Vermieter macht heute Aushang, daß morgen um 9 Uhr Techniker in die Wohnung kommt. Ist das nicht viel zu kurzfristig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

3 Tage Frist vor dem Termin sind Minimum. Es seid denn, es ist etwas enorm wichtiges, was nicht warten kann und sonst gefährlich für Wohnung oder Haus wird. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall.

Ein Vermieter darf sich nur Zutritt zur Wohnung verschaffen, wenn er ein rechtskräftiges Räumungsurteil/beschluss besitzt, eine am besten schriftliche Erlaubnis oder bei Anwesenheit eine mündliche Erlaubnis hat. Oder aber Gefahr in Verzug besteht.

Allein die Androhung sich auf jeden Fall mit Hilfe eigener Schlüssel ohne Rechtsgrundlage Zutritt zur Wohnung verschaffen zu wollen, erfüllt den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB .

Der rechtswidrige Zutritt selbst ist Hausfriedensbruch nach § 123 StGB . Wenn dabei rechtswidrig Sachen ( Wohnungstür/dessen Schloss ) beschädigt werden, kommt Sachbeschädigung nach § 303 StGB hinzu. Wahrscheinlich wird der Vermieter oder dessen Vertreter sich zum Termin eventuell auch der Bedrohung nach § 241 StGB strafbar machen.

Ihr solltet vor dem Termin spätestens 8:40 Uhr die Polizei ( kein Notruf, normale Festnetznummer ) rufen, damit die da einigermaßen pünktlich erscheinen. Kommt die Vermieter Brigade zuerst und droht mit Gewalt oder wendet diese an, dann unbedingt die 110 wählen. Straftaten dürfen gefilmt und veröffentlicht werden. Ihr könnt den Vermieter also ruhig filmen und ihn drauf hinweisen. 

Nur wenn er ohne jegliche Straftaten wieder verschwindet, solltet ihr die Aufnahmen umgehend wieder löschen. Wegen den Persönlichkeitsrechten. Der Schlüsseldienst macht sich mit oder auch hauptsächlich strafbar. Die müssen vom Vermieter die Berechtigung verlangen, dass man dort die Tür öffnen darf. Macht aber kein Schlüsseldienst, weil es dann kein Geld gibt.

Wollen die sich rechtswidrig Zutritt verschaffen, so könnt ihr gemäß § 32 StGB ( Notwehr ) den Zutritt abwehren. Aber mit milden Mitteln. Wenn die also nicht zu rabiat sind, dann nur schubsen/weg stoßen. Werden die brutal, dürft ihr das auch werden. Dabei aber nicht übertreiben. Ihr dürft die dann auch festnehmen ( § 127 StPO, Jedermanns Festnahme Recht ), falls sie fliehen wollen und ihre Personalien nicht bekannt sind. Trifft sicher vor allem auf den Schlüsseldienst und den Vertretern des Vermieters zu.

Festnehmen nur, wenn die Straftaten begehen/dies offensichtlich versuchen. Würde ich in Berlin wohnen, würde ich euch vor Ort helfen.

Selbst wenn es zum Termin glimpflich abgeht:  Tauscht das Schloss aus. Der Vermieter hat keine Skrupel und taucht da 5 Uhr früh auf. Weiß man es?  :/

michi57319 
Fragesteller
 21.09.2015, 23:46

Vielen herzlichen Dank für deine ebenso sachliche, wie emotionale Antwort!

Ich kopiere deinen Text gleich und schicke ihn dem Mieter und dem kampfsporterproptem Mädel, welches die Wache halten wird. Ich hoffe, du hast nichts dagegen. Uns liegt am Herzen, nach Recht und Gesetz zu handeln, wenn es der Vermieter schon nicht macht.

johnnymcmuff  22.09.2015, 01:21

Der Schlüsseldienst macht sich mit oder auch hauptsächlich strafbar.

Ein seriöser Schlüsseldienst wird die Öffnung verweigern.

Eine weitere, unschöne Sache im Fall des Berliners, welcher gekündigt wird, um die Wohnung für Flüchtlinge frei zu machen.Heute ein Aushang des Vermieters, daß morgen Techniker rein kommen.

Bei einem nicht arbeitenden Mieter geht man von 24 Stunden aus.

Bei berufstätigen Mietern von mehreren Tagen.

Hier mehr Infos:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-hat-der-vermieter-ein-besichtigungsrecht_060015.html

 Selbstverständlich und notfalls auch mit eigenem Schlüssel. Hier wird Recht ohne Ende gebrochen. Ist es in diesem Fall gerechtfertigt, die Polizei zu rufen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu erstatten?

Das wäre dann Hausfriedensbruch. Nur bei Gefahr im Verzuge darf der Vermieter die Tür öffnen lassen.

Er hat auch nicht das Recht auf den Besitz der Wohnungsschlüssel.

Aber man sollte bei Umzug immer das Schloss/ den Zylinder tauschen.

MfG

johnnymcmuff

Moralrat  21.09.2015, 22:52

24 Stunden finde ich zu knapp bemessen, wenn die Sache keine Dringlichkeit aufweist. Unabhängig von der Arbeitslage des Vermieters. 

johnnymcmuff  22.09.2015, 01:23
@Moralrat

Das bezieht sich auf eine Person die nicht arbeitet und wenn der Mieter nicht kann, z.B. weil er zum Amt muss, dann muss er halt den Termin absagen.

Im Link steht ja auch das man im Normalfall 4 Tage voher bescheid geben soll.

