Rentner und AOK verlangt von mir ein Mindestbeitrag?

7 Antworten

Wenn ich deine Erklärung richtig interpretiere hast du es versäumt, als Selbständiger Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland gilt seit dem 01.01.2009.

Beiträgszahlungen , die noch nicht verjährt sind werden daher selbstverständlich von der AOK gefordert. Das entspricht der geltenden Rechtslage.

Mit deinem heutigen Status als Rentner hat das nichts zu tun.

Bei deiner Entscheidung dich (zeitweise) privat zu versichern hast du die Folgen offenbar nicht bedacht. Dadurch erfüllst du die KVdR nicht und bist als Rentner nicht pflichtversichert.

Ich vermute: Seinerzeit warst du selbständig und wolltest du Beiträge sparen, besser versichert sein und hast nicht an deine Vorsorge gedacht???

Da du jetzt wieder in der GKV bist, zahlst du deine Beiträge entsprechend deinem Einkommen - da du aber freiwillig versichert bist, musst du den Mindestbeitrag von knapp 200 € zahlen (berechnet nach dem Mindesteinkommen von 1012 €, nicht nach deiner Rente von 900 €), das ist völlig korrekt. Der Zuschuss der RV richtet sich nach der tatsächlichen Rente, nicht nach deinem Beitrag und müsste knapp 70 € betragen. Damit zahlst du ca. 25 € mehr Beitrag als ein Rentner in der KVdR.

In der PKV würdest du sehr viel mehr Beiträge zahlen müssen. Deshalb hast du "Glück", als Rentner wieder in der GKV zu sein.

Man kann sich im Leben nicht immer die Rosinen rauspicken und sich dann später beschweren, dass nur noch der trockene Kuchen übrig ist.

Wenn du keine Grundsicherung beantragst (die dir evtl. zusteht) ist das dein Problem, nicht das der AOK.

Detlef32  24.05.2018, 10:00

Völlig korrekt - und die Differenz zwischen einem "normalen" Rentner und diesem Fall hier ist wirklich überschaubar mit 25 € Unterschied. Das gibt es andere Fälle.

okieh56  24.05.2018, 11:51
@Detlef32

Allerdings. "Glück" gehabt, würde ich sagen.

Das ist aber gängiges Recht, und auch verständlich. Als Selbständiger hat man das Recht sich selber fürs Alter abzusichern. Egal ob durch Einzahlung in die Rentenversicherung, in private Versicherung oder in Wohneigentum. Und in der KV zajlt man normalerweise privat oder in der GKV den Höchstbeitrag. Bei geringem Einkommen dann eben dn Mindestbeitrag, wenn man Anspruch auf Mitgliedschaft hat, was ja offenbar der Fall ist.

Wenn es dann nicht zum Leben reicht, hätte man vorher eben mehr sparen müssen ... so muss dann die Gesellschaft zahlen (Grundeinkommen). Kein Grund sich zubeklagen. Wenn es anders geregelt wäre, könnte selbst ein Millionär ohne hohe gesetzliche Rentenansprüche sich für Minibeitrag versichern.

maxim833 
Fragesteller
 23.05.2018, 06:56

Ich klage nicht , dass es zum Leben nicht reicht. Ich klage , dass die AOK zwingt mich die Rentengrundsicherung zu beantragen , dass die sein Geld bekommt. Ich brauche und will kein Geld vom Staat. Ist das so schwer zu verstehen?

Hardware02  23.05.2018, 07:13
@maxim833

Ja, das ist völlig unverständlich. Arrogant auftreten, kein Geld haben, aber das, worauf du ein RECHT hast, nicht beantragen wollen? WARUM???

Mach, was du willst.

juergen63225  23.05.2018, 08:10

Die AOK zwingt dich nicht ... du kannst es ja einfach zahlen .. auch wenn du 200 euro zahlst müssen die anderen Versicherten dich subventionieren. KV kostet nun mal mehr.

Als Rentner sind Sie pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wenn Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und die sogenannte 9/10-Regel erfüllen. Diese Regelung erfüllt, wer mindestens in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert war. Wird die 9/10-Regelung nicht erfüllt, ist nur in Ausnahmefällen eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) möglich.

Du bist dann freiwilliges Mitglied der AOK und musst tatsächlich den Mindestbeitrag leisten. (Bzw. den Beitragssatz auf dein GESAMTES Einkommen)

Nur als Pflichtmitglied der KVdR zahlst du nur auf deine Rente (und rentenähnliche Einkünfte) den Regelsatz.