das?

Wichtig das der Vermieter nachweisen kann das er Dich um einen Termin gebeten hat. 2 - 3 Tage reichen auch.

Dennisxo97 
Fragesteller
 19.06.2016, 19:29

Was wäre wenn ich zu dem genannten Termin nicht kann?

Ich finde 2-3 Tage sehr kurzfristig

anitari  19.06.2016, 19:37
@Dennisxo97

Dann bietest Du dem Vermieter mehrere andere Termine an.

xAdmiralAckbarx  19.06.2016, 21:53

Auch bei einem reinen Gesprächstermin. Gibt m.E. keine gesetzliche Grundlage, dass ich mich mit meinem Vermieter unterhalten muss.. 

Dieser Vermieter ist der Hauptmieter der WG, oder? Also bewohnt ihr gemeinsam diese Wohnung. Dann solltest Du allerdings schon zu einem Gespräch bereit sein. Schlechte Stimmung wird noch schlechter und der Hauptmieter kann Dich relativ einfach kündigen. Willst Du das?

Soweit ich weiß muss er das ganze 2 Wochen vorher ankündigen und über Post (Schriftlich).

Zwei Tage sollten es schon sein und er könnte es sogar persönlich mitteilen.

Was wäre wenn ich zu dem genannten Termin nicht kann? Ich finde 2-3 Tage sehr kurzfristig.

Nenne ihm selber zeitnahe Ersatztermine an. Er muss Termine  mit Dir absprechen.

Das Verhältnis ist derzeit angespannt 

Wird auch nicht besser wenn Du alles hinauszögerst.

xAdmiralAckbarx  19.06.2016, 21:54

Wofür denn Ersatztermine? Es ist doch nur ein Gesprächstermin und kein Besichtigungstermin.. Einen solchen Termin dürfte man jederzeit ohne Grund ablehnen. 

Man muss hier sehr klar unterscheiden zwischen einem Gesprächstermin und einem Besichtigungstermin. Ein Gesprächstermin kann man jederzeit ohne Begründung ablehnen.

Hast du einen Verdacht um was in dem Gespräch gehen könnte? Wenn nicht, dann frage doch einfach nach.. 

johnnymcmuff  19.06.2016, 22:32

Gibt m.E. keine gesetzliche Grundlage, dass ich mich mit meinem Vermieter unterhalten muss.. 

Nee, muss man nicht.

Aber die Bitte um ein Gespräch wird schon eine Grund haben und warum soll man den Vermieter unnötig verärgern?

xAdmiralAckbarx  19.06.2016, 22:33
@johnnymcmuff

Wenn die Situation wie hier angespannt ist, dann ist der schriftliche Weg oftmals der Bessere.. 

um einen Gesprächstermin darf jeder bitten, ohne Frist und in jeglicher Form.

Der Bitte nach einem Gespräch muss man nicht nachkommen - ob dies die Situation verbessert, würde ich aber mal fraglich stellen.