1 Tag finde ich auch zu knapp.

Es ist definitiv zu kurzfristig , ne Vorlaufzeit von 14 Tagen ist angebracht . .... Mit eigenem Schlüssel - das grenzt an Einbruch ! Vielleicht erkundigst du dich bei Polizei ?!     Ich würde kurzerhand das Schloss tauschen !!

michi57319 
Fragesteller
 21.09.2015, 21:50

Wir versuchen gerade, einen Wachdienst zu organisieren. Jemand, der sich mit Handy bewaffnet in der Wohnung aufhält, den Hausfriedensbruch dokumentiert und die Polizei verständigt Blöderweise ist der junge Mann morgen früh beim Jobcenter eingeladen. So was sagt man nicht ab.

ingwer16  21.09.2015, 21:54

Habt ihr kein Schloss / Zylinder zur Hand den ihr einbauen könnt ? Wachdienst kann teuer werden

michi57319 
Fragesteller
 21.09.2015, 21:57
@ingwer16

Privater Wachdienst unter Bekannten. Leider ist nicht mal eben ein Schloß verfügbar :-( Sonst hätten wir das längst drin *seufz* Das Ganze artet zu einem Krimi aus, das gefällt mir gar nicht.

ingwer16  21.09.2015, 22:02

.... Ja das das ganze ausartet befürchte ich hmmmm vor dem Termin auf Arbeitsamt schnell in nen Baumarkt um n Schloss zu besorgen ist nicht möglich ? Gott ich hab sicher 4 zuhaus wenn s gif würd ich eins mitschicken😔

johnnymcmuff  21.09.2015, 22:21

ne Vorlaufzeit von 14 Tagen ist angebracht 

Ein paar Tage sind auch angemessen.

michi57319 
Fragesteller
 21.09.2015, 22:37
@johnnymcmuff

Mal eben leider kein Schloss. Aber mal eben einen Bekannten zu organisieren, das läuft. Es wird eine Wache geben, welche einen möglichen und unerlaubten Zutritt dokumentieren wird. Wohl ist mir dabei absolut nicht, aber wir haben größtmögliche Sicherheiten eingeplant.

ingwer16  22.09.2015, 14:06

👋🏻 wie ist es gelaufen ?

michi57319 
Fragesteller
 28.09.2015, 21:38
@ingwer16

Es blieb ruhig. Erstaunlich, wenn man die Grenzverletzungen der vorherigen Zeit vor Augen hat. Wenn sich weiter an Recht und Gesetz gehalten wird, ist das zumindest besser als das, was gelaufen ist. Wir bleiben dran und begleiten das weiter.

Ich habe die ersten beiden Antworten Deiner verlinkten Fragestellung zwecks grober Info mal überflogen.

Wenn Du / oder der betreffende Mieter diesen Antworten bisher gefolgt ist, und noch kein rechtskräftiger Räumungs- / bzw. Zwangsvollstreckungstitel vom erwirkt wurde, so hat dieser auch keinerlei Recht, sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen.

Das wäre dann ein ganz klarer "Hausfriedensbruch" im beschriebenen Fall der Situation. Zugang dürfte sich nur dann verschafft werden, wenn ein absoluter Notfall IN der Wohnung für den Mieter vorliegt, akute Gefahr VON der Wohnung ausgeht ( z.B. ein Rohrbruch oder Feuer ), oder letztlich dann, wenn ein offizielles Verfahren der Zwangsvollstreckung ( Zwangsräumung ) bereits "durch" wäre und somit von einem Gerichtsvollzieher vor Ort durchgesetzt werden würde.

Soweit mal grob und rein auf diese Fragestellung.

michi57319 
Fragesteller
 21.09.2015, 21:51

Die Kündigungsfrist läuft ja noch. Die Wohnung soll zwecks Umbaumaßnahme vermessen werden. Wir versuchen gerade, so was wie einen privaten Wachdienst zu organisieren.

Parhalia  21.09.2015, 22:29
@michi57319

Die Info seitens des Vermieters zur Vermessung kommt dabei aber wirklich deutlich zu kurzfristig. Wenn Du es morgen freiwillig arrangieren kannst, so hast Du es hinter Dir. Wenn Du keine Zeit haben solltest ( denn es gibt ja auch noch vorrangige Termine oder Verpflichtungen der Arbeit ), so rufe morgen früh Deinen Vermieter an und sage bescheid.

Befestige im Zweifelsfall einen Hinweis der ordentlichen Terminvereinbarung an Deiner Wohnungstüre. Jeder halbwegs rechtsinformierte Handwerker wird die Wohnung dann nicht betreten in Deiner Abwesenheit.

Bei unwiderruflich zerüttetem Mietverhältnis schreibe ruhig auch auf die Benachrichtigung, dass Du bei rechtswiedriger Öffnung der Wohnungstüre ansonsten klare Rechtsmittel gegen den Vermieter und seine etwaigen Helfer einlegen wirst, sollte die Wohnungstüre unberechtigt von jemand anderes als Dir geöffnet werden.

( bezogen aus Sicht des betroffenen Mieters )

michi57319 
Fragesteller
 21.09.2015, 22:39
@Parhalia

Widerspruch gegen den Termin wird an der Tür hängen, Wache ist organisiert, welche eine mögliche Gesetzesverletzung dokumentiert. Das Verhältnis ist zerrüttet, aber nicht seitens des Mieters.

Parhalia  21.09.2015, 23:07
@michi57319

Nur verzögert es bitte nicht unnötig und haltet somit das Recht klar auf EURER Seite. Lasst den Vermieter mit seinem Vermesser morgen früh kurz rein, wenn es Euch möglich ist.

Ansonsten halt ganz gesetzeskonform einen angemessenen Termin mit dem Vermieter legen. Am besten aber recht kurzfristig.

Bedenke, das ich Dir hier nur als Laie reine Anregungen für korrekte Abwicklung geben möchte und kann.