Muss ein Mieter die Heizungswartung direkt bar bezahlen?
Der Vermieter hat einen Aushang im Flur gemacht , dass ein Wartungstechniker für die Gasheizung vrbei kommt ( zwischen 8-16h?? ) und dieser die Wartungskosten direkt von den Mietern bar kassieren wird. Ist das rechtens?
7 Antworten
Wenn es sich um Etagenheizungen handelt, kann es durchaus sein, daß die Kosten vom Mieter getragen werden müßen. Hängt vom Mietvertrag ab.
Das die Wartungskosten jedoch direkt bar bezahlt werden müßen ist jedoch unüblich. Trotzdem gibt es Firmen die es so machen. Rechtens ist es auch!
Gruß Jörg
Die Wartungskosten für eine Heizung in der Wohnung des Mieters muss der Vermieter im allgemeinen selbst tragen, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist. Allerdings geht das nur über die Umlage der Betriebskosten. Alles andere ist in jedem Fall unzulässig!
Die Unzulässigkeit ergibt sich daraus, dass bei der Wartung der Heizungsanlage ja noch andere Kosten als die des Monteurs anfallen. Das könnten zum Beispiel Materialkosten sein, die nicht die Wartung betreffen, sondern die Instandhaltung. Und Instandhaltungskosten wiederum muss der Vermieter zahlen.
Eine Barzahlung ist grundsätzlich nicht gestattet. Weil dies der Schwarzarbeit vorbeugt. Es ist immer eine Rechnung und deren Bezahlung per Überweisung erforderlich, egal, wer die Rechnung bezahlt. Das ist schon deshalb erforderlich, damit der Mieter diese Wartung als haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer abrechnen kann. Damit das möglich ist, muss eine nachgewiesene Überweisung erfolgt sein.
Sie sollten dem Vermieter dies schriftlich mitteilen und nicht bar bezahlen.
Also, ich würde die Wartung bezahlen (nur gegen Rechnung wegen der haushaltsnahen Dienstleistungen) und wenn denn später die BK-Abrechnung kommt, diese rügen, weil die Wartungskosten nicht eingestellt wurden. Lt. BGH hat ein Vermieter die Gesamtkosten eines Grundstücks, sogar die nicht umlagefähigen, in eine Abrechnung einzustellen. Macht er das nicht, ist eine etwaige Nachforderung nicht fällig. Man trifft sich eben immer zwei Mal und alles ganz einfach, wenn denn der Vermieter es so haben will.
Nein, das ist es in absolut gar keinem Fall, selbst wenn das vertraglich so vereinbart ist. Rechtlich ist sowas gegen den Willen des Mieters nicht möglich...
Muss ein Mieter die Heizungswartung direkt bar bezahlen?
Dafür hat man ja die Nebenkostenvorauszahlung.
und dieser die Wartungskosten direkt von den Mietern bar kassieren wird. Ist das rechtens?
Üblich ist doch wohl.das eine Rechnung erstellt und dann dem Vermieter zugestellt wird.
Das riecht irgendwie nach Schwarzarbeit oder der Vermieter zahlt seine Rechnungen nicht pünkltlich und daher will die Firma sofort das Geld.