Termin Wohnungsübergabe/Stress mit Nachmieter

5 Antworten

Zu Frage 1: nein

Zu Frage 2: jein

Da streiten sich die Rechtsprecher ob nun die Mietsache am letzten Tag des Mietverhältnisses oder nach Ende dessen zurückzugeben ist. Ebenso wie das bezüglich Feiertagen und Wochenenden ist.

Im BGB § 546 Abs. 1 heißt es

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

ich habe im Internet einen Nachmieter zum 01.04. gesucht, damit ich keine doppelte Mietbelastung habe. Leider hat sich der Nachmieter nicht an unsere mündliche Vereinbarung gehalten und beim Vermieter den Vertrag zum 01.05. unterschrieben.

Vertragspartner des Nachmieters ist der Vermieter und Du als Nochmieter, darfst keine Bedingungen an die zukünftige Vermietung knüpfen. ( Ich kann nachvollziehen, das man sauer ist, wenn jemand eine Vereinbarung nicht einhält, aber man sollte Vereinbarungen immer schriftlich festhalten)

Frage 2: Mein Mietverhältnis endet nun zum 30.04. und ich will die Wohnung unter diesen Umständen so spät wie ohne Zusatzkosten möglich übergeben. Rechtlich endet der Vertrag ja am 30.04. um 24 Uhr -heißt das, die Übergabe kann am 01.05. erfolgen?

Nein.

In beiden Fällen ja. Auch eine mündliche Absprache bzw. Ein Vertrag ist rechtskräftig. Wenn du einen Zeugen aufweisen kannst der dieses nötigenfalls an Eidesstatt versichert. Und ja die Wohnung kann am 1.des Monats übergeben werden.

juristisch machen kannst du nichts ...

ich würde den Auszug bzw. die Rückgabe der Wohnung an den Vermieter bis zur letzten Sekunde rauszögern ...

neuen nachmieter suchen.

der Nachmieter hat den Mietvertrag beim Vermieter ja schon unterschrieben- wie soll das gehen?

@carloz87
Leider hat sich der Nachmieter nicht an unsere mündliche Vereinbarung gehalten und beim Vermieter den Vertrag zum 01.05. unterschrieben

Frage lesen und verstanden gansh?

Ich vermute nicht